Eine Richterin im indischen Bundesstaat Madhya Pradesh steht nach einem aufsehenerregenden Urteil unter massivem Polizeischutz. Die muslimische Juristin Tabassum Khan wird seit Tagen im Internet mit Hassbotschaften, Vergewaltigungs- und Morddrohungen überzogen, nachdem sie 14 Männer wegen eines tödlichen Lynchmordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt hatte.
Lebenslange Haft für selbst ernannte „Kuhschützer“
Khan hatte am 12. Juni ein Urteil in einem Fall gefällt, der international Aufmerksamkeit erregt hatte. Die Verurteilten gehörten zu einer Gruppe selbst ernannter „Gau Rakshaks“ (Kuhschützer), die im Jahr 2022 den 50-jährigen Nazir Ahmad und zwei Begleiter nachts aus ihrem Fahrzeug zerrten und mit Stöcken sowie Eisenstangen attackierten.
Die Männer hatten den Opfern unterstellt, Rinder zu schmuggeln. Ahmad erlag später seinen schweren Verletzungen, seine beiden Begleiter überlebten und sagten vor Gericht aus. Richterin Khan wertete die Tat als eindeutigen Fall von Lynchjustiz und sprach die Angeklagten unter anderem des Mordes, versuchten Mordes, Landfriedensbruchs und weiterer Straftaten schuldig.
Hass richtet sich gegen ihre Religion
Während gerichtliche Entscheidungen in Indien regelmäßig kontrovers diskutiert werden, richtet sich die Kritik in diesem Fall kaum gegen die juristische Begründung des Urteils. Stattdessen steht die Religionszugehörigkeit der Richterin im Mittelpunkt der Angriffe.
In zahlreichen Videos in sozialen Netzwerken wird Khan als Muslimin diffamiert. Rechtsextreme hindu-nationalistische Aktivisten behaupten, sie habe die Angeklagten lediglich wegen ihres hinduistischen Glaubens verurteilt. In mehreren Videos werden offen Gewalt, Vergewaltigung und sogar Mord an der Richterin angedroht.
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten Angehörige der Verurteilten und versuchten zeitweise sogar, den Gefangenentransport zu blockieren. Sie bezeichneten die Täter als Menschen, die lediglich „Kühe geschützt“ hätten.
Proteste hindu-nationalistischer Gruppen
Mehrere hindu-nationalistische Organisationen organisierten in den vergangenen Wochen Demonstrationen gegen das Urteil. Bei einer Kundgebung im Bundesstaat Punjab wurde sogar eine Puppe mit dem Abbild der Richterin verbrannt. Weitere Gruppen forderten öffentlich die Freilassung der Verurteilten.
Ein Moderator des rechtsgerichteten Fernsehsenders Sudarshan News stellte sich demonstrativ hinter die Familien der Angeklagten und rief seine Zuschauer dazu auf, die sogenannten Kuhschützer zu unterstützen.
Justiz stellt sich hinter Richterin
Die Angriffe haben innerhalb der indischen Justiz große Besorgnis ausgelöst. Sowohl die Supreme Court Bar Association als auch die Supreme Court Advocates-on-Record Association verurteilten die Drohungen scharf und forderten ein konsequentes Vorgehen gegen die Verantwortlichen.
Der ehemalige Richter des Obersten Gerichtshofes, Markandey Katju, kritisierte insbesondere, dass die Legitimität eines Urteils anhand der Religion der Richterin infrage gestellt werde.
„Gerichtsentscheidungen müssen nach ihrer rechtlichen Begründung bewertet werden – nicht nach der religiösen Identität der Person, die sie fällt“, erklärte Katju.
Nach seinen Angaben habe sich Khan persönlich bei ihm gemeldet und berichtet, dass sie die Hasskampagne schwer belaste und sie sich fühle, als habe sie durch ihr Urteil selbst ein Verbrechen begangen.
Ermittlungen und Polizeischutz
Die Polizei hat inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Zwei Verdächtige wurden bereits festgenommen. Spezialisten der Cyberkriminalität durchsuchen soziale Netzwerke nach weiteren Urhebern und Verbreitern der Drohvideos.
Auch das Oberste Gericht des Bundesstaates Madhya Pradesh hat sich eingeschaltet. Es forderte die Behörden auf, detailliert darzulegen, welche Schutzmaßnahmen für die Richterin getroffen wurden und wie die Verantwortlichen identifiziert werden sollen. Bis auf Weiteres bleibt Tabassum Khan unter dauerhaftem Polizeischutz.
Der Fall gilt inzwischen als Symbol für den zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Justiz in Indien. Juristen warnen, dass Richter ihre Entscheidungen frei von Einschüchterung treffen können müssen – unabhängig von Religion, politischem Klima oder gesellschaftlichem Druck.
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