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Öffentliche Zustellung BLOOH Solution Ltd. – BaFin

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vom 05.11.2025

Gemäß § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4 h Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

BLOOH Solution Ltd.
1055 Dunsmuir St
Vancouver, BC V7X 1L4
Kanada

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass eines Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der BLOOH Solution Ltd. mit Sitz in Kanada außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.

Die Anhörung vor Untersagung gilt gemäß § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Anhörung vor Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die vollständige Anhörung vom 03.11.2025 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/​00020#00028 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 05.11.2025

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Höhlein

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