PIM Gold und viele gute, oft teure, Ratschläge für die Anleger

Natürlich ist man dieser Tage als Anleger besorgt um sein Vermögen, welches man dem Unternehmen PIM Gold anvertraut hat, denn das Unternehmen wurde nicht nur von der Staatsanwaltschaft durchsucht und es wurden Vermögenswerte sichergestellt, sondern es hat mittlerweile auch für beide Gesellschaften, die dem Unternehmen angehören, Insolvenz angemeldet.

Darüber hatten wir als erstes Portal überhaupt berichtet. Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes, denn wenn man jetzt sein Geld retten will, dann muss man einen Rechtsanwalt beauftragen, so zumindest suggerieren es Anzeigen bei google adwords und auch die eine oder andere unserer Meinung nach Sinnlos-Veranstaltung von Rechtsanwälten.

Denen kann man den Aktionismus dann sicherlich nicht übelnehmen, denn sie wollen ja schließlich auch von etwas leben, am besten dann natürlich von ihrem Geld.

Als Anleger muss man aber aufpassen, dass man nicht gutes Geld schlechtem hinterher wirft. Sehen wir doch bitte einmal den Tatsachen ins Auge. In welchem Umfang überhaupt noch Vermögen bei den Unternehmen PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH vorhanden ist, weiß derzeit keiner.

Tatsache ist aber, dass nun für beide genannten Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde beim zuständigen Amtsgericht in Offenbach. Ein Insolvenzverwalter wurde noch nicht bestimmt. Wir gehen davon aus, dass dies dann im Laufe dieser Woche passieren wird. Der/ die Insolvenzverwalter wird/ werden dann ein Insolvenzgutachten erstellen und das Amtsgericht Offenbach – das zuständige Insolvenzgericht – dann entscheidet, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn genügend Masse vorhanden ist, d.h. in dem Fall Geld oder andere Vermögenswerte, die verwertet werden können, um so viel Geld einzunehmen, dass man die Kosten des Insolvenzverfahrens abdecken kann.

Auch gehen wir davon aus, dass dieses Vermögen vorhanden ist. Damit hat der Anleger zumindest einmal die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Das ist jedoch ein schwacher Trost, denn die Insolvenzquote bei solchen ähnlichen Verfahren liegt meistens kaum über 10%, also nahe am Totalverlust für den Anleger. Zudem wird es Jahre dauern, bis man hier auf eine Zahlung hoffen darf.

Hier finden wir die Idee mit der IG PIM Gold zum Beispiel sehr gut, denn hier kann die IG dann mit einem Rechtsanwalt einen Sondertarif aushandeln, damit dieser rechtlich einwandfrei die Forderungen der Anleger zur Insolvenztabelle anmeldet.

Möglich, dass es bei der Forderungsanmeldung noch eine böse Überraschung geben könnte, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung nicht anerkennt. Dann müsste man seine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter sogar einklagen. Solche Spielchen kennen wir aus anderen Verfahren zur Genüge.

Was bleibt dann noch übrig, um zumindest einen Teil seines Vermögens zu retten? Nun, da rät ihnen im Moment jeder Rechtsanwalt: „den Vermittler verklagen“. Eine Klage einreichen bei Gericht heißt aber nicht auch automatisch, dass der Vermittler „schuldig gesprochen wird“.

Das Prozessrisiko tragen sie, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Sollten sie dann den Prozess gewinnen, ist aber immer noch nicht gesagt, dass sie das erstrittene Geld auch bekommen, denn dann kommt es wieder darauf an, ob der Vermittler überhaupt wirtschaftlich in der Lage ist, das Urteil zu erfüllen. Hat der Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht, dann könnte die Vermögensrettung gelingen.

Viel gefährlicher für die Anleger ist es aber, dass der Insolvenzverwalter zu dem Schluss kommen könnte, dass es sich bei dem gesamten System PIM Gold um ein Schneeballsystem gehandelt hat.

Dann könnte er hergehen und alles in den letzten vier Jahren ausgelieferte Gold und zurückgezahlte Geld zurückfordern. Seine Aussichten wären dabei nach heutiger geltender Rechtslage nicht so schlecht, wie ähnliche Verfahren wie INFINUS zeigen.

Nun haben wir Kenntnis bekommen von einer Veranstaltung von Rechtsanwälten in Leipzig, auf der wohl ein paar geschädigte Anleger aus Leipzig gewesen sein sollen. Hier hat man einen Prozesskostenfinanzierer ins Spiel gebracht, der das Kostenrisiko einer Klage übernehmen würde, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Nun, das ist eine tolle Idee, aber mal ehrlich, ein Prozesskostenfinanzierer finanziert nur dann eine Klage, wenn er Aussicht auf Erfolg hat, und das dann auch nicht aus Nächstenliebe, sondern weil er einen Teil ihres Vermögens haben will, wenn er gewinnt.

Bis zu 40% wollen die Prozesskostenfinanzierer dann von Ihnen haben. Ob sich das wirklich lohnt im Fall PIM Gold? Wir vermuten, dass der Prozesskostenfinanzierer nur dann bereit ist, ein Kostenrisiko zu übernehmen, wenn der Anwalt vorher geprüft hat, ob der Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht oder genügend Vermögen hat, um Ansprüche aus einem verlorenen Prozess auch erfüllen zu können.

2 Comments

  1. Axel.g Montag, 30.09.2019 at 07:40 - Reply

    Wenn es ein schneeballsystem gegeben hätte ,dann nur beim Rendite Produkt mit den versprochenen Zinsen

  2. Axel.g Montag, 30.09.2019 at 07:34 - Reply

    Wenn Kunden ihr Gold bekommen haben wo ist da ein schneeballsystem?

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