Interviewer: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor der Internetseite trade-lend(.)com. Die Betreiber sollen unter dem Namen Tradeshow Limited mit angeblichen Krediten werben, nach Erkenntnissen der Aufsicht aber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Was sollten Verbraucher bei einer solchen Warnung tun?
Rechtsanwältin Bontschev: Eine solche Warnung sollte man unbedingt ernst nehmen. Wer noch kein Geld überwiesen hat, sollte zunächst keine Zahlung leisten und auch keine Kryptowerte übertragen. Wichtig ist, unabhängig zu überprüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob der Anbieter über die erforderliche Zulassung verfügt. Dafür sollte man sich nicht auf Angaben oder vermeintliche Lizenznachweise auf der betreffenden Website verlassen, sondern beispielsweise die Unternehmensdatenbank der BaFin heranziehen.
Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld an einen solchen Anbieter überwiesen hat?
Rechtsanwältin Bontschev: Dann zählt vor allem, nicht unter Druck weitere Zahlungen zu leisten. Gleichzeitig sollte möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise der eingesetzte Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Bei einer Überweisung kann geprüft werden, ob noch Möglichkeiten bestehen, die Zahlung zurückzurufen oder andere Maßnahmen einzuleiten. Ob Geld tatsächlich zurückgeholt werden kann, hängt aber stark vom Einzelfall, vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt ab.
Interviewer: Was gilt, wenn das Geld nicht überwiesen, sondern in Kryptowährungen gezahlt wurde?
Rechtsanwältin Bontschev: Bei Kryptowährungen ist die Situation häufig schwieriger, weil ausgeführte Blockchain-Transaktionen normalerweise nicht einfach wie eine klassische Überweisung zurückgebucht werden können. Trotzdem sollten Betroffene sämtliche Daten sichern. Besonders wichtig sind Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Zeitpunkte und Beträge der Übertragungen. Auch Screenshots des angeblichen Kundenkontos können später hilfreich sein.
Interviewer: Die Betreiber von trade-lend(.)com werben laut BaFin mit angeblichen Krediten. Wann sollten bei einem Kreditangebot die Alarmglocken schrillen?
Rechtsanwältin Bontschev: Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn aus einem normalen Kreditantrag plötzlich ein Geschäft mit Kryptowährungen wird. Noch kritischer ist es, wenn der Verbraucher vor Auszahlung eines angeblichen Kredits zunächst selbst größere Beträge zahlen oder Kryptowährungen übertragen soll. Forderungen nach vermeintlichen Freischaltungsgebühren, Steuern, Versicherungen oder Sicherheitsleistungen sollten niemals ungeprüft bezahlt werden.
Interviewer: Was ist, wenn auf dem persönlichen Konto der Plattform bereits ein hoher Gewinn oder ein großes Krypto-Guthaben angezeigt wird?
Rechtsanwältin Bontschev: Eine Zahl auf einer Internetseite ist zunächst nur eine Anzeige. Entscheidend ist, ob dieses Guthaben tatsächlich existiert und der Kunde frei darüber verfügen kann. Wenn eine Auszahlung immer wieder daran scheitert, dass zunächst noch eine weitere Gebühr bezahlt werden soll, ist äußerste Vorsicht geboten. Betroffene sollten nicht versuchen, durch immer neue Einzahlungen bereits gezahltes Geld zu „retten“.
Interviewer: Viele Menschen zahlen gerade deshalb weiter, weil sie bereits viel Geld investiert haben.
Rechtsanwältin Bontschev: Genau das kann problematisch werden. Wer beispielsweise schon 10.000 Euro gezahlt hat, ist möglicherweise eher bereit, weitere 1.000 oder 2.000 Euro zu überweisen, wenn ihm versprochen wird, dadurch anschließend das gesamte Guthaben zurückzubekommen. Man sollte solche Forderungen aber nicht emotional, sondern unabhängig prüfen lassen. Bereits entstandene Verluste dürfen nicht dazu führen, immer weitere Risiken einzugehen.
Interviewer: Welche Beweise sollten Betroffene sichern?
Rechtsanwältin Bontschev: Möglichst alles. Dazu gehören E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater, Vertragsunterlagen, Screenshots, Kontoverbindungen und Zahlungsbelege. Bei Kryptowährungen kommen Wallet-Adressen und Transaktions-IDs hinzu. Auch der Verlauf des vermeintlichen Kundenkontos und dort angezeigte Guthaben sollten dokumentiert werden. Webseiten können verschwinden oder verändert werden – deshalb sollte man Beweise frühzeitig sichern.
