Praktizierter Bankenschutz durch unseren Staatssekretär Gerd Billen- Prima gemacht für die Banken und gegen die Verbraucher!

Gerd Billen war einmal einer der Vorkämpfer für besseren Verbraucherschutz auch bei Banken und Versicherungen. Das zu seiner Zeit als Chef des Verbraucherzentralen Bundesverband. Dann erreichte ihn der Ruf der Politik ins Bundeskabinett zu kommen. Nun dachten alle „tolle Entscheidung für den Verbraucherschutz“, aber jetzt nach etwas über 2 Jahren muss man ganz klar sagen, Gerd Billen kann man jetzt auch als Verbraucher-unfreundlich-minister bezeichnen. Warum? Nun Gerd Billen hat offensichtlich zu keinem Zeitpunkt sein Veto gegen den Beschluss eingelegt, das ewige Widerrufsrecht für Verbraucher. Es wird nun radikal abgeschafft denn Verbraucher haben jetzt nur noch 3 Monate Zeit sich darum zu kümmern, ihren alten Immobilienkredit zu kündigen. Das hatte eigentlich erst ein Urteil des BGH ermöglicht, und viele Verbraucher haben diese Möglichkeit dann auch genutzt, und was man auch sagen muss, es war auch ein gutes Geschäft für Rechtsanwälte. Das dieses „ewige Widerrufsrecht“ den Banken und Versicherungen natürlich ein Dorn im Auge waren kann man nachvollziehen. Trotzdem, der Fehler wurde ja bei Banken, Sparkassen und Versicherungen gemacht. Anstatt dafür geradezustehen hat man dann wohl begonnen intensive Lobbyarbeit in der Politik zu machen um das so negative ewige Widerrufsrecht durch die Politik gesetzlich abschaffen zu lassen. Wie man jetzt sieht mit großem überzeugenden Erfolg, denn das ewige Widerrufsrecht ist vom Tisch, spätestens in einigen Monaten. Wo bleibt der „Aufschrei für den Verbraucher“ durch den Verbraucherschutzstaatssekretär Gerd Billen? Nach dem sucht man vergeblich. Gerd Billen scheint in der Politik angekommen zu sein und sich bei einem guten Gehalt arrangiert zu haben, so ist das eben wenn man sein Lebensziel erreicht hat. Man ruht sich in der Komfortzone der Politik aus. Sie sind kein Verbraucherminister, sei sind ein Bankenschutzminister.

2 Comments

  1. bhard Dienstag, 02.02.2016 at 17:32 - Reply

    Das war dann wohl wider ein geschickter Schachzug der Banken. Die Gesetzgebung hat sich gebeugt, wird irgend wann in 4 oder 5 Jahren vom Bundes Verfassungsgericht oder EuGH korrigiert, aber bis dahin sind die Verträge eh ausgesessen.
    Hatten wir ein so ähnliches Thema nicht erst in 2014 mit den Bearbeitungsgebühren? Im Mai wurde nach vielen zurückgezogenen Revisionen beim BGH endlich über die Unrechtmäßigkeit entschieden und Ende Oktober 2014 hat dann der gleiche BGH Richter den Verjährungsbeginn für 2011 festgestellt, sodass am 31.12.2014 alle Altverträge verjährt waren.
    Von den 50 Milliarden Euro Bearbeitungsgebühren haben die Banken nicht mal 500Millionen Euro erstattet oder nachbezahlt. Meist wurden die Kunden auch noch verdummt, denn sie haben gar nicht gemerkt, dass sie ja auch Anspruch auf die Zinsen für die Bearbeitungsgebühren hatten.

    Wer hat also gewonnen?

  2. xxx Dienstag, 02.02.2016 at 08:14 - Reply

    zum verbraucherschutzverband kann oder will er nicht zurück, potenzielle Aufsichtsräte als Dankeschön von den Banken sind viel lukrativer.

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