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Öffentliche Zustellung eines BaFin-Bescheids gegen BLOOH Solution Ltd.

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Bescheid gegenüber der BLOOH Solution Ltd. aus Kanada öffentlich bekannt gemacht. Grundlage dafür ist § 4h des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG).

Da das Unternehmen seinen Sitz in Vancouver hat und keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt hat, war eine direkte Zustellung nicht möglich. In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Zustellung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt der Bescheid rechtlich bereits am Tag nach der Veröffentlichung als zugestellt – unabhängig davon, ob das Unternehmen tatsächlich Kenntnis davon nimmt.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Zustellung Fristen beginnen. Werden diese versäumt, können rechtliche Nachteile entstehen.

Der vollständige Bescheid vom 24. Februar 2026 (Aktenzeichen: WA 31-Wp 7111/0020#00028) kann bei der BaFin in Frankfurt am Main eingesehen oder abgeholt werden.

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