Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MHS Maschinenbau GmbH hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Liebaug aus Saarbrücken bestellt.
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 106 IN 42/26 am 17. Juli 2026 um 13:03 Uhr Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MHS Maschinenbau GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz Am Zankwald 12a, 66583 Spiesen-Elversberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13490 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Thomas Hemmer und Marco Timo Hemmer.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.
Allgemeines Verfügungsverbot angeordnet
Nach der gerichtlichen Anordnung wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung auferlegt. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der MHS Maschinenbau GmbH auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Dies umfasst ausdrücklich auch das Recht zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen. Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen.
Verfahren noch im Eröffnungsstadium
Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Maßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Eine solche Anordnung dient regelmäßig dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen.
Aktenzeichen: 106 IN 42/26
Gericht: Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Beschlussdatum: 17. Juli 2026
Betroffenes Unternehmen: MHS Maschinenbau GmbH, Spiesen-Elversberg
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Saarbrücken
Redaktioneller Hinweis: Grundlage dieses Beitrags ist die gerichtliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Saarbrücken im Verfahren 106 IN 42/26. Die Darstellung betrifft das Insolvenzeröffnungsverfahren und enthält keine Aussage über ein Verschulden der Geschäftsführung oder über den endgültigen Ausgang des Verfahrens.
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