NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH-Noch im September 2016 hatten wir kritisch über das Unternehmen berichtet

Nun hat die BaFin dem Unternehmen ein abruptes Ende gesetzt und dem Unternehmen auferlegt, alle Geschäfte rückabzuwickeln. Ob das Unternehmen die Gelder flüssig machen kann, um die Auflagen der BaFin korrekt bedienen zu können, das bleibt abzuwarten. Zu oft haben wir es leider erleben müssen, dass, wenn die Unternehmen die Auflagen nicht erfüllen können, oft nur die Insolvenz übrigbleibt. Der Verlierer ist dann wieder der Anleger, der dort sein Geld investiert hat. Um wie viel Anlegergeld es bei dem Unternehmen letztlich geht, kann man auf Grund der öffentlich zugänglichen Registerdaten nicht erkennen. Die letzte Bilanz im Unternehmensregister haben wir hier einmal beigefügt.

 

NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

39.300,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.287.067,51

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

37.321,03

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

52.104,10

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

1.415.792,64

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.128.837,59

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

261.955,05

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.415.792,64

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden beachtet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zu den Anschaffungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 2a EStG wurden bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Bilanz
Von der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) und der darin enthaltenen Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB) ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 274a HGB befreit.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Geschäftsführer:
Uwe Dickmeis

 

Berlin, den 29. April 2014

gez. Uwe Dickmeis

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.04.2014

17 Comments

  1. Thomas Dienstag, 02.01.2018 at 15:00 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich verfüge über eine aktuelle Nummer von Hr. Carsten König.

    • Vertriebler Sonntag, 21.01.2018 at 23:02 - Reply

      Hallo an Alle,

      also ich war auch bei der AIP tätig und habe auch Herrn König kennen gelernt!
      Ich habe auch seine Telefonnummer das ist immer noch die gleiche die er auch zu AIP zeit hatte.
      Ich kann auch nicht bestätigen das er abgetaucht ist ! Ich habe mit Herrn König letztes Jahr telefoniert und er hat mit mir gesprochen und einige Sachen hören sich logisch an !
      Und ja ich habe auch an die Alge geglaubt, aber ich muss auch zugeben das die Provisionen schon sehr verlockend war. Ich glaube auch das der König hier auch mehr Opfer als Täter war aber natürlich kann auch ich niemanden hinter die Stirn schauen!
      Aber trotzdem sind einige Kommentare hier nicht wirklich objektiv und auch nicht wirklich ehrlich, allein das Herr König abgetaucht ist stimmt einfach nicht ruft ihn an !

  2. Alge2014 Dienstag, 12.09.2017 at 13:38 - Reply

    Guten Tag in die Runde,
    habe gerade die Kommentare gelesen. Das erinnert mich sehr an die „Algenmafia“ , die 2012-2014 um Berlin Kunden um 5 Mio € betrogen hat. Hierzu gehören die ÖPAG Berlin, die ALPAG u.v.a.m. Würde mich echt interessieren, ob da Querverbindungen bestehen. Bei der Staatsanwaltschaft in Potsdam läuft ein Ermittlungsverfahren, zu diesen Altfällen….
    Das Konzept dieser Firmen war folgendes: Unsinn auf den Homepages schreiben (Kraftstoffe aus Algen u.ä. Quatsch), dann Geld von gutgläubigen Anlegern eintreiben (teilweise über nichtsahnende Vertriebler; es wurde eine Rendite von 13 % versprochen), nichts machen außer sich hohe Löhne auszuahlen und dann Insolvenz anmelden. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens war dann immer noch 1 € auf dem Konto …

