PIM Gold Insolvenz: Spielt der Insolvenzverwalter die „Schneeballkarte?“

Das ist eine Frage, die man sich nun mittlerweile stellen muss, auch deshalb, weil ja im Februar 2020 die erste Gläubigerausschusssitzung ansteht, in der der Insolvenzverwalter gerne bestätigt werden würde.

Intensiviert sich jedoch der Eindruck, dass der Insolvenzverwalter verstärkt gegen den Vertrieb und die Anleger vorgehen will, dann dürfte es den Gläubigervertretern sicherlich schwerfallen, dem Insolvenzverwalter bei der ersten Gläubigerversammlung das Vertrauen auszusprechen.

Nun, möglicherweise lässt sich das Thema ja im Vorhinein noch zwischen den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und dem Insolvenzverwalter klären und ermitteln, welche Absichten er nun nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genau hat.

Es wäre ein unglaublicher Vorgang, wenn wiederum nur der Vertrieb und die Anleger, die von allen möglichen kriminellen Machenschaften nichts gewusst haben, wieder die sind, die diesen Mist dann ausbaden müssten.

Nun hat der Insolvenzverwalter die Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche zur Insolvenzmasse anzumelden. Wir fragen uns dann jedoch bei allen Gerüchten, die man so zum Thema „ordnungsgemäße Buchhaltung im Hause PIM Gold“ hört, wie der Insolvenzverwalter dann bitte die angemeldeten Forderungen auf Stichhaltigkeit prüfen will?

Auch hier könnte es sich der Insolvenzverwalter möglicherweise sehr leicht machen. Er könnte die angemeldeten Ansprüche zur Insolvenztabelle bestreiten und damit einen Prozess initiieren, in dem er dann natürlich die Beweislast umkehren würde.

In dem Verfahren müssten die Anleger jede einzelne Überweisungsquittung der letzten Jahre vorlegen. Toller Nebeneffekt wäre dann natürlich auch, dass Rechtsanwälte, denen der Insolvenzverwalter „wohlgesonnen sein könnte“, Dutzende von Mandaten bekommen könnte. Denn der Insolvenzverwalter wird sich in einem solchen Prozess natürlich auch rechtlich vertreten lassen.

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