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OneCoin die Stellungnahme des Unternehmens zu den BaFin Verboten

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„Die BaFin hat am 27.04.2017 eine Meldung veröffentlicht, wonach es unseren Firmen nun untersagt ist, Geschäfte mit OneCoins durchzuführen oder dafür zu werben. Als Grund wird angeführt, dass wir nicht über die angeblich erforderliche Erlaubnis dafür verfügen. Da uns die Verfügungen nicht zugestellt wurden, ist uns der genaue Inhalt nicht bekannt. Vorsorglich haben wir uns entschieden, den Schulungspaketen in Deutschland zunächst keine Gratis-Token mehr beizufügen. Sobald die Lage rechtlich geklärt ist, werden wir ggf. die Token, inkl. Splits für gekaufte Pakete nachliefern. Wir halten die Entscheidungen für rechtswidrig. So sind wir nicht vorher, wie es das Gesetz vorsieht, angehört worden. Auch inhaltlich sind die Entscheidungen falsch, da unsere Unternehmen keine Geschäfte mit OneCoins durchführen, sondern Schulungspakete verkauft werden. Ein Handel mit OneCoins findet nicht statt. Wir werden daher alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um gegen die Entscheidungen der Behörde vorzugehen. Auf diesem Wege gehen wir davon aus, dass wir bald wieder Token an unsere Partner ausgeben dürfen.“

Nun denn, wer die Bafin kennt, weiß, dass einmal gefällte Entscheidungen, wenn überhaupt, Jahre später einmal revidiert werden. Das wird dem Unternehmen OneCoin wenig helfen. Mittlerweile sollen auch ganze Strukturen von OneCoin in sich zusammengebrochen sei, denn viele der ehemaligen Partner haben nun Angst, etwas Verbotenes zu tun. Das kann man durchaus nachvollziehen, nachdem nun auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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