    • Michael Speiser Sonntag, 22.10.2017 at 14:32 - Reply

      Hallo Alge2014!
      Dass es etwas derartiges bereits gab, wusste ich nicht, erschüttert und erzürnt mich aber sehr!!! Aber Ihre Infos könnten eine Blaupause sein. Denn genau so ist es auch bei der NAM abgelaufen. Und wiederholt muss ich die Frage stellen, wie es in Deutschland sein kann, dass sich derartige Dinge wiederholen.
      Mittlerweile wurde ja auch für den ehemaligen Vertrieb dieses Top-Produktes, die AIP, Insolvenzantrag gestellt. „Witzig“ ist, dass ich hier angeschrieben wurde, ob ich denn noch Provisionsforderungen gegen die AIP hätte. Weder ich noch meine zum Glück nur sehr wenigen Kunden wurden indessen gefragt, ob wir noch Rückforderungen gegen die NAM hätten. Hier hüllen sich das BaFin wie die Staatsanwaltschaft weiterhin in Schweigen. Derweil können sich die Verantwortlichen vermutlich in aller Ruhe vom Acker machen oder demnächst mit einer neuen „Idee“ im die Ecke kommen!!! Zum Kotzen ist das in diesem „Rechtsstaat“!!!
      An dieser Stelle: Wo ist denn der schlaue Beitrag von „Geschädigte“ geblieben?!?!
      Erst kürzlich erhielt ich aufgrund meiner Eingaben hier auf dieser Plattform einen Anruf eines geschädigten Vermittlers. Geschädigt deshalb, weil dieser nun für den Verlust seiner Kunden aufkommen soll! Schließlich habe er ja ein Produkt empfohlen, dass sich nun wohl als Betrug herausstellt. Und das hätte er natürlich im Vorfeld prüfen und erkennen müssen!!!
      Er hätte also etwas tun müssen, wofür Staatsanwaltschaften regelmäßig Monate und Jahre benötigen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, ob jemanden der Vorwurf eines Betruges gemacht werden kann. Bis dahin gilt meines Wissens in Deutschland die sogenannte Unschuldsvermutung! Und wehe dem, der ohne Beweise bis zur Feststellung einer Schuld etwas anderes behauptet!!!
      Aber der Vermittler hätte das prüfen und erkennen müssen?!?!?! Wie und woher?!?!?!
      Hier versagt der Staat in der Ausübung seiner Fürsorgepflichten gegenüber dem Bürger! Der Staat hat hier also zu haften und niemand anderes…
      Ich wiederhole mich daher zum Schluss gerne: „Zum Kotzen ist das in diesem „Rechtsstaat“!!!“

      • Michael Montag, 23.10.2017 at 06:01 - Reply

        Fürsorgepflicht des Staates … für seine mündigen Bürger? Da es überwiegend Vermittler und Anleger gibt, die so schlau sind, sich nur auf die guten Investmentideen zu stürzen, muss man sich um den mutmasslich kläglich-kleinen, sich selbst fast bemitleidenden Rest sicher nicht kümmern.

        • Alge2014 Dienstag, 24.10.2017 at 09:21 - Reply

          Hallo,
          und noch ein Wort zu den Vertrieblern. Bei den Altfällen gab es auch viele gutgläubige Vertriebler, die auch den ganzen Quatsch glaubten und dann Geld von Anlegern eintrieben. Da wurden tatsächliche einige verurteilt, die Schäden zu bezahlen (weils sie sich und die Anleger nicht über die Risiken informierten). Und sofern die Vertriebler keine UG, GmbH oder eine sonstige Rechtform ohne Haftung hatten mussten sie eben Privatinsolvent anmelden.
          Alge2014

      • Alge2014 Dienstag, 24.10.2017 at 09:15 - Reply

        Hallo,
        jetzt hat wenigstens die BAFIN ein Auge drauf, das war vor einigen Jahren noch nicht so. Man muss aber auch an den mündigen Bürger appellieren. Bei den Altfällen wurde von bereits produzierenden Algenmodulen („ökologisch und auch sehr sozial“) gesprochen. Und einzelne Anleger haben dort 50 T€ „investiert“, ohne diese Anlagen jemals gesehen zu haben und ohne zu wissen, was überhaupt aus den Algen gemacht werden soll. Die Produktionsmodule haben nie existiert. Es wurde aber immer ein bisschen was investiert: Der Fußboden in den Gewächshäusern wurde planiert und für das angebliche Forschungslabor wurde ein einziges Gerät angeschafft. So dass vermutlich auch der Vorwurf des Betruges nicht nachweisbar sein wird, obwohl es für den normal denkenden Menschen offensichtlich ist …
        Anbei noch zwei Links zu den Altfällen:
        https://www.diebewertung.de/energiestrategen-wolfgang-seliger-berlin-nichts-geht-mehr-oder-was-ist-da-los/
        https://verbraucherschutzforum.berlin/2014-06-12/energiestrategen-wolfgang-seliger-berlin-nichts-geht-mehr-oder-was-ist-da-los-171111
        Mich würden noch Namen der konkreten Verantwortlichen interessieren (wegen der Querverbindungen). Den Uwe Dickmeis kenn ich nicht. Wer hat denn bei dem Verein noch mitgemischt?
        Alge2014 (nlshempel@web.de)

