Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese: das ist keine gute Bilanz der Briese Schiffahrts GmbH & Co KG MS „Ukeborg“

Wieder einmal haben wir hier eine Schiffsbeteiligung des Unternehmens Briese, welche den Anlegern nichts als Ärger bereitet, denn die beteiligten Kommanditisten verlieren hierbei einen großen Teil ihres Kapitals. Da nützt es auch nichts, dass einer der Verantwortlichen sogar einen Professorentitel hat.

Briese Schiffahrts GmbH & Co KG MS „Ukeborg“

Leer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

2015 2014
A. Anlagevermögen 11.768.648,23 12.288.735,49
I. Sachanlagen 11.768.648,23 12.288.735,49
B. Umlaufvermögen 875.842,58 726.330,64
I. Vorräte 105.725,56 107.052,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 240.809,82 467.273,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 529.307,20 152.004,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.231,11 12.641,24
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 1.399.991,74 0,00
SUMME AKTIVA 14.055.713,66 13.027.707,37

PASSIVA

2015 2014
A. Eigenkapital 0,00 3.170,42
I. Kapitalanteile von Kommanditisten 1.400.000,00 1.400.000,00
II. Gesellschafterverrechnungskonto -448.383,97 -310.997,22
III. Verlustvortrag -1.085.832,36 98.159,65
IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.265.775,41 -1.183.992,01
V. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 1.399.991,74 0,00
B. Rückstellungen 5.000,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 13.983.775,12 13.019.536,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten 66.938,54 0,00
SUMME PASSIVA 14.055.713,66 13.027.707,37

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Ukeborg“, Leer, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (positive Fortbestehensprognose).

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.

Der Wert des Schiffsvermögens wird anhand seines langfristigen Ertragswerts (long term asset value – LTAV) beurteilt. Der LTAV basiert auf einer Prognoserechnung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Schiffes.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

a) Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

b) Eigenkapital

Das Kommanditkapital beträgt EUR 1.400.000,00 (Vorjahr: EUR 1.400.000,00) und ist in voller Höhe eingezahlt.

Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschlussstichtag Entnahmen (direkt zuzurechnende Auszahlungen und Steuergutschriften) in Höhe von insgesamt EUR 447.972,96 (Vorjahr: EUR 310.997,22); in diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 172 Abs. 4 HGB.

c) Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

d) Verbindlichkeiten

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:

Verbindlichkeiten Gesamt
TEUR
unter 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Summe 13.984 2.540 5.325 6.119
(13.020) (2.092) (4.266) (6.662)

Die Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 13.586.164,45 (Vorjahr: EUR 12.642.986,89), welche durch die Gesellschaft wie folgt besichert sind:

· erstrangige Schiffshypothek zugunsten der Bank,

· offene Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus abgeschlossenen und abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen,

· offene Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den üblicherweise abzuschließenden Versicherungen und

· Verpfändung des Liquiditätsreservekontos und des Entnahmekontos.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 49.094,57 (Vorjahr: EUR 285,00) den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von EUR 275.558,00 (Vorjahr: EUR 263.381,65) den sonstigen Verbindlichkeiten mitzugehörig.

Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

a) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte bis zum 30. Juni 2015 durch die Geschäftsführer der Briese Consulting Beteiligungs GmbH, Leer:

Herrn Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän und Reeder, Leer, Herrn Dipl.-Ing. Dirk Schmidt, technischer Angestellter, Leer, (bis zum 24. Juli 2015) und Herrn Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer Angestellter, Simonswolde.

Seit dem 1. Juli 2015 erfolgt die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer der Briese Shipmanagement Verwaltungs GmbH, Leer:

Herrn Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän und Reeder, Leer, und Herrn Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer Angestellter, Simonswolde.

b) Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Ukeborg“ war bis zum 30. Juni 2015 die Briese Consulting Beteiligungs GmbH, Leer, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00.

Durch Gesellschafterbeschluss vom 1. Juli 2015 ist die Briese Consulting Beteiligungs GmbH, Leer, mit sofortiger Wirkung als Komplementärin ausgeschieden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2015 ist die Briese Shipmanagement Verwaltungs GmbH, Leer, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 als neue Komplementärin eingetreten.

 

Leer, den 8. Juni 2016

gez. Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese, Geschäftsführer

gez. Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2016 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.

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