Paribus Rail Portfolio III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG-Anleger aufgepasst!

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Hamburg

Änderung der Anlagebedingungen der Paribus Rail Portfolio III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anlagebedingungen für die von ihr verwaltete geschlossene Investment-KG Paribus Rail Portfolio III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Investmentgesellschaft“).

Hintergrund der genehmigten Änderungen ist die Vereinfachung der Struktur der Investmentgesellschaft durch die Zusammenlegung der Projektgesellschaften Paribus Rail Portfolio III SPV 1 GmbH & Co. KG und der Paribus Rail Portfolio III SPV 2 GmbH & Co. KG, indem die Vermögen der beiden vorgenannten Projektgesellschaften auf die von der Investmentgesellschaft gehaltene Beteiligungsgesellschaft Paribus Rail Portfolio III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anwachsen.

Die von der BaFin genehmigten Änderungen der Anlagebedingungen lauten wie folgt:

Ziffer B. 1. Absatz 2 lautet nunmehr wie folgt:

Dementsprechend hat die Beteiligungsgesellschaft Eisenbahninvestitionsgüter erworben und vermietet.“

Ziffer B. 2. Absatz 1 lautet nunmehr wie folgt:

Die Investition in weitere Eisenbahninvestitionsgüter nach Ziffer A. 1. dieser Anlagebedingungen kann über die Beteiligungsgesellschaft erfolgen. Für die Einhaltung der nachfolgend dargestellten Investitionskriterien ist die Höhe der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft maßgeblich. Die Beteiligungsgesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland und somit im Geltungsbereich des KAGB sowie der sog. AIFM-Richtlinie. Darüber hinaus gelten folgende Investitionskriterien für die unmittelbare oder mittelbare Investition in weitere Eisenbahninvestitionsgüter: […]:“

Ziffer C. Absatz 3 lautet nunmehr wie folgt.

Die von Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB – d.h. von der Beteiligungsgesellschaft – aufgenommenen Kredite, gehaltenen Vermögensgegenstände und deren Belastung werden bei der Berechnung der vorgenannten 60%-Grenzen entsprechend der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft berücksichtigt.“

Ziffer D. lautet nunmehr wie folgt.

Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen nur zur Absicherung der von der Investmentgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft jeweils gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust getätigt werden.“

Ziffer G. 4. „Vergütungen und Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft“, lautet nunmehr wie folgt.

Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteiligungsgesellschaft fallen Vergütungen, etwa für deren Organe und Geschäftsleiter sowie für mit der Unterstützung der Verwaltung der Schienenfahrzeuge beauftragte Dritte, und weitere Kosten an. Diese werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, wirken sich aber mittelbar über den Wert der Beteiligungsgesellschaft auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus. Der Verkaufsprospekt enthält hierzu konkrete Erläuterungen.“

Ziffer G. 6. lit. b) lautet nunmehr wie folgt:

Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteiligungsgesellschaft können ebenfalls Kosten nach Maßgabe der vorstehenden lit. a) anfallen. Hinzu kommen Kosten für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Ankauf der Vermögensgegenstände gem. A. Diese Kosten werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Beteiligungsgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.“

Ziffer G. 6. lit. c) lautet nunmehr wie folgt:

Aufwendungen, die bei der Beteiligungsgesellschaft aufgrund von besonderen Anforderungen des KAGB entstehen, sind von der Investmentgesellschaft, die diesen Anforderungen unterliegt, im Verhältnis ihrer Anteile zu tragen.“

Ziffer G. 7. lit. a) Absatz 2 und Absatz 3 lauten nunmehr wie folgt:

Im Falle der Veräußerung der Eisenbahninvestitionsgüter der Beteiligungsgesellschaft für Rechnung der Beteiligungsgesellschaft bemisst sich die Transaktionsgebühr an dem erzielten Nettoverkaufspreis ohne Umsatzsteuer. Im Falle der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Beteiligungsgesellschaft für Rechnung der Investmentgesellschaft bemisst sich die Transaktionsgebühr an dem Verkehrswert der mittelbar veräußerten Eisenbahninvestitionsgüter. Das heißt, dem Kaufpreis für die Gesellschaftsanteile ist insbesondere das Fremdkapital der Beteiligungsgesellschaft hinzuzurechnen und weitere Vermögensgegenstände der Beteiligungsgesellschaft (z.B. Forderungen und Bankguthaben) hiervon abzuziehen. Von dem Verkaufserlös bzw. dem Verkehrswert ist der von der Investmentgesellschaft gehaltene Anteil an der Beteiligungsgesellschaft anzusetzen.

Der veräußernden Investmentgesellschaft können die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen von Dritten beanspruchten Kosten unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet werden.

Ziffer I. Absatz 2, dritter Spiegelstrich lautet nunmehr wie folgt:

Der Verkauf einiger oder aller Investitionsgüter ist wegen abgeschlossener Mietverträge, die vom geplanten Erwerber nicht übernommen werden, nicht möglich bzw. würde zu einem Nachteil für die Beteiligungsgesellschaften und mittelbar die Investmentgesellschaft und die Anleger führen.“

Darüber hinaus wurde das Rubrum der Anlagebedingungen an die neuen Anschriften der dort genannten Gesellschaften wie folgt angepasst:

Anlagebedingungen

zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern der

Paribus Rail Portfolio III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Königstraße 28, 22767 Hamburg (im Folgenden „Investmentgesellschaft“)

und der

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Königstraße 28, 22767 Hamburg (im Folgenden „Kapitalverwaltungsgesellschaft“)

Im Übrigen bleiben die Anlagebedingungen unberührt. Die Änderungen treten am 19. Januar 2018 in Kraft.

Die geänderten Anlagebedingungen können kostenlos wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr wahlweise in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger unter der Kontaktadresse Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Königstraße 28, 22767 Hamburg, Tel. 040-88 88 006 0 angefordert oder als Download auf der Webseite der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unter www.paribus-kvg.de abgerufen werden.

Hamburg, 15. Januar 2018

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Leave A Comment