  3. Michael Speiser Mittwoch, 14.06.2017 at 18:53 - Reply

    Hallo „Geschädigte“,
    ja natürlich habe ich den Herrn König auch telefonisch versucht zu erreichen. Wenn Sie meine Kommentare tatsächlich alle gelesen hätten, müssten Sie auch über mein Telefonat mit Herrn König gestolpert sein…

    Natürlich weiß ich nicht alles, vermutlich sogar nichts, im Vergleich zu Ihnen. Ihre Infos, wenn diese denn zutreffen, sind sehr interessant, aber ebenso wenig beruhigend. Die Gelder der Kunden dürften wohl dahin sein…

    Am Ende muss sich wohl jeder der ein Produkt empfohlen hat, das sich als Betrug herausstellt, dem Vorwurf stellen, provisionsgeil gewesen zu sein. Was mich betrifft, weise ich das zurück. „Natürlich“ werden Sie nun sagen. Ich kann allerdings nachweisen, dass ich keinen meiner Kunden dazu gedrängt habe eine Sonderzahlung zu leisten, um meine Provision sofort zu kassieren. Das heißt, meine Provision wurde mit den Ratenzahlungen meiner Kunden fällig bzw. nun eben nicht mehr…

    Nein, ich hatte wirklich an das Produkt geglaubt und darin eine saubere Alternative für die Kunden gesehen, die mich nach solchen Alternativen eben fragten. Und warum fragen immer mehr Kunden nach Alternativen? Weil ständig auf der guten alten privaten Rentenversicherung herumgehackt wird! Alles Sch…, steckt euer Geld in Gold, Seltene Erden, Aktien, Windkraft, Immobilien und andere Dinge, wie Algen eben. Und was kommt dabei heraus? Die Rentenversicherung ist gekündigt, das Geld daraus mit der NAM oder anderen „tollen Alternativen“ verschwunden…

    Wer haftet? Natürlich der provisionsgeile Vermittler! Wer denn sonst?

    Die Politik schnarcht oder beteiligt sich ggf. selbst an „unsauberen Geschäften“. Die Mühlen der Justiz mahlen zu langsam. Der sogenannte Verbraucherschutz taugt nichts. Jedenfalls habe ich weder von der BaFin noch von der Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung erhalten. Wie also sollen sich die geschädigten Kunden verhalten? Wer hat Ahnung und wer kann sich einen Anwalt leisten?

    Die Verantwortlichen sonnen sich vermutlich im Glanze Ihres Reichtums, unerreichbar für die deutsche Justiz, Und wenn sie doch noch gefasst werden, ergehen lächerliche Urteile. Wenige Zeit später sind die gleichen Vögel wieder aktiv…

    Sie scheinen über ein ganzes Paket von Wissen zu verfügen. Woher haben Sie dieses Wissen?Haben Sie dieses anderen zur Verfügung gestellt? Hat Ihnen oder anderen dieses Wissen irgendetwas eingebracht? Konnten Sie Ihr Geld oder das Geld anderer retten?

    Für mich ist der Verantwortliche der NAM der Herr König. Er war mein Ansprechpartner bei der NAM. Er hat mir die ganzen „Märchen“ erzählt, wenn auch ggf. selbst nur wiedergegeben. Und am Ende hat er sich „abgesetzt“. Anders kann ich sein Verhalten, sein Ausscheiden aus seinen früheren „Ämtern“, seine Unerreichbarkeit und sein Schweigen nicht werten. Sollte auch er nur ein, wie Sie sagen, Idiot gewesen sein, der auf den Herrn Virhus hereingefallen ist, müsste er dennoch über so viele Kenntnisse verfügen, um für eine gewisse Aufklärung der Sachlage zu sorgen und nebenbei ggf. auch für die Rettung von Kundengeldern…

  4. Michael Speiser Mittwoch, 10.05.2017 at 11:11 - Reply

    Und dies ist meine heutige Mail an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin):

    „EVG 2-QF 5000-2015/0179 (61128) – Go 2016/1942563

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Behörde, die über Versicherungs- und Finanzgeschäfte die Aufsicht innehat und Verbraucher vor Schaden schützen soll, ist Ihr Stillschweigen geradezu als strafbar zu bewerten!

