NeraCare GmbH – Na, ob das eine gute Investition für die Anleger ist?

HMW Emissionshaus AG

Pullach

Nachtrag Nr. 03
Investition in eine Beteiligung an der NeraCare GmbH

Nachtrag Nr. 03 nach § 316 Abs. 5, § 268 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt vom 16.05.2019 betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG. Der Nachtrag Nr. 03 wird veröffentlicht von der HMW Emissionshaus AG in ihrer Eigenschaft als von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (MIG Verwaltungs AG) insoweit beauftragtes Unternehmen und in ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche.

Nach § 305 Abs. 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrages eine auf den Erwerb eines Anteils an dem Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von 2 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrages widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber

MIG Service GmbH
Niederlassung Landshut
Stethaimerstr. 32-34
D-84034 Landshut
Telefax: +49 (0) 871 20 54 06 99
E-Mail: widerruf@mig-fonds.de

zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die HMW Emissionshaus AG, Münchner Str. 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 28.02.2020 eingetretene wichtige neue Umstände im Hinblick auf den bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: „Gesellschaft“) vom 16.05.2019 bekannt:

1. Investition in eine Beteiligung an der NeraCare GmbH

Die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG hat in eine Beteiligung an der NeraCare GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95062 (diese fortan auch: „Beteiligungsunternehmen“) investiert. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen ist (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand des Beteiligungsunternehmens ist die Verbesserung der Hautkrebs-Versorgung durch Aufbau und Weiterentwicklung von Versorgungs- und Forschungsnetzen unter maßgeblicher Einbindung von Fachgesellschaften, Kostenträgern und/oder forschender Pharma-Industrie im Bereich der Derma-Onkologie und die hierzu vorgesehene Nutzung neuen, proprietären Know-How’s im Bereich molekulargenetischer Diagnose- und Prognose-Verfahren bei Hautkrebs. Das Beteiligungsunternehmen ist somit in der Branche Diagnostik tätig. Das Stammkapital des Beteiligungsunternehmens beträgt derzeit € 67.377,00.

Der Erwerb der Beteiligung erfolgte am 28.02.2020 nach Maßgabe der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung durch Zeichnung und Übernahme von insgesamt 2.127 neu ausgegebenen Geschäftsanteilen der NeraCare GmbH im Nennbetrag von jeweils € 1,00. In Abhängigkeit vom Erreichen in der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung definierter Meilensteine ist die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG zudem berechtigt und verpflichtet, in einem derzeit für das 2. Kalenderquartal 2021 geplanten, weiteren Kapitalerhöhungsschritt weitere Geschäftsanteile der NeraCare GmbH im Nennbetrag von jeweils € 1,00 zu übernehmen. Die Anzahl dieser weiteren, dann neu ausgegebenen Geschäftsanteile liegt in einem Rahmen zwischen minimal 818 und maximal 2.127 Geschäftsanteilen, so dass die Gesellschaft nach Durchführung dieses weiteren Kapitalerhöhungsschritts sodann insgesamt zwischen 2.945 und 4.254 Geschäftsanteile an der NeraCare GmbH halten wird.

Die Investition für den Erwerb der Geschäftsanteile an dem Beteiligungsunternehmen beträgt bei Durchführung beider Kapitalerhöhungsschritte insgesamt € 525.015,16 (Prognose). Hierauf entfällt ein Teilbetrag in Höhe von € 500.015,16 (Prognose) auf Anschaffungskosten für den Erwerb der Geschäftsanteile und ein Teilbetrag in Höhe von € 25.000,00 (Prognose) auf sonstige Kosten, insbesondere Berater- und Gutachterkosten. Die Investition findet ausschließlich aus Eigenmitteln der Gesellschaft statt. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.

Gesamtkosten der Investition in die NeraCare GmbH in € (Prognose)*

1, Investitionen/Mittelverwendung
Anschaffungskosten 500.015,16
Sonstige Kosten 25.000,00

Gesamtbetrag

525.015,16
2. Finanzierung/Mittelherkunft
Einlagen der Anleger** 525.015,16
Fremdkapital 0,00

Gesamtbetrag

525.015,16

* Es wird darauf hingewiesen, dass das Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) unabhängig von der Investition in die NeraCare GmbH mit Kosten belastet ist, die das Investitionskapital mindern. Diese Kosten sind in Kap. 6 des Verkaufsprospekts dargestellt. Auf diese Angaben wird verwiesen.
** Die Einlagen der Anleger sind in vollem Umfang von Anlegern verbindlich zugesagt. Die jeweiligen Einlageverpflichtungen sind, sofern diese nicht schon bei der Gesellschaft eingezahlt wurden, nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags von Anlegern der Anteilsklasse 1 nach § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages und von Anlegern der Anteilsklasse 2 nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschaft einzuzahlen.

