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Keine Umweltklage gegen Wohnungsbau neben lauter Eventlocation

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Baugenehmigung für eine Wohnung nicht automatisch unter das Umweltrechtsbehelfsgesetz fällt – selbst dann nicht, wenn es um Lärm geht.

Im konkreten Fall betrieb der Kläger eine Veranstaltungsstätte in Köln. Direkt daneben sollte eine ehemalige Druckerei in Wohnraum umgebaut werden. Der Betreiber klagte dagegen, weil er befürchtete, dass sich die künftigen Bewohner durch Lärm gestört fühlen und dadurch seine Veranstaltungen eingeschränkt werden könnten.

Während die erste Instanz die Klage abwies, gab das Oberverwaltungsgericht dem Kläger Recht und hob die Baugenehmigung auf. Begründung: Die geplante Wohnnutzung sei unzumutbarem Lärm ausgesetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht sah das jedoch anders. Es stellte klar, dass das Umweltrechtsbehelfsgesetz hier nicht anwendbar ist. Denn die einschlägigen Vorschriften betreffen nicht die Auswirkungen der neuen Wohnung, sondern den bestehenden Betrieb – also die Veranstaltungsstätte.

Mit anderen Worten: Es geht rechtlich nicht darum, ob die Wohnung „umweltproblematisch“ ist, sondern darum, ob der bestehende Betrieb geschützt wird.

Allerdings hat das Gericht die Entscheidung nicht endgültig getroffen, sondern an die Vorinstanz zurückverwiesen. Grund: Das Oberverwaltungsgericht hatte seine Entscheidung zu stark allein auf bestimmte Lärmgrenzwerte gestützt, ohne alle relevanten Umstände ausreichend zu prüfen.


Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann

Frage: Herr Linnemann, was bedeutet dieses Urteil ganz einfach erklärt?

Linnemann: Es geht darum, dass nicht jeder Streit über Lärm automatisch ein „Umweltfall“ ist. Hier ging es eigentlich um Nachbarschaft und Rücksicht – nicht um klassischen Umweltschutz.

Frage: Warum war das wichtig?

Linnemann: Weil das Umweltrechtsbehelfsgesetz besondere Klagewege eröffnet. Das Gericht sagt: Diese Regeln passen hier nicht, weil die Wohnung selbst keine Umweltprobleme verursacht.

Frage: Worum ging es dann eigentlich?

Linnemann: Es ging um die Frage: Darf man neben eine laute Eventlocation eine Wohnung bauen? Und muss der Veranstalter später leiser sein, weil sich Bewohner beschweren könnten?

Frage: Und was sagt das Gericht dazu?

Linnemann: Das muss noch genauer geprüft werden. Aber klar ist: Man kann so eine Genehmigung nicht einfach mit Umweltrecht angreifen.

Frage: Was bedeutet das für Betreiber von Clubs oder Veranstaltungsorten?

Linnemann: Es ist ein gutes Signal. Bestehende Betriebe haben einen gewissen Schutz. Neue Nachbarn können nicht automatisch verlangen, dass alles leiser wird.

Frage: Und für Anwohner?

Linnemann: Die müssen wissen: Wer neben einen lauten Betrieb zieht, muss einen Teil des Lärms hinnehmen. Aber es gibt trotzdem Grenzen – das wird im Einzelfall entschieden.

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