D F S BANK BROKERS CO. L.L.C – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – IF 4-QF 5000/00124#00218 (89890)
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung des Bescheids vom 24.04.2026Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der DFS BANK BROKERS CO. L.L.C durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse des Unternehmens mit Sitz in Dubai außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung des Bescheids Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid vom 24.04.2026 mit dem Geschäftszeichen IF 4-QF 5000/00124#00218 (89890) kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, abgeholt oder eingesehen werden.
Bonn, den 24.04.2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Walkamp |
Kommentar hinterlassen