    Weder von Ihnen noch von der Staatsanwaltschaft Berlin sind Informationen zum Sachstand, geschweige denn eine Hilfe für Betroffene zu erhalten!

    Wie lange will man den Verantwortlichen die Gelegenheit geben, sich, Beweise und das Geld beiseite zu schaffen?

    Wie wir von Ihrer Seite verfolgt und ggf. Druck ausgeübt, damit Ihre Aufforderung zur Rückabwicklung der getätigten Geschäfte umgesetzt wird?

    Wo bleibt die Umsetzung der Ihnen als staatliche Einrichtung auch politisch auferlegten Pflichten?

    Was brauchen wir eine Einrichtung, die ohnehin erst hinterher prüft und ggf. reagiert und sich augenscheinlich dann aber außer Stande sieht, den betroffenen Verbrauchern Hilfestellung zu gewähren?`

    Wie sollen sich also Betroffene verhalten und wohin können diese sich mit Ihren Forderungen und/oder ggf. einer Anzeige wenden? Wann ist eine Anzeige angesagt? Wann erfolgen weitere Maßnahmen Ihrerseits, wenn die NAM Ihren Vorgaben nicht Folge leistet? Wie ist der aktuelle Sachstand?

    Freundliche Grüße“

  5. Michael Speiser Mittwoch, 10.05.2017 at 10:52 - Reply

    Über das Kontaktformular der Staatsanwaltschaft Berlin (https://www.berlin.de/staatsanwaltschaft/service/formular.433827.php) habe ich heute folgende Nachricht versendet:

    „NAM, Aktenzeichen 241 Js 677/16

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Sie bereits wiederholt postalisch angeschrieben und um Informationen zum Sachverhalt gebeten, sowie eine Liste meiner Kunden und deren Forderungen gegenüber der NAM eingereicht.

    Durch meine Kommentare auf Diebewertung.de erhalten ich gelegentliche Anfragen weiterer Betroffener. Unter anderem mit der Info, dass gegen die NAM noch kein Betrugsverdacht bestünde!?!?

    Hier nun meine Fragen:

    Wann kann ich, können wir, mit Informationen zum Sachstand rechnen?

    Wann ist mit der Erfüllung der Vorgabe der BaFin zu rechnen, nach der die NAM die getätigten Geschäfte unverzüglich rückabwickeln muss?

    Was benötigt die Staatsanwaltschaft noch, um der Sache gebührend Aufmerksamkeit zu widmen und diese als Betrugssache zu verfolgen? Erst dann, wenn sich die Verantwortlichen aus dem Staub gemacht haben, das Geld endgültig beiseite geschafft wurde?!

    Welcher Sachverhalte bedarf es noch, nachdem die NAM über keine der ehemals bekannten oder recherchierbaren Kontakte (mehr) erreichbar ist, Verantwortliche sich offensichtlich sämtlicher Posten entledigen und last but not least schlicht die Vorgaben des BaFin nicht erfüllt werden?

    Wo und wie können Betroffene Ihre Forderungen geltend machen?

    Wie gedenken Sie, Schaden von den Kunden abzuwenden und den Sachverhalt aufzuklären?

    Ich fordere Sie dazu auf, von Ihrer stillschweigenden, ja ignoranten Haltung Abstand zu nehmen und umgehend Stellung zu beziehen bzw. Hilfestellung für die Betroffenen zu leisten!!!

    Freundliche Grüße“

    Ich würde jedem Betroffenen empfehlen, seine Forderungen gegen die NAM und/oder Erfahrungen mit der NAM/AiP auf dem gleichen Weg der Staatsanwaltschaft mitzuteilen! Erstens solltet Ihr euch dem Vorwurf entziehen, eure Forderungen ggf. zu spät angemeldet zu haben, zweitens sind die NAM und AiP selbst nicht mehr erreichbar, Mails und Post kommen also ungelesen zurück und drittens bewegt sich dann vielleicht endlich etwas oder wir erfahren, was sich evtl. bereits tut!

