Noch ein Werbeartikel für Mandate bei den v+Plus Fonds, hoffen wir mal das für jeden werbenden Anwalt noch 1 Mandat übrig bleibt

Ja, so sarkastisch muss man das sagen, wenn man den einen oder anderen Bericht/Artikel liest, in dem Rechtsanwälte um Mandate werben. Nur diesen Sinn kann schließlich solch ein Artikel haben. Keiner der berichtenden und werbenden Rechtsanwälte will NUR aufklären, weil er damit ja kein Geld verdient.Das dürfte jedem klar sein. Klar ist uns auch, dass die Luft für werbende Anlegerschutzanwälte immer dünner wird, weil der graue Kapitalmarkt nicht mehr existiert. Das bedeutet, dass es auch viele Produkte heute nicht mehr gibt. Um so mehr nimmt man dann natürlich auch wahr, das sich immer mehr Rechtsanwälte auf die verbleibenden Produkte stürzen.Hier solch ein Artikel von der Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen

Die V+ Gruppe, die in Landshut geschäftsansässig ist, legte unter anderem die Fonds

  • V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG
  • V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
  • V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG

auf.

Das Konzept dieser Fonds bestand darin, das von den Anlegern eingesammelte Kapital im Venture Bereich zu investieren und bei entsprechender Entwicklung mit Gewinn zu verkaufen. Die Anleger beteiligten sich als sogenannter treugeberischer Kommanditist über die Treuhandkommanditistin, entweder mit einer Einmalzahlung, über eine Ratenzahlungsvereinbarung oder über eine Kombination aus beiden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/venture-plus-produkte-handlungsbedarf-fuer-anleger_093224.html

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