Miese Bilanz – „OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Das Unternehmen kann man dann sicherlich Alexander Hahn von der Deutschen Licht Miete zuordnen. Schon deshalb Finger weg.

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg (vormals: Osnabrück)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
30.6.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Finanzanlagen 1,00 1,00
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 5.534.218,37 3.273.018,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.783,99 7.976,40
1. sonstige Vermögensgegenstände 26.783,99 7.976,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.507.434,38 3.265.042,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 800,00 4.279,77
Aktiva 5.535.019,37 3.277.299,48

Passiva

31.12.2021
EUR
30.6.2021
EUR
A. Eigenkapital 5.399.973,59 3.085.254,05
I. Gezeichnetes Kapital 4.738.281,00 4.020.361,00
II. Kapitalrücklage 861.505,50
III. Bilanzverlust 199.812,91 935.106,95
davon Verlustvortrag 935.106,95 1.278.228,70
B. Rückstellungen 94.885,00 85.440,00
1. sonstige Rückstellungen 94.885,00 85.440,00
C. Verbindlichkeiten 40.160,78 106.605,43
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.097,97 25.543,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 27.097,97 25.543,30
2. sonstige Verbindlichkeiten 13.062,81 81.062,13
davon aus Steuern 2.159,74 2.159,74
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 734,24 734,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.062,81 81.062,13
Passiva 5.535.019,37 3.277.299,48

Gewinn- und Verlustrechnung

1.7.2021 – 31.12.2021
EUR
1.7.2020 – 30.6.2021
EUR
1. Umsatzerlöse 292,50
2. sonstige betriebliche Erträge 1.992,61
3. Personalaufwand 47.074,68 80.343,17
a) Löhne und Gehälter 43.835,82 75.605,97
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.238,86 4.737,20
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 214.883,55 343.168,87
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 3,28
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.123,84 11.595,91
6. Ergebnis nach Steuern -269.796,96 -435.107,95
7. Jahresfehlbetrag 269.796,96 435.107,95
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 935.106,95 1.278.228,70
9. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 1.005.091,00 778.229,70
10. Bilanzverlust 199.812,91 935.106,95

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, §§ 150, 160 und 240 AktG unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften, die nicht kapitalmarktnotiert i. S. v. § 264 d HGB sind, aufgestellt. Die Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erfolgt freiwillig, da die Gesellschaft im Berichtsjahr eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. v. § 268 a HGB ist. Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht:
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- Aktiengesellschaft

Firmensitz laut Registergericht: Hamburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hamburg

Register-Nr.: 170173

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Wesentliche Entscheidung bei der Bewertung von Rückstellungen
Auf freiwilliger Grundlage wird über die Bilanzierung und Bewertung eines Sachverhaltes berichtet, der mit dem am 23. Februar 2022 der Gesellschaft zugestellten Vermögensarrest über rd. 4,2 Mio. EUR zusammenhängt. Der Sachverhalt wird im Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag“ wiedergegeben. Dort findet sich auch zusammenhängend die Beurteilung zur bilanziellen Behandlung dieses Sachverhalts im vorliegenden Jahresabschluss, wonach die Bildung einer Rückstellung in diesem Zusammenhang nicht erforderlich war.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten. Für die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist, wurden wie im Vorjahr die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt, wobei ebenfalls freiwillig ein Anhang erstellt wurde.
Der Jahresabschluss betrifft den Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2021 als Rumpfgeschäftsjahr; die Vorjahreszahlen betreffen den 30.6.2021 (Bilanz) bzw. den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 (Gewinn- und Verlustrechnung) und sind aus diesem Grund nicht vergleichbar.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Angabe der Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, bestehend aus historischen Wertpapieren, zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres unterbleibt aufgrund unverhältnismäßiger Aufwendungen zu deren Ermittlung.