    Wir wissen, deutsche Mühlen mahlen langsam, die brauchen viel Wasser auf die Schaufeln. Daher ist eure Aktivität wichtig!

    Viele Grüße

  6. Michael Speiser Montag, 24.04.2017 at 17:30 - Reply

    Aktuelle Informationen:

    Der liebe Herr König ist unter keiner der bekannten Mailadressen mehr erreichbar! Offensichtlich hat er sich auch von der H&E Bau und Grund GmbH gelöst, die den Firmensitz nun nach 15537 Gosen – Neu Zitau, Am Müggelpark 21 verlegt hat.

    Wer nichts weiß und sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, muss sich auch nicht auf diese Art verdünnisieren!

    Natürlich hört man auch von der NAM nichts, geschweige denn man erhält die von der BaFin angeordnete Erstattung der Einlagen…

    Schreiben an die NAM c/o Marcin Smolinski, Totilastr. 22, 12103 Berlin kommen mit dem Vermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Ein letzter Versuch wäre die Firma Acona Bauservice UG, Walderseestr. 25, 13407 Berlin, denn hier ist der Herr Marcin Smolinski als Geschäftsführer eingetragen. Laut Handelsregistereintrag aber angeblich wohnhaft eben in der Totilastr. 22, 12103 Berlin!

    Das BaFin hat seine „Schuldigkeit“ wohl getan? Von der Staatsanwaltschaft gibt’s gleich gar keine Rückmeldung!

    Anstatt den Bürger vor derartigen Betrügereien zu schützen, kehren die Behörden erst im Nachgang einmal gründlich durch. Aber den Verantwortlichen geschieht nichts, während Vermittler und Kunden (wie immer) auf der Strecke bleiben!

    Und da gibt es doch tatsächlich Menschen, die anderen empfehlen, für ihren Vermögensaufbau und ihre Altersvorsorge „mehr Risiko“ einzugehen und nach „Alternativen“ zu suchen. Damit jagt man dann haufenweise Kunden solchen Betrügereien in die Arme…

  7. Michael Speiser Dienstag, 04.04.2017 at 12:03 - Reply

    Ergänzend zu dem nunmehr einzusehenden Kommentar vom 03.04.2017 möchte hinzufügen, dass ich, nach der sich nunmehr wohl als Märchen herausstellenden Behauptung des Herrn König, er stünde in der Sache mit dem bekannten Verbraucherschutzanwalt Herrn Dr. Thomas Schulte in engem Kontakt und dieser würde das Produkt der NAM „unterstützen“, diesen auch selbst angeschrieben hatte. Leider erhielt ich aber auch von dort kein Statement zu der angeblichen Verbindung zur NAM.

    Im Nachhinein kann man natürlich nun die Frage stellen, ab welchem Punkt man einem Geschäftspartner unterstellen muss, dass dieser einem nicht die Wahrheit sagt. Wie kann man eine Aussage zweifelsfrei prüfen? Woher bekommt man im Vorfeld verlässliche Informationen über ein Produkt und dessen Anbieter?

    Im Ergebnis ist man davon abhängig, dass einem nicht rotzfrech und rücksichtslos ins Gesicht gelogen wird, dass das Vertrauen eben nicht wiederholt missbraucht wird. Sollte die Sache dann aber so enden, dass ich alles als Lug und Betrug erweist, dann sind die Verantwortlichen entsprechend mit aller Härte zu bestrafen!

    Die Wirklichkeit sieht statt dessen aber immer wieder so aus, dass die Verantwortlichen eine gewisse Zeit in Saus und Braus leben – vermutlich gar auf Dauer – und ihnen für die begangenen Straftaten letztlich kaum etwas passiert, wie man an dem lächerlichen Urteil im Fall der S&K und anderen ja unschwer erkennen kann. Übrig bleiben betrogene Kunden und Vermittler, deren Existenzen gefährdet sein können, die sich aber zumindest mit harten Vorwürfen Ihrer Kunden auseinandersetzen müssen!

