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Neue Nachrichten für die Melkkuh der Nation: Autofahrer dürfen ab Juli noch tiefer ins Portemonnaie greifen

Ehrecke (CC0), Pixabay
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Deutschlands Autofahrer kennen das Gefühl: Kaum hat man den Tank bezahlt, kommt die nächste Überraschung. Ab dem 1. Juli gibt es nun frischen Stoff für die nationale Melkmaschine namens Straßenverkehrsgesetz.

Die Politik hat das Regelwerk überarbeitet – und wie so oft lautet die Botschaft: Mehr Kontrolle, mehr Überwachung und längere Chancen für Behörden, doch noch ein Knöllchen zuzustellen.

Punktehandel: Schluss mit dem Flensburger Aktienmarkt

Wer bisher glaubte, Strafpunkte ließen sich wie ungeliebte Weihnachtsgeschenke an Verwandte oder Bekannte weiterreichen, bekommt künftig ein Problem.

Ab Juli wird der Handel mit Punkten offiziell verboten. Wer gegen Geld einen Punktesammler engagiert oder sich selbst als Flensburg-Söldner verdingt, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Verkehrsrechtler Uwe Lenhart fragt sich allerdings, warum man dafür überhaupt ein neues Gesetz braucht. Schließlich verfügen Behörden inzwischen über KI, Bildauswertung und digitale Datenabgleiche. Mit anderen Worten: Wenn der Staat schon jeden Blitzerpixel analysieren kann, müsste er den Fahrer eigentlich auch ohne neue Verbote finden.

Scancars: Der Terminator für Falschparker

Die nächste Innovation rollt auf vier Rädern durch deutsche Städte.

Sogenannte Scancars dürfen künftig automatisiert Kennzeichen erfassen und Parksünder aufspüren. Während klassische Politessen noch zu Fuß unterwegs sind, schaffen die digitalen Jagdmaschinen bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde.

Wer also bislang hoffte, sein Auto im Halteverbot unauffällig zwischen zwei Lieferwagen verstecken zu können, sollte künftig nicht mehr auf Tarnkappen-Technologie setzen.

Der ADAC sieht die Fahrzeuge zwar als praktische Ergänzung, weist aber darauf hin, dass auch ein Scancar keine neuen Parkplätze erschaffen kann. Eine Erkenntnis, die vermutlich jeder Innenstadtbewohner bereits geahnt hat.

Knöllchen mit Langzeitwirkung

Bisher galt: Wer nach drei Monaten nichts vom Amt hörte, durfte langsam hoffen.

Mit dieser Hoffnung ist nun Schluss.

Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Behörden erhalten also doppelt so viel Zeit, um Bußgeldbescheide zu verschicken.

Wer künftig im Sommer geblitzt wird, könnte sich also noch im Winter über Post vom Amt freuen.

Für Anwalt Lenhart ist das wenig nachvollziehbar. Gerade weil Behörden heute digital arbeiten, müssten Verfahren eigentlich schneller und nicht langsamer werden.

Der Führerschein zieht ins Smartphone

Eine der wenigen Neuerungen, die tatsächlich nach Zukunft klingt: Der digitale Führerschein kommt.

Künftig soll die Fahrerlaubnis per App nachgewiesen werden können. Das bedeutet: Das Smartphone darf mit, die Plastikkarte kann zu Hause bleiben.

Allerdings nur irgendwann. Denn bis die Technik tatsächlich einsatzbereit ist, müssen Autofahrer ihren klassischen Führerschein weiterhin mitführen.

Die Digitalisierung kommt also – wie so oft in Deutschland – pünktlich, aber später.

Das Fazit

Aus Sicht vieler Autofahrer liest sich die Reform wie ein Wunschzettel der Ordnungsämter: mehr Zeit für Bußgelder, digitale Parksünderjagd und schärfere Regeln.

Während die Behörden künftig effizienter kassieren können, bleibt die eigentliche Kernfrage ungelöst: Wo sollen die Menschen in überfüllten Städten eigentlich parken?

Die Melkkuh der Nation steht damit auch ab Juli zuverlässig auf der Weide – und das Finanzamt der Straße hat bereits den nächsten Eimer bereitgestellt.

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