Anschaffungs-, Herstellungskosten
01.07.2021
Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
kumulierte Abschreibung
01.07.2021
Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibung
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens -1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen -1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
-1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuschreibung Geschäftsjahr Buchwert Geschäftsjahr
31.12.2021
Buchwert Vorjahr
30.06.2021
EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 1,00 1,00
Summe Finanzanlagen 0,00 1,00 1,00
0,00 1,00 1,00

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von 4.738.281,00 ist eingeteilt in:

Grundkapital EUR
4.738.281,00 Stück Stammstückaktien zum rechnerischen Nennwert von je 1,00 4.738.281,00
davon aus bedingter Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 0,00
davon aus genehmigter Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 0,00

Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Angaben über das genehmigte Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021, der mit Eintragung im Handelsregister vom 28. Juli 2021 wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 1.507.635,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.507.635 Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 I). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 S. 4 AktG; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/​oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sog. Greenshoe-Option.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021, der zusammen mit der zeitgleich beschlossenen und im Anschluss in vollem Umfang durchgeführten Barkapitalerhöhung am 12.11.2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen und damit wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 861.505,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 861.505 Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 II). Der Vorstand ist in den folgenden Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; Ausgleich von Spitzenbeträgen; § 186 Abs. 3 S. 4 AktG; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/​oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen; zur Erfüllung einer sog. Greenshoe-Option.

Angaben über die Zahl der Bezugsrechte

Bezugsrechte gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG bestehen nicht.

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Das aus der Kapitalerhöhung vom November 2021 erzielte Agio von 861.505,50 EUR wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:

Bezeichnung Betrag
EUR
Rechtskosten wegen Vermögensarrest 42.500,00
Jahresabschluss und Steuererklärungen 23.000,00
Urlaub 7.000,00
Vergütung Aufsichtsrat 22.385,00
Summe 94.885,00

Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen

In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.

Als antizipative Sachverhalte waren als Verbindlichkeiten erfasste einzelne Kosten für die Rechtsverteidigung gegen den Vermögensarrest mit Hinterlegung zu dessen Abwendung (12.500,00 EUR), die im Zusammenhang mit im Kalenderjahr 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen stehen, sowie die Kosten der Kraftloserklärung von nicht zum Umtausch eingereichten Aktien (2.000,00 EUR) zu berücksichtigen.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Null EUR (Vorjahr: Null EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Null EUR.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 1.300,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diversen Dienstleistungsverträgen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Verwendung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung
Die Verwendung der betreffenden Beträge zeigt die nachfolgende Aufstellung:

Verwendungszweck Betrag
EUR
Ausgleich von Wertminderungen 0,00
Deckung von sonstigen Verlusten 1.005.091,00
Einstellung in die Kapitalrücklage 0,00
Summe: 1.005.091,00

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Arbeiter 0
Angestellte 0
leitende Angestellte 0
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 0
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 0
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 0

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Frau Jana Retsch (14.10.2020 bis 14.4.2022) ausgeübter Beruf: Alleinvorstand (ab 13.03.2021)
Herr Axel Pothorn (ab 15.4.2022) ausgeübter Beruf: Alleinvorstand (ab 16.4.2022)

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Personen an:

Roman Teufl (bis 24.1.2022 Vorsitzender,
sodann stellvertretender Vorsitzender)
ausgeübter Beruf: alleiniger Geschäftsführer Offshore Capial Verwaltungs GmbH, Ebersberg und Vertriebsgeschäftsführer der Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH Oldenburg (Oldb.) bis 01.05.2022
Dr. Wolfgang Wiesmann (stv. Vorsitzender, bis 10.1.2022) ausgeübter Beruf: Präsident des Verwaltungsrates der HTB Swiss AG, Sarnen (Schweiz) Holdinggesellschaft der HTB Gruppe, Bremen; Partner der HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen
Tobias Fessel (bis 6.5.2022) ausgeübter Beruf: geschäftsführender Gesellschafter der fessel & stephan OHG, Eydelstedt
gerichtlich bestellt:
Prof. Dr. Axel Bader (ab 10.2.2022, Vorsitzender ab 24.1.2022) ausgeübter Beruf: Steuerberater in eigener Praxis
Frau Lydia Riquarts (ab 25.5.2022) ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin, Kanzlei Rechtsanwälte Heberlein, Mack-Pfeiffer & Kollegen

Die insgesamt fixen Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen für das Geschäftsjahr 47.074,68 EUR, die der Mitglieder des Aufsichtsrats 22.385,00 EUR.

