Rund um den Golf & Country Club Leipzig in Machern stehen seit Wochen mehrere rechtliche Vorwürfe im Raum. Dabei geht es unter anderem um mögliche Verstöße gegen Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht sowie gaststättenrechtliche Vorschriften. Konkrete Antworten der zuständigen Stellen liegen bislang allerdings nicht vor.
Ein umfangreicher Fragenkatalog wurde nach eigenen Angaben an die Gemeinde Machern, verschiedene Landesbehörden sowie den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags übermittelt. Thematisiert werden darin unter anderem mögliche fehlende Baugenehmigungen für Teile der Anlage, Fragen zur planungsrechtlichen Grundlage des Golfplatzbetriebes sowie mögliche Rückbauverfügungen.
Konkret geht es laut dem Schreiben unter anderem um:
- die Driving Range mit Bürotrakt,
- gastronomische Bereiche samt Dachterrasse,
- sowie eine sogenannte „Halfway-Hütte“, die offenbar auch für Veranstaltungen genutzt wird.
Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob der Betrieb des Golfplatzes nach der Aufhebung eines früheren Vorhaben- und Erschließungsplans weiterhin auf einer tragfähigen bauplanungsrechtlichen Grundlage erfolgt.
Dabei handelt es sich zunächst um Vorwürfe und rechtliche Bewertungen des Verfassers des Schreibens. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Klärung liegt nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vor.
Auffällig ist allerdings: Trotz mehrfacher Nachfrage hat die Gemeinde Machern bislang keine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen abgegeben. Auch vom Golf Club selbst gab es keine inhaltliche Antwort. Dort teilte man lediglich mit, dass man die Anfrage nicht beantworten werde.
Gerade dieser Umstand sorgt inzwischen für zusätzliche Irritationen. Denn die aufgeworfenen Fragen betreffen nicht nur einzelne bauliche Details, sondern auch grundsätzliche Themen wie Gleichbehandlung im Verwaltungsvollzug und mögliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Gewerbetreibenden.
Im Raum steht unter anderem die Frage, warum mögliche bauordnungsrechtliche Maßnahmen – sofern entsprechende Verfügungen tatsächlich existieren – offenbar bislang nicht vollzogen wurden. Ebenso offen bleibt, auf welcher rechtlichen Grundlage bestimmte Nutzungen derzeit erfolgen.
Zu beachten ist dabei: Alle genannten Vorwürfe basieren derzeit auf den Angaben des offenen Schreibens sowie öffentlich zugänglichen Informationen. Ob die geschilderten Sachverhalte in vollem Umfang zutreffen, müsste letztlich durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichte geprüft werden.
Transparenz wäre in diesem Fall allerdings im Interesse aller Beteiligten – insbesondere auch im Interesse der Öffentlichkeit und anderer Unternehmer, die sich nach eigener Darstellung regelmäßig strengen bau- und gewerberechtlichen Vorgaben unterwerfen müssen.
Bislang bleibt jedoch vor allem eines bestehen: viele offene Fragen – und bemerkenswert wenig Antworten.
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