PartnerFonds AG – BaFin hilft

PartnerFonds AG

Planegg

Bekanntmachung

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 28. August 2019, in München, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2019) hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mit Schreiben vom 8. August 2019 mitgeteilt, dass die Gesellschaft nunmehr die sog. Holdingausnahme gem. § 2 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) nutzen könne und eine Änderung des Unternehmensgegenstandes somit nicht mehr erforderlich sei.

Mit Schreiben vom 14. August 2019 hat die Gesellschaft gegenüber der BaFin erklärt, dass sie gem. § 44 Abs. 5a S. 1 Nr. 3 KAGB auf ihre Registrierung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 KAGB verzichtet.

Mit Eingang dieses Schreibens am 16. August 2019 bei der BaFin unterliegt die Gesellschaft damit nicht mehr der Aufsicht der BaFin. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist somit obsolet geworden.

Auf dieser Grundlage hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat am 20. August 2019 beschlossen, den Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung“ von der Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. August 2019 abzusetzen.

Planegg, 20. August 2019

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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