Der jahrelange juristische Kampf von Prinz Harry gegen Teile der britischen Boulevardpresse hat einen schweren Rückschlag erlitten. Ein Gericht wies die Vorwürfe des Duke of Sussex und weiterer Kläger gegen Associated Newspapers, den Verlag der „Daily Mail“ und der „Mail on Sunday“, zurück. Die Kläger konnten nach Auffassung des Richters nicht beweisen, dass die Zeitungen unrechtmäßig Informationen beschafft hätten.
Damit wurde die Verteidigung des Verlags bestätigt, der jegliches Fehlverhalten bestritten hatte. Für Harry und seine Mitkläger, darunter Baroness Doreen Lawrence, ist das Urteil ein herber Schlag. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten sie die Entscheidung als „Whitewash“, also als Reinwaschung. Ob Prinz Harrys Anwälte Berufung einlegen werden, blieb zunächst offen.
Der Fall gilt als eines der letzten großen Kapitel des britischen Telefonhacking-Skandals, der die Medienlandschaft des Landes über fast zwei Jahrzehnte erschüttert hat. Harry war bereits früh Teil dieser Affäre: 2007 wurde bekannt, dass auch sein Telefon von einem Privatdetektiv gehackt worden war. Die Enthüllungen führten später zu Ermittlungen, Prozessen und schließlich zur Einstellung der Sonntagszeitung „News of the World“.
In den Jahren danach zahlten mehrere Medienhäuser hohe Summen an Geschädigte. Es gab Entschuldigungen, Vergleiche und Urteile. Klar ist inzwischen, dass einige Zeitungen über Jahre hinweg systematisch rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung nutzten. Prominente, deren Familien und auch weniger bekannte Personen wurden Opfer massiver Eingriffe in ihre Privatsphäre.
Prinz Harry hielt sich zunächst aus den Zivilklagen heraus. Später änderte er seine Strategie und zog selbst vor Gericht. In früheren Verfahren erzielte er Erfolge gegen Mirror Group Newspapers sowie gegen News Group Newspapers, den Verlag hinter der „Sun“ und der früheren „News of the World“. Gegen Associated Newspapers jedoch reichten die vorgelegten Beweise nicht aus.
Der zuständige Richter stellte hohe Anforderungen an die Kläger. Sie mussten konkret nachweisen, dass einzelne Artikel durch unrechtmäßige Methoden zustande gekommen waren. Allgemeine Hinweise auf fragwürdige Praktiken in Redaktionen genügten nicht. Zudem bewertete das Gericht Teile der Beweiserhebung kritisch. Einige Dokumente und Aussagen seien auf problematische Weise beschafft worden.
Besonders umstritten war die Rolle eines früheren Journalisten, der später als Aktivist für strengere Pressestandards auftrat. Er hatte Privatdetektive für Informationen bezahlt. Der Richter zeigte sich nicht überzeugt von der Darstellung, dies sei zunächst ausschließlich journalistisch motiviert gewesen. Auch widersprüchliche Aussagen eines Privatdetektivs schwächten die Position der Kläger.
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte die Beteiligung von Baroness Lawrence, deren Sohn Stephen 1993 von rassistischen Jugendlichen ermordet worden war. Sie erklärte, Prinz Harry und dessen Anwälte hätten sie auf mögliche Beweise aufmerksam gemacht und ihr nahegelegt, sich dem Verfahren anzuschließen. Der Verlag reagierte scharf und stellte die Frage, weshalb Baroness Lawrence gegen ein Blatt vorgegangen sei, das nach eigener Darstellung über Jahre für Gerechtigkeit in Stephens Fall gekämpft habe.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Andere mögliche Kläger hatten den Ausgang des Verfahrens genau beobachtet. Nach der Niederlage Harrys und seiner Mitstreiter ist fraglich, ob weitere Klagen gegen Associated Newspapers noch vorangetrieben werden.
Damit scheint eine Ära britischer Medienprozesse ihrem Ende entgegenzugehen. Der Telefonhacking-Skandal hat Karrieren zerstört, Zeitungen zu Fall gebracht und die Beziehung zwischen Prominenten und Boulevardpresse dauerhaft verändert. Für Prinz Harry ist der Kampf gegen die Presse jedoch erneut zu einem persönlichen und juristischen Kraftakt geworden — diesmal ohne den erhofften Erfolg.
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