    Wie meine eigenen Bemühungen ergeben, ist diesen Betrügern persönlich nämlich kaum beizukommen. Und ohne entsprechende Beziehungen oder einem finanziellen Rückhalt ist auch von den involvierten Behörden keine Hilfe zu erwarten! Wenn wundert es da noch, wenn mal einer zu drastischeren Maßnahmen greift…

  8. Michael Speiser Montag, 03.04.2017 at 17:02 - Reply

    Sehr geehrter Herr Bremer,

    nachdem der Inhalt meines Kommentares vom 23.03.2017 ja auf unerklärliche Weise verschwunden ist, versuche ich, diesen hier erneut wiederzugeben und durch aktuelle Erkenntnisse zu ergänzen.

    Vorweg, meine Einschreiben mit Rückschein an die NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH c/o Marcin Smolinski, Totilastr. 22, 12103 Berlin – also der Anschrift, die laut einschlägigen Gewerbeauskunfteien die aktuelle Adresse NAM sein soll – kam mit dem Vermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Forderungen die also gegenüber der NAM gemacht werden sollen, kommen dort nicht an!

    Parallel habe ich meine Forderungen bei der Staatsanwaltschaft in Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin, wo die Sache der NAM unter dem Aktenzeichen 241 Js 677/16 – so zumindest die einzige von der BaFin erhaltene Auskunft – geführt wird, angezeigt. Auf eine Rückmeldung von dort warte ich indessen noch.

    Nun zum Inhalt meines Kommentars vom 23.03.2017:

    Leider muss ich auch an Ihnen, Herr Bremer, Kritik üben. In der Überschrift „NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH – Noch im September 2016 hatten wir kritisch über das Unternehmen berichtet“, schmücken Sie sich ein wenig mit fremden Federn. Der Artikel „Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH macht sich rar“ entstammte doch vielmehr meiner Feder, zugegebener Maßen ergänzt durch Ihre Redaktion. Vor meiner Einreichung der entsprechenden Informationen hatten Sie dagegen nichts zur oder über die NAM berichtet. Weshalb machen Sie hier eigentlich überhaupt einen zweiten Artikel auf?

    Weiter hatte ich Sie bereits im Jahr 2014 danach gefragt, ob Sie das Angebot der NAM und die Firma selbst nicht mal checken könnten. Leider geschah danach, trotz Ihrer grundsätzlichen Bereitschaftserklärung, nichts. Und nun „liegt das Kind im Brunnen! Die Dummen werden mal wieder die „leichtgläubigen Kunden“ und natürlich die „provisionsgeilen Vermittler“ sein…

    Vielleicht können die Betroffenen mit Ihrer Hilfe nun eine gebündelte Aktion gegen die NAM und deren Verantwortliche ins Leben rufen?

    Dazu möchte ich gerne meinen Teil leisten und mein Wissen zur Verfügung stellen:

    Für mich allen voran ist ein gewisser Herr Carsten König, seines Zeichens auch Geschäftsführer der H & E Bau und Grund GmbH, Mohrenstr. 34, 10117 Berlin, zur Verantwortung zu ziehen. Als zeitgleicher Geschäftsführer des Vertriebs der NAM, nämlich der AiP Allgemeine innovative Produkte, aktuell ebenfalls unter der Anschrift der H & E Bau und Grund Gmbh ansässig und im Internet nunmehr als AiP Management und nicht mehr als AiP Vertrieb firmierend, war Herr König letztlich nämlich die treibende Kraft hinter der NAM resp. der Vermarktung deren Produkte.

    An dieser Stelle sei eingeworfen, dass die Mailadressen koenig@aip-management.de, koenig@he-bauundgrund.de sowie kontakt@aip-management.de nicht (mehr) erreichbar sind.

    Herr Carsten König ist mir und anderen als DER Frontmann aufgetreten. Er erzählte uns Geschichten, wie sein Anwalt habe ihn auf die Idee der Vermarktung der Alge gebracht. In weiteren Gesprächen „verriet“ Herr König mir gar, dass sogar einer der bekanntesten Verbraucherschutzanwälte, nämlich ein gewisser Herr RA Dr. Thomas Schulte, mit ihm in engem Kontakt stünde und für das Produkt der NAM eintrete. So erweckte er bestes Vertrauen in sich und die NAM!
    Heute muss ich natürlich davon ausgehen, dass auch dies alles nur „Werbe-Märchen“ waren, ähnlich den Märchen eines früheren Geschäftspartners des Herrn König und Vermittler für die AiP/NAM, eines Herrn Michael Werner, der behauptete, die NAM habe ein Patent auf die Produktion von Algen-Kraftstoff!