Interviewer: Sollte man den Kontakt zum vermeintlichen Berater sofort abbrechen?
Rechtsanwältin Bontschev: Jedenfalls sollte man sich nicht zu weiteren Zahlungen drängen lassen. Ob und wie der weitere Kontakt geführt wird, kann im konkreten Fall auch davon abhängen, ob bereits rechtliche oder strafrechtliche Schritte vorbereitet werden. Wichtig ist vor allem, keine zusätzlichen sensiblen Informationen preiszugeben und keine weiteren finanziellen Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen.
Interviewer: Was ist mit Ausweiskopien, die bereits übermittelt wurden?
Rechtsanwältin Bontschev: Auch das sollte ernst genommen werden. Persönliche Dokumente können missbraucht werden. Betroffene sollten deshalb genau dokumentieren, welche Daten sie übermittelt haben. Bei konkreten Anzeichen für einen Identitätsmissbrauch sollten sie schnell reagieren und gegebenenfalls Polizei, Bank oder andere betroffene Stellen informieren.
Interviewer: Manche angeblichen Finanzberater verlangen, dass Programme für den Fernzugriff auf den Computer installiert werden. Wie gefährlich ist das?
Rechtsanwältin Bontschev: Hier ist größte Vorsicht angebracht. Wer einem unbekannten Ansprechpartner Fernzugriff auf Computer oder Smartphone ermöglicht hat, sollte den Zugriff beenden und das betreffende Gerät absichern. Zugangsdaten sollten von einem sicheren Gerät aus geändert und, wo möglich, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet werden. Besonders kritisch wird es, wenn während eines solchen Fernzugriffs Online-Banking oder Krypto-Wallets geöffnet wurden.
Interviewer: Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Rechtsanwältin Bontschev: Das kann insbesondere sinnvoll sein, wenn bereits größere Beträge gezahlt wurden, Auszahlungen verweigert werden oder immer neue Geldforderungen auftauchen. Dann sollte geprüft werden, welche Zahlungswege genutzt wurden, wer Zahlungsempfänger war und welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen. Je früher die Unterlagen vollständig vorliegen, desto besser lässt sich die Situation beurteilen.
Interviewer: Ist auch eine Strafanzeige sinnvoll?
Rechtsanwältin Bontschev: Wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug oder andere Straftaten bestehen, sollten Betroffene eine Strafanzeige in Betracht ziehen. Die BaFin-Warnung selbst ist allerdings nicht mit einem strafrechtlichen Urteil gleichzusetzen. Im konkreten Fall stellt die Finanzaufsicht fest, dass nach ihren Erkenntnissen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden. Ob darüber hinaus Straftaten begangen wurden und wer dafür verantwortlich ist, müssen gegebenenfalls die zuständigen Ermittlungsbehörden klären.
Interviewer: Nach einem finanziellen Verlust tauchen manchmal Unternehmen auf, die versprechen, verlorene Kryptowährungen zurückzuholen. Ist das eine Lösung?
Rechtsanwältin Bontschev: Auch hier ist Vorsicht erforderlich. Betroffene können nach einem Verlust erneut zum Ziel dubioser Angebote werden. Wenn jemand garantiert, verlorenes Geld oder Kryptowährungen gegen eine Vorauszahlung vollständig zurückzuholen, sollte man das Angebot sehr kritisch überprüfen. Keinesfalls sollte aus Verzweiflung sofort erneut Geld überwiesen werden.
Interviewer: Was ist der wichtigste Rat für Menschen, die aktuell mit trade-lend(.)com oder einem vergleichbaren Anbieter Kontakt haben?
Rechtsanwältin Bontschev: Nicht unter Druck handeln. Keine weiteren Zahlungen leisten, nur weil angeblich noch eine Gebühr erforderlich ist, um einen Kredit, ein Guthaben oder Kryptowährungen freizuschalten. Beweise sichern, Anbieter und Zulassung unabhängig überprüfen und bei bereits erfolgten Zahlungen schnell Bank, gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden und fachkundige rechtliche Beratung einschalten. Vor allem sollte man nicht versuchen, einen möglichen Verlust durch immer weitere Einzahlungen auszugleichen.
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