Vorgänge von besonderer Bedeutung
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten:

Herausragendes Ereignis nach Abschluss des Geschäftsjahrs war ein Vermögensarrest des Amtsgerichts Oldenburg (Oldbg) vom 23.2.2022 über Euro 4.240.837,00, der durch Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe beim Amtsgericht Hamburg abgewendet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 23.2.2022 Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs- Aktiengesellschaft (OAB AG) durchgeführt. Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete AG Unternehmensgruppe (DLM-Gruppe) um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG. Beschuldigt sind in diesem Zusammenhang die ehemalige Vorständin Jana Retsch sowie der seinerzeitige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl.

Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Umstand, dass bei den beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rund 4,2 Mio Euro in die OAB AG von einer Gesellschaft auf Rechnung von vier Privatpersonen, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der DLM-Gruppe sind, sowie von einer juristischen Person als Aktionäre eingezahlt wurden. Ein Vermögensarrest dient der Vorbereitung der Einziehung von Vermögen gemäß der Strafprozessordnung, um dieses der Staatskasse, vorrangig jedoch den Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensarrest ist bereits zulässig, wenn sich ein Anfangsverdacht ergibt. Über eine abschließende Einziehung wird nicht vor einem Urteil im Falle der strafrechtlichen Anklage oder vor einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens entschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die Sicherungsmaßnahmen voraussichtlich fortbestehen.

Für den Fall, dass entweder die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgten behaupteten Straftaten bei der DLM-Gruppe nicht zu einer Verurteilung führen oder der OAB AG kein Wissen im Hinblick auf einen etwaigen rechtswidrigen Hintergrund der eingezahlten Gelder zugerechnet werden kann, ist der Vermögensarrest aufzuheben und sind die hinterlegten Gelder freizugeben.

Diese Vorgänge haben folgende finanzielle Auswirkung:

Unter Abwägung des Vorstehenden beurteilt die Gesellschaft die Anordnung des Vermögensarrests am 23.2.2022 als eine wertaufhellende Tatsache, die bei der Bilanzierung zum 31.12.2021 zu berücksichtigen ist, da die von der Staatsanwaltschaft angegriffenen Kapitalmaßnahmen in der Zeit bis zum Bilanzstichtag, dem 31.12.2021, verwirklicht wurden. Die Gesellschaft hat aber davon abgesehen, im vorliegenden Jahresabschluss eine Rückstellung wegen drohenden Vermögensverlustes in Höhe der Summe des Vermögensarrests von rd. 4,2 Mio Euro zu bilden. Nach Auswertung aller der Gesellschaft zugänglichen Erkenntnisse ist nach pflichtgemäßer Beurteilung des Vorstands mit der Einziehung nicht ernsthaft zu rechnen bzw. besteht keine für eine Bilanzierung erforderliche Wahrscheinlichkeit hierfür. Das Risiko wird im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 1 HGB nicht als vorhersehbar angesehen, sodass eine aufwandswirksame Berücksichtigung als Rückstellung nicht zu erfolgen hat. Bei der Beurteilung war zu berücksichtigen, dass der Vermögensarrest ein Sicherungsmittel der Strafverfolgungsbehörden ist, der auf der Grundlage eines Anfangsverdachts ergehen kann, der bereits bejaht wird, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts ist somit nicht Voraussetzung für den Vermögensarrest.

