Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vor Untersagung des öffentlichen Angebots
von Aktien an der Curve Energy Corp. durch die Valurium Ltd.
nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz
i. V. m. Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 nebst Zwangsgeldandrohung
vom 27.05.2025
Gemäß § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
Valurium Ltd.
128 City Road.
EC1V 2NX London,
Großbritannien
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass der Untersagungsverfügung nebst Zwangsgeldandrohung erfolgt nach § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Valurium Ltd. außerhalb des Geltungsbereiches des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde.
Das Anhörungsschreiben gilt gem. § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.
Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Anhörung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das vollständige Anhörungsschreiben vom 27.05.2025 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00020#00010 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 27.05.2025
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Höhlein
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