Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine heute 30-jährige Frau aus Nordhessen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ („IS“) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach sechs Verhandlungstagen sah es der Staatsschutzsenat als erwiesen an, dass sich die Angeklagte bereits 2014 radikalisiert hatte. Gemeinsam mit ihrem nach islamischem Ritus verheirateten Ehemann und dessen Bruder reiste sie im November desselben Jahres nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des sogenannten IS.
Dort unterstützte sie ihren Ehemann, der als Kämpfer für die Terrororganisation tätig gewesen sein soll, unter anderem durch Haushaltsführung. Nach dem mutmaßlichen Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 lebte die Angeklagte laut Gericht in mehreren Frauenhäusern des IS und erhielt finanzielle Unterstützung vom sogenannten „Witwenbüro“ der Terrororganisation.
Darüber hinaus soll sie versucht haben, eine Bekannte aus Deutschland zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Im März 2019 wurde die Frau von US-Streitkräften festgenommen und in das kurdisch kontrollierte Lager Al-Haul gebracht. Dort blieb sie bis September 2019, ehe ihr die Flucht in die Türkei gelang. Einen Monat später wurde sie nach Deutschland zurückgeführt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten der Angeklagten insbesondere ihr Geständnis sowie den langen Zeitraum seit den Taten. Strafverschärfend wertete der Senat hingegen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte und ihre Verteidiger als auch die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
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