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OLG München

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Landgericht München I verurteilte den 22-jährigen Erdem I. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und weiteren Delikten. Die 10. Große Strafkammer unter Vorsitz von Nikolaus Lantz beschloss zudem, dem Angeklagten für fünf Jahre keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Nach eingehender Beweisaufnahme stellte das Gericht fest, dass Erdem I. am Abend des 9. Juli 2023 ohne gültige Fahrerlaubnis und stark alkoholisiert einen Firmenwagen entgegen der Anweisungen seines Arbeitgebers fuhr. Seine rücksichtslose Fahrt auf der Brienner Straße in München endete in einer dramatischen Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er Geschwindigkeiten von bis zu 144 km/h erreichte, dreimal so schnell wie erlaubt. An einer Kreuzung verursachte er einen schweren Unfall, bei dem ein junger Mann starb und ein weiterer schwer verletzt wurde.

Das Gericht bewertete Erdems Handeln als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, neben dem Hauptdelikt des verbotenen Rennens mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter, dass Erdem in Panik gehandelt habe, ohne Raum für rationale Überlegungen. Ein Vorsatz zur Tötung sei nicht erkennbar gewesen.

Bei der Strafbemessung wurden die schweren Verletzungen des überlebenden Opfers und das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. Zugleich wog seine Vorstrafe schwer. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Haft an, und die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung und die Nebenklage haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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