NATIXIS SOUVERAINS EURO-außerordentliche Hauptversammlung

NATIXIS SOUVERAINS EURO
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach französischem Recht

Gesellschaftssitz: 43 avenue Pierre Mendès France – 75013 PARIS – Frankreich

Anfängliches Grundkapital: 45.735.620 EUR
393 631 593 RCS PARIS

EINBERUFUNG

Die Anteilinhaber der Gesellschaft werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die außerordentliche Hauptversammlung, die am Dienstag, 14. August 2018 um 09:00 Uhr stattfand, aufgrund eines nicht erreichten Quorums keine rechtskräftigen Beschlüsse fassen konnte.

Daher werden die Anteilinhaber erneut zu einer zweiten außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, 27. August 2018 um 09:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingeladen, um Beschlüsse hinsichtlich der folgenden Tagesordnung zu fassen :

TAGESORDNUNG

FÜR DIE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Verlesung und Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats über die Änderung von Artikel 3 der Satzung, „Bezeichnung“;

Aktualisierung der Satzung;

Verlesung und Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats über die Änderung von Artikel 8 und 24 der Satzung nach Inkrafttreten der Anweisungen der AMF DOC – 2011-19 am 26. April 2018, die den Abschnitt „Liquiditätsmanagement“ betrifft, und Aktualisierung der Satzung;

Bevollmächtigung zur Durchführung von Formalitäten.

Jeder Aktionär kann unabhängig von der Anzahl an Aktien, die er hält, an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort durch seinen Ehepartner, den Partner, mit dem er eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) eingegangen ist oder einen anderen Aktionär vertreten lassen. Jedoch können nur solche Aktionäre an dieser Versammlung teilnehmen, sich dort vertreten lassen oder per Abstimmung auf dem Postweg teilnehmen, die vorab ihre Eigenschaft nachgewiesen haben:

Inhaber von Namensaktien müssen zwei Tage vor dem Datum der Versammlung in den Registern der Gesellschaft eingeschrieben sein.

Inhaber von Inhaberaktien müssen innerhalb derselben Frist eine Teilnahmebestätigung beim zuständigen Vermittler hinterlegen, die die ordnungsgemäße Eintragung ihrer Aktien belegt.

Aktionäre, die an diesen Versammlungen teilnehmen möchten, erhalten auf Anfrage eine Einlasskarte.

Jeder Anteilinhaber, der nicht persönlich an diesen Versammlungen teilnimmt, kann zwischen drei anderen Möglichkeiten wählen:

Erteilung einer Vollmacht an seinen Ehepartner, eingetragenen Partner oder einen beliebigen anderen Aktionär

Erteilung einer Vollmacht an die Gesellschaft ohne Angabe eines Vollmachtnehmers

Abstimmung auf dem Postweg

Ein Formular für die Abstimmung auf dem Postweg oder per Vollmacht wird jedem Aktionär zur Verfügung gestellt, der dies bis spätestens sechs Tage vor den Versammlungen per Einschreiben mit Rückschein bei OSTRUM Asset Management, 43 avenue Pierre Mendès France, 75013 PARIS oder bei der Zahl- und Informationsstelle, CACEIS Bank, Germany Branch Lilienthalallee 34 – 36, D- 80939 München, beantragt. Solche Formulare werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens zwei Tage vor den Versammlungen bei OSTRUM Asset Management eingehen.

Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich

CACEIS Bank, Germany Branch, Lilienthalallee 34 – 36, D-80939 Munich

am Gesellschaftssitz von Ostrum Asset Management, 43 Avenue Pierre Mendès France, 75013 Paris. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt.

per E-Mail an ClientServicingAM@natixis.com

oder auf der Website www.ostrum.com

 

Der Verwaltungsrat

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