Im Mai 2026 hat das Landgericht Erfurt im Fall der Berformance Group AG mehrere weitreichende Urteile gefällt. Das Unternehmen wurde von den Richtern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft. Nach umfangreichen Ermittlungen und einer groß angelegten Razzia im Juni 2024 wurden die Hauptverantwortlichen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Nach Angaben des Gerichts erhielten mehrere Angeklagte Freiheitsstrafen von teils nahezu zehn Jahren. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Anleger systematisch mit unrealistischen Renditeversprechen angelockt wurden. Beworben wurden unter anderem Investitionen in sogenannte Krypto-Automaten und Hochleistungsrechner, mit denen innerhalb von drei Jahren Renditen von bis zu 200 Prozent erzielt werden sollten.
Tatsächlich handelte es sich laut Urteil jedoch nicht um ein tragfähiges Geschäftsmodell. Auszahlungen an bestehende Anleger seien überwiegend durch die Einzahlungen neuer Investoren finanziert worden. Das Gericht sprach daher von einem klassischen Schneeballsystem.
Der entstandene Schaden wird auf rund 107 bis 127 Millionen Euro geschätzt. Betroffen sein sollen etwa 5.000 Anlegerinnen und Anleger.
Neben den Verantwortlichen der Berformance Group geraten inzwischen auch Vermittler und Vertriebspartner stärker in den Fokus. Gegen verschiedene Vermittler laufen bereits Verfahren. Teilweise kam es Medienberichten zufolge zu ersten Vergleichen sowie erfolgreichen Schadensersatzklagen von Anlegern.
Für geschädigte Investoren dürfte nun insbesondere die Frage nach möglichen Rückforderungen und Haftungsansprüchen im Mittelpunkt stehen. Juristen raten Betroffenen dazu, Ansprüche gegen Vermittler sowie Möglichkeiten im Rahmen laufender Insolvenzverfahren prüfen zu lassen.
Die Urteile des Landgerichts Erfurt sind nach aktuellem Stand noch nicht rechtskräftig.
Der Hauptangeklagte Andreas B. (49) und Ex-Verwaltungsrat Gerrit K. (49) müssen jeweils neun Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Christian L. (50) erhielt achteinhalb Jahre, Marion L. (60) wurde wegen Beihilfe zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil folgt weitgehend den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten niedrigere Strafen gefordert.