Ein Facebook-Post löst Ermittlungen aus
Als mehrere Polizeibeamte im Mai 2018 vor ihrem Haus in Nevada auftauchten, verstand Patience Rousseau die Welt nicht mehr. Die damals 26-Jährige hatte wenige Wochen zuvor eine Fehlgeburt erlitten und auf Facebook um ihr ungeborenes Kind getrauert. „Es tut mir leid, Abel“, schrieb sie damals.
Doch genau dieser Satz brachte die Behörden auf ihre Spur. Eine Polizeibeamtin hatte den Beitrag gesehen und Ermittlungen eingeleitet. Kurz darauf standen Beamte – teilweise in Schutzwesten – vor Rousseaus Tür. Sie fragten nach der Schwangerschaft, nach der Fehlgeburt und danach, warum sie keinen Notruf gewählt habe.
Ermittler graben die sterblichen Überreste aus
Hinter dem Haus fanden die Beamten ein kleines Grab mit einem Holzkreuz. Dort hatte Rousseau die sterblichen Überreste des Babys beerdigt. Laut Polizeibericht gruben die Beamten die Überreste aus und nahmen sie mit. Zwei Tage später wurde Rousseau festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr Totschlag vor. Grundlage war ein altes Gesetz aus Nevada, das Frauen unter Strafe stellt, wenn sie Substanzen einnehmen, um eine Schwangerschaft zu beenden. Rousseau hatte den Ermittlern erzählt, sie habe große Mengen Zimt konsumiert und schwere Gegenstände gehoben, weil sie gehofft habe, eine Fehlgeburt auszulösen.
Experten: Kein Beweis für Ursache der Totgeburt
Später erklärten mehrere medizinische Gutachter vor Gericht, dass es keinerlei wissenschaftliche Hinweise gebe, dass Zimt, Cannabis oder körperliche Belastung die Totgeburt verursacht hätten. Auch die genaue Schwangerschaftswoche konnte nie eindeutig bestimmt werden.
Rousseau selbst schilderte den Ermittlern ihre schwierige Lebenssituation. Sie lebte in Armut, hatte bereits zwei Kinder, kein stabiles Einkommen und kaum Unterstützung. Eigentlich wollte sie eine Abtreibung vornehmen lassen, doch die Klinik lag rund 260 Kilometer entfernt – ihr Auto war kaputt, sie kam nicht dorthin.
Mehr als zwei Jahre im Gefängnis
Trotz der schwachen Beweislage bekannte sich Rousseau zunächst schuldig. Später stellte sich heraus, dass ihr Pflichtverteidiger völlig überlastet war und sie kaum beraten hatte. Ein Richter hob das Urteil 2021 auf und sprach von einem „eklatanten Justizversagen“. Rousseau hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis verbracht.
Im Februar 2026 erhielt sie schließlich eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Dollar. Der zuständige Richter schrieb, Rousseau sei „keine Verbrecherin“, sondern eine Mutter gewesen, die „hoffnungslos in Armut und fehlender Unterstützung gefangen“ gewesen sei.
Teil eines größeren Trends in den USA
Juristen und Bürgerrechtsorganisationen sehen Rousseaus Fall längst nicht mehr als Einzelfall. Seit dem Ende des bundesweiten Abtreibungsrechts durch die Aufhebung von „Roe v. Wade“ im Jahr 2022 seien Strafverfahren gegen Frauen nach Fehlgeburten, Totgeburten oder selbst vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen deutlich häufiger geworden.
Oft greifen Staatsanwälte dabei auf alte oder ursprünglich anders gedachte Gesetze zurück – etwa wegen Kindesmisshandlung, Missbrauchs einer Leiche oder sogar Mordes. Besonders betroffen seien Frauen mit geringem Einkommen.
Streit um die sterblichen Überreste des Babys
Besonders verstörend wurde der Fall Jahre später durch eine weitere Enthüllung. Die sterblichen Überreste des Babys waren nie an Rousseau zurückgegeben worden. Stattdessen hatte die damalige Ermittlerin sie aus einem Bestattungsinstitut abgeholt und bei sich zu Hause aufbewahrt.
Erst durch Recherchen der „Washington Post“ erfuhren Rousseau und ihre Anwältin davon. Bis heute kämpft die Mutter darum, die Überreste ihres Kindes zurückzubekommen. „Wie soll man trauern, wenn nichts mehr da ist?“, sagte sie CNN.
Heute lebt Rousseau mit ihren Kindern in South Dakota
Inzwischen lebt Rousseau mit ihren drei Kindern in South Dakota. Sie arbeitet an einer Tankstelle, kümmert sich um ihren Garten und versucht, ihren Kindern ein stabiles Leben zu ermöglichen. Noch immer spricht sie regelmäßig mit ihrer Anwältin, die sie damals aus dem Gefängnis holte.
Ihre Geschichte erzählt Rousseau heute öffentlich, weil sie verhindern will, dass andere Frauen ähnliche Erfahrungen machen müssen. Frauen in Krisensituationen bräuchten Unterstützung – keine Strafverfahren
Kommentar hinterlassen