In Konsequenz ist die Gesellschaft der Auffassung, dass auch im jetzt laufenden Geschäftsjahr kein Aufwand aus Vermögensverlust zu erfassen ist. Die Gesellschaft kann jedoch nicht ausschließen, dass Tatsachen vorliegen, die ihr zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind und später zu einer anderen Beurteilung führen müssen. Wäre dann ein Aufwand aus Vermögensverlust zu erfassen, der unter Berücksichtigung evtl. Ansprüche auf Rückgewähr (§ 62 AktG) zu bewerten wäre, würde dies möglicherweise zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals führen und damit eine Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG erfordern.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Bilanzverlust von 171.211,76 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

Hamburg, den 17. Juni 2022
Axel Pothorn

Bericht des Aufsichtsrats

An die Aktionäre der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Bericht des Aufsichtsrats der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft über das Rumpf-Geschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31.12.2021

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das bisher vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden: OAB AG) wurde mit der von der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021 beschlossenen Neufassung der Satzung auf das Kalenderjahr umgestellt. Somit ergibt sich als Berichtszeitraum das sich aus der Umstellung ergebende Rumpf-Geschäftsjahr 1. Juli bis 31. Dezember 2021.

Der Aufsichtsrat hat in seiner jeweiligen Zusammensetzung die für ihn nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bestehenden Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrgenommen. Der Vorstand hat die Aufsichtsratsmitglieder schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Liquiditätslage, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie geplante Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsrat war daher in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse.

Nach dem Ende des Berichtsjahres hatte der Aufsichtsrat sich außerdem mit dem vom Amtsgericht Oldenburg (Oldb) am 23. Februar 2022 verhängten Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG wegen behaupteter Geldwäsche (§ 261 StGB) im Volumen von rd. 4,2 Mio. EUR zu beschäftigen. Aufgegriffen wurden Einzahlungen im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen, von denen eine in den Berichtszeitraum fällt und eine vor diesem Zeitraum, im vorangegangenen Geschäftsjahr (1.7.2020 bis 30.6.2021) lag. Der seit dem 15. April 2022 amtierende Vorstand hat im Anhang des Jahresabschlusses unter dem Punkt „Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres“ den Sachverhalt dargestellt und hierzu aus Sicht der Verwaltung Stellung genommen.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Sachverhalt anhand der ihm vom Vorstand hierzu vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis genommen und Fragen auch an den von der OAB AG zur Wahrung ihrer Rechte mandatierten Fachanwalt für Strafrecht gestellt. – zuletzt in einer Sitzung des Aufsichtsrats am 17. Juni 2022, auf der dieser berichtete.

Der Aufsichtsrat hat einstimmig bei einer Enthaltung entschieden, der Hauptversammlung die Vertagung der Entlastung aller im Zeitraum der beiden Kapitalerhöhungen, also der Geschäftsjahre 1.7.2020 bis 30.6.2021 sowie 1.7.2021 bis 31.12.2021, amtierenden Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat verbindet diesen Vorschlag ausdrücklich mit dem Hinweis auf die strafrechtliche Unschuldsvermutung während eines laufenden Verfahrens.

Themen der Aufsichtsratssitzungen
Im Rumpf-Geschäftsjahr 2021 fanden drei ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats am 1. September, 6. Oktober sowie am 16. Dezember 2021 statt, wovon eine als Präsenzsitzung und zwei als Online-Videokonferenz durchgeführt wurden. Außerdem wurden in drei telefonischen Terminen jeweils einstimmige Beschlüsse im Umlaufverfahren durch die Aufsichtsratsmitglieder getroffen.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtszeitraum 2021 an den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Die im Berichtszeitraum alleinig tätige Vorständin, Frau Jana Retsch, war in allen Sitzungen anwesend, soweit die Erörterungen im Aufsichtsrat nicht Vorstandsangelegenheiten betrafen.

