Startseite Allgemeines Neues zum Nachrangdarlehen
Allgemeines

Neues zum Nachrangdarlehen

Teilen

Es könnte das Ende das genehmigungsfreien Nachrangdarlehens sein, so wie wir das seit Beginn des Jahres immer wieder vermutet hatten. Hiervon geht auch Daniel Blazek, Rechtsanwalt aus Bielefeld, aus. Nach den Sommerferien rechnet RA Blazek damit, das Nachrangdarlehen nur noch von Vermittlern verkauft werden dürfen, die eine Zulassung nach § 3f f der Gewerbeordnung haben. Wir finden das eine gute Entwicklung, denn auf dem Gebiet des Nachrangdarlehens tummeln sich mittlerweile viele, viele Scharlatane. Besonders geschadet hat dem Image des Nachrangdarlehen vor allem das Einsammeln von Geld über das sogenannte Crowdfunding. Hier wurden nach Meinung eines Insiders Millionen an Kapital für die Anleger „verbrannt“. Instrument um einen Vertrag mit dem Kunden zu machen war in den meisten Fällen dann immer das Nachrangdarlehen.

 

2 Kommentare

  • Wer dieses Schreiben der BaFin richtig liest und auch versteht, erkennt das wohl alle Nachrangdarlehen mit Grundbuchlicher Besicherung für die Anleger als Einlagegeschäft zu werten sind !! Und das nicht nur wegen der werblichen Aussage „mündelsicher“..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

New York entdeckt das Krisenmodell Zucker

Während das Vertrauen der US-Verbraucher historische Tiefstände erreicht, erlebt ausgerechnet ein Geschäftsmodell...

Allgemeines

BP verabschiedet sich nach 60 Jahren aus der Nordsee

Der britische Energiekonzern BP will sein Geschäft in der Nordsee verkaufen und...

Allgemeines

Liberland: Wo Demokratie per Krypto-Token gekauft wird

Was passiert, wenn man eine Nation gründet, Steuern abschafft und das Stimmrecht...

Allgemeines

Google Earth mit Fantasie-Modus: Eiffel-Turm kaputt, Vertrauen gleich mit

Google hat eine neue KI-Funktion in Google Earth nach weniger als 48...