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OLG Frankfurt: Kein Europäisches Nachlasszeugnis bei offenen Einwänden – auch nicht im Beschwerdeverfahren

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 7. Juli 2025 klargestellt: Ein Europäisches Nachlasszeugnis darf nicht erteilt werden, wenn ein anderer Beteiligter im Verfahren Einwände erhebt – selbst dann nicht, wenn diese nicht sofort aufklärbar sind und auch im Beschwerdeverfahren bestehen bleiben.

Hintergrund: Drei Ehefrauen, ein Sohn – komplexe Nachlasslage

Im zugrunde liegenden Fall hinterließ der verstorbene Erblasser, der sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit hatte, ein beachtliches Vermögen im Iran und in mehreren europäischen Staaten. Er soll mit drei Frauen verheiratet gewesen sein:

  • Beteiligte zu 1: Eheschließung in Teheran,

  • Beteiligte zu 3: Eheschließung in Kalifornien,

  • Beteiligte zu 4: Islamische Ehe in Deutschland.

Zudem beansprucht Beteiligter zu 2 die Stellung als einziger Sohn des Erblassers.

Die Beteiligten zu 2) und 3) beantragten gemeinsam ein (Teil-) Europäisches Nachlasszeugnis. Darin sollte der Sohn 7/8 des beweglichen Vermögens sowie das alleinige Erbrecht am Grundbesitz erhalten, während die Ehefrau zu 3) mit 1/16 am beweglichen Vermögen beteiligt sein sollte.

Das Nachlassgericht gab dem Antrag statt – unter Verweis auf die gesetzliche Erbfolge nach iranischem Recht. Die Bedenken der Beteiligten zu 4) wurden zurückgewiesen, ebenso die Frage, ob die Ehe mit der Beteiligten zu 1) überhaupt rechtswirksam geschlossen wurde.

OLG kippt Erteilung wegen ungeklärter Einwände

Das OLG gab nun aber den Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 4) statt. Ausschlaggebend war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23.01.2025 (Rechtssache C-187/23). Danach darf kein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt werden, wenn im Verfahren Einwände vorgebracht werden, die sich nicht einfach und zügig klären lassen – und zwar auch dann nicht, wenn sie im Kern möglicherweise unbegründet sind.

Das Frankfurter Gericht betonte, dass diese Einschränkung nicht nur für das Nachlassgericht, sondern auch für das Beschwerdegericht gilt. Im vorliegenden Fall lasse sich etwa die Frage nach der Wirksamkeit der drei Ehen nicht ohne weiteres klären – damit fehle es an der erforderlichen Eindeutigkeit zur Ausstellung des Zeugnisses.

Rechtsbeschwerde zugelassen

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der 21. Zivilsenat des OLG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.


📌 Hintergrundinfo: Europäisches Nachlasszeugnis
Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist ein grenzüberschreitender Erbnachweis, der insbesondere dann beantragt wird, wenn Vermögen des Erblassers in mehreren EU-Staaten vorhanden ist. Es ermöglicht es Erben, ihre Rechte ohne weitere Verfahren auch in anderen Mitgliedsstaaten geltend zu machen.


Gerichtsdaten:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Juli 2025, Az. 21 W 126/24
(vorinstanzlich: AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Juli 2024, Az. 51 IV 8255/21)

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