Mietendeckel

Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei nicht dargelegt, teilte das Gericht heute mit – auch nicht für die betroffenen Vermieter insgesamt.

In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

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