Die Anschaffungskosten im ersten Kapitalerhöhungsschritt in Höhe von € 250.007,58 entfallen in Höhe von € 2.127,00 auf den Ausgabebetrag der neu übernommenen Geschäftsanteile. Die restlichen Anschaffungskosten in Höhe von € 247.880,58 sind dem Beteiligungsunternehmen als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen. Die Zuzahlung erfolgt in zwei Tranchen im Zeitraum bis 31.03.2020 (Prognose) in Abhängigkeit vom Erreichen vereinbarter Meilensteine. Das Investmentvermögen wird nach Durchführung des ersten Schritts der Kapitalmaßnahme somit an dem dann zunächst auf € 108.690,00 erhöhten Stammkapital des Beteiligungsunternehmens einen Anteil von rund 1,96 % halten, wobei das Beteiligungsunternehmen noch eigene Anteile im Umfang von € 2.345,00 hält.

Die Anschaffungskosten in dem in Abhängigkeit vom Erreichen vereinbarter Meilensteine stehenden zweiten Kapitalerhöhungsschritt in Höhe von weiteren € 250.007,58 entfallen je nach Meilensteinerreichung und in Abhängigkeit von der Durchführung einer weiteren Zwischenfinanzierungsrunde in Höhe von minimal € 818,00 und maximal € 2.127,00 auf den Ausgabebetrag der neu übernommenen Geschäftsanteile. Die restlichen Anschaffungskosten in Höhe von minimal € 247.880,58 und maximal € 249.189,58 sind dann dem Beteiligungsunternehmen als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen. Diese Zuzahlung erfolgt in einer Tranche im Zeitraum vom 31.03.2021 bis 31.10.2021 (Prognose) in Abhängigkeit vom Erreichen vereinbarter Meilensteine. Das Investmentvermögen wird nach Durchführung des zweiten Schritts der Kapitalmaßnahme somit an dem dann auf mindestens € 116.870,00 und maximal auf € 155.481,00 erhöhten Stammkapital des Beteiligungsunternehmens einen Anteil von minimal rund 2,22 % am in diesem Fall auf € 135.463,00 erhöhten Stammkapital und maximal rund 3,27 % am in diesem Fall auf € 129.959,00 erhöhten Stammkapital halten, wobei das Beteiligungsunternehmen voraussichtlich auch dann noch eigene Anteile im Umfang von € 2.345,00 halten wird.

Die Geschäftsanteile an der NeraCare GmbH sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Geschäftsanteile sind durch die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung wie folgt beschränkt:

Über die Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der NeraCare GmbH kann nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung der NeraCare GmbH verfügt werden. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vor einer Veräußerung der Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der NeraCare GmbH sind die übrigen Gesellschafter zum Vorerwerb berechtigt („Vorerwerbsrecht“). Zudem ist in der Vereinbarung ein Mitveräußerungsrecht der Gesellschafter geregelt. Dieses Recht bietet der Gesellschaft Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch die Mitveräußerungsrechte anderer Gesellschafter führen. Zudem besteht eine Verpflichtung der Mitgesellschafter einer Verfügung zuzustimmen nur dann, wenn der Erwerber der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung als Rechtsnachfolger beitritt. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung sieht ferner eine Mitverkaufsverpflichtung vor. Danach ist die Gesellschaft unter bestimmten, in der Vereinbarung definierten Kriterien verpflichtet, ihre an der NeraCare GmbH gehaltenen Geschäftsanteile zusammen mit anderen Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Geschäftsanteile an der NeraCare GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor.

In Vorbereitung der Beteiligung der Gesellschaft an der NeraCare GmbH wurde ein von Dornbach Valuation GmbH erstelltes Gutachten zur Bewertung des Beteiligungsunternehmens zum 30.11.2019 eingeholt. Das Bewertungsergebnis des Gutachtens weist einen Wert aus, der über dem Wert liegt, der die Bemessungsgrundlage für die Investition der Gesellschaft in das Beteiligungsunternehmen bildete.

Es wird darauf hingewiesen, dass an der NeraCare GmbH die weiteren, auch von der HMW Emissionshaus AG aufgelegten, geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG beteiligt sein werden, wobei die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, bei der MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG und der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG, ebenso wie bei der Gesellschaft selbst, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig ist.

2. Verfügbarkeit dieses Nachtrags

Dieser Nachtrag und der Verkaufsprospekt samt den Anlagebedingungen werden bei der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Münchener Str. 52, D- 82049 Pullach im Isartal, sowie unter www.mig-fonds.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Informationen liegen in deutscher Sprache vor.

 

Pullach, den 28.02.2020

HMW Emissionshaus AG

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