Gegenstand der im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse des Aufsichtsrats waren unter anderem die Festlegung der Zuteilungsbedingungen der damit verbundenen Über-Bezugsrechte durch den Vorstand für eine gleichberechtigte Behandlung der Aktionäre, falls die Nachfrage über die verfügbaren Aktien hinaus gehen sollte, sowie die Zustimmungen zur Durchführung und Eintragung der durch die Hauptversammlung am 15.06.2021 beschlossenen Kapitalerhöhung.

Folgende Themen wurden in den jeweiligen Aufsichtsrats-Sitzungen unter anderem besprochen:
· Organisatorische und rechtliche Umsetzung der Neuausrichtung der OAB AG (z.B. Entwicklung neues Geschäftsmodell und neuer öffentlicher Auftritt der AG; Umsetzung der HV-Beschlüsse über die beschlossenen Kapitalmaßnahmen).

· Prüfung und Aktualisierung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bezüglich zustimmungspflichtiger Geschäfte des Vorstands.
· Zulassung der OAB-Aktien im Freiverkehr der Börse Hamburg.
· Umsetzung der auf der a.o. Hauptversammlung vom 15. Juni 2021 beschlossenen Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft.
· Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Berichtszeitraum war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit den Herren Roman Teufl (Vorsitzender), Dr. Wolfgang Wiesmann (stv. Vorsitzender) und Tobias Fessel unverändert. Herr Dr. Wolfgang Wiesmann hat im Dezember 2021 die Niederlegung seines Aufsichtsrat-Mandats mit Wirkung zum 10.01.2022 erklärt. Durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.01.2022 auf Antrag des Vorstands mit Befürwortung der beiden übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurde daraufhin Herr Prof. Dr. Axel Bader gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 AktG mit Wirkung ab 14.01.2021 als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und vom Aufsichtsrat zu dessen Vorsitzenden gewählt. Nach der Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates durch Herrn Tobias Fessel zum 6.05.2022 wurde Frau Rechtsanwältin Lydia Riquarts für die Zeit ab dem 25.05.2022 gerichtlich als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Diesen Bericht hat der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung nach den vorgenannten Veränderungen erstellt.

Prüfung des Jahresabschlusses für das Rumpf-Geschäftsjahr zum 31.12.2021 durch den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2022, an der auch der mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragte RA, WP, StB Florian Dobroschke teilgenommen hat, den handelsrechtlichen Jahresabschluss der OAB AG ausführlich besprochen. Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer fand für die OAB AG nicht statt, da sie als nicht kapitalmarktorientierte, „Kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne des HGB hiervon befreit ist. Zudem wurde im Rahmen der Sitzung der Vorschlag des Vorstands hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns erörtert.

Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss wurde den Aufsichtsratsmitgliedern vorab rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in diesem Zusammenhang gestellten Fragen zu ausgewählten Positionen des Jahresabschlusses wurden vom Vorstand sowie dem mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten Herrn RA, WP, StB Florian Dobroschke im vollem Umfang beantwortet und erläutert. Insbesondere wurde der im Anhang des Jahresabschlusses unter dem Punkt „Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind“ berichtete Sachverhalt erörtert. Es handelt sich dabei um den am 23. Februar 2022 vom Amtsgericht Oldenburg (Oldb) verhängten Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG wegen behaupteter Geldwäsche (§ 261 StGB) im Volumen von rd. 4,2 Mio. EUR angeordneten Vermögensarrest. Die bilanzielle Behandlung, die Darstellung des Sachverhalts sowie dessen mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Gesellschaft im Anhang wurden ausführlich besprochen und diesen zugestimmt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwände gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 17. Juni 2022 den Jahresabschluss der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über den Vortrag des Bilanzverlusts auf neue Rechnung wurde zugestimmt.

30. Juni 2022

gez. Prof. Dr. Axel Bader
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Bader
– Vorsitzender des Aufsichtsrates –

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2022 festgestellt.

Leave A Comment