    Herr König wusste auch stets sämtliche Einzelheiten über den Stand der Verhandlungen der NAM bezüglich der Errichtung von Produktionsstätten in Ungarn, später in der Tschechei und Deutschland, zu berichten. Er konnte mir und einem möglichen Geschäftspartner für das Gebiet der Schweiz auch im Detail die Kalkulation der NAM aufzeigen und wusste über den Stand angeblicher Finanzierungen von Produktionsanlagen und gar staatlichen Förderungen zu berichten.

    Doch nun plötzlich, darauf angesprochen – als ich den Herrn noch erreichen konnte –, wie der Sachstand wäre, will Herr König von alledem nichts mehr wissen! Er versucht sich mit der Argumentation aus der Verantwortung zu schleichen, selbst ja „nur Vermittler“ gewesen zu sein und dass er daher „leider“ auch nicht mehr wisse als ich.

    Seine Informationen beschränkten sich, so in einem Telefonat vom September des letzten Jahres, auch nur darauf, dass das BaFin die Geschäftstätigkeit der NAM/AiP prüfe und bereits seit Ende 2015 keine Sparverträge mehr angenommen werden könnten. Es liefen aber noch Geschäftstätigkeiten mit Großinvestoren, da dies eine andere rechtliche Grundlage hätte.

    Auf meine damalige Frage hin, ob denn die NAM im Falle einer von Seiten des BaFin verhängten Rückabwicklung der Kaufverträge über die notwendigen Mittel für eine Erstattung der eingenommenen Kundengelder verfüge, antwortete Herr König: „Davon gehe ich aus.“

    Mittlerweile ist bekannt, dass das BaFin der NAM die Geschäftstätigkeit untersagt und die unverzügliche Rückabwicklung der geschlossenen Verträge angeordnet hat. Doch weder als betroffener Kunde noch als zum Glück nur in sehr minimalem Umfang tätig gewesener Vermittler erhalte ich irgendwelche Informationen, geschweige denn Rückzahlungen! Und auch von Herrn König und seiner AiP sind keinerlei Bemühungen um die Aufklärung des Sachverhaltes und/oder eine Unterstützung seiner ehemaligen Vermittler und Kunden zu erkennen. Aber als es um den Umsatz ging, da konnte man sich von umsatzschwachen Vermittlern trennen und um das Geschäft anzukurbeln auch den ein oder anderen Wettbewerb ins Leben rufen. Und nun gilt das Motto: „Ducken, Schweigen, Ahnungslosigkeit – und nach mir die Sintflut!“?

    Ich bitte alle Betroffenen, ob Vermittler oder Kunden, sich hier auszutauschen und die gemachten Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht gelingt es so, auf die Verantwortlichen Druck auszuüben und ggf. in einer gemeinsamen Aktion noch etwas zu retten!

    In der Hoffnung auf eine Veröffentlichung dieses Beitrages, trotz geäußerter Kritik auch an Herrn Bremer, verbleibe ich.

    Viele Grüße

  9. Michael Speiser Donnerstag, 23.03.2017 at 18:27 - Reply

    Kaiserstuhlstr.
    2

    • Michael Speiser Freitag, 24.03.2017 at 11:01 - Reply

      Und wo ist mein Text? War der Inhalt etwa nicht genehm…?

  10. Roy Lauer Donnerstag, 23.03.2017 at 08:33 - Reply

    Ich habe auch ein Vertrag die Nummer heißt K1191 habe seit den19.08.2013 -bis zum heutigen Tag ich weiß nicht was ich machen soll.ich habe bis Mai 2016 so viel ich weiß noch überwiesen. Ich hoffe das langt fürs erste

  11. Michael Speiser Freitag, 27.01.2017 at 11:03 - Reply

    Hier ein Link zu Neuigkeiten zur NAM im Web:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/nam-niedersaechsische-algen-manufaktur-gmbh-bafin-ordnet-einstellung-und-abwicklung-an_096721.html

    Jetzt können wir alle nur hoffen, dass die NAM die Vorgaben der BaFin befolgt und die Gelder ausbezahlt…

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