Eine Frankfurter Apotheke muss einer ehemaligen Kundin 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil ihr über Jahre hinweg verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezepte verkauft worden sein sollen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte nun weitgehend ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
Die Klägerin hatte nach eigenen Angaben zwischen 2015 und Anfang 2020 regelmäßig Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel mit hohem Suchtpotenzial in der Apotheke des Beklagten gekauft – ohne ärztliche Verordnungen vorzulegen. Erst im März 2020 begann sie einen Entzug. Ihr Sohn erstattete anschließend Strafanzeige gegen den Apotheker.
Der Apotheker bestritt die Vorwürfe und erklärte, die Kundin habe jeweils niederländische Rezepte vorgelegt. Zudem habe man sie auf die Risiken einer Abhängigkeit hingewiesen.
Das OLG folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Das Landgericht habe bereits nachvollziehbar festgestellt, dass die Medikamente tatsächlich ohne gültige Rezepte abgegeben worden seien. Die Behauptung der niederländischen Verordnungen wertete das Gericht als Schutzbehauptung.
Nach Auffassung des Senats verletzte der Apotheker damit seine beruflichen Pflichten erheblich. Selbst wenn die Klägerin bereits zuvor abhängig gewesen sein sollte, habe das Verhalten die Medikamentensucht jedenfalls aufrechterhalten und verstärkt. Die Folgen seien gravierend gewesen: Die Frau sei sowohl körperlich als auch beruflich stark beeinträchtigt worden.
Allerdings sah das Gericht auch ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin. Sie habe die Herausgabe der Medikamente immer wieder aktiv veranlasst. Zudem seien mögliche Ansprüche aus der Zeit vor 2019 bereits verjährt.
Unter Berücksichtigung aller Umstände hielt das Gericht deshalb ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro für angemessen. Positiv wertete der Senat dabei auch, dass der Entzug innerhalb weniger Wochen erfolgreich verlief und keine dauerhaften Schäden festgestellt wurden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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