Gold-Angebot der Valvero Sachwerte GmbH – BWF ähnlich?

Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Christian-H. Röhlke berichten über ein merkwürdiges Angebot der in Berlin ansässigen Valvero Sachwerte GmbH. Eine Goldanlage mit 4,5 Prozent Zins soll es sein, bestehend aus einem Sachdarlehen mit Versicherungsschutz. Auf einem Vertriebsflyer des Produktes wird mit einer abgesicherten und versicherten physischen Goldanlage geworben, die insbesondere den „Doppelairbag“ einer Vertrauensschadensversicherung gegen Betrug und Veruntreuung aufweise. Die Anleger sollen dazu bewegt werden, ihr Gold bei der Valvero Sachwerte GmbH einzulagern bzw. abzuliefern, damit diese das Gold als Sachdarlehen entgegennimmt und einen schwunghaften Zwischenhandel betreibt, der sie dazu in die Lage versetzt, dem Anleger eine 4,5 prozentige Verzinsung pro Jahr zusagen zu können.

Das Angebot erinnert frappierend an das ähnliche Modell der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
„Das Angebot ist nach dem Werbeflyer ein Sachdarlehen gem. § 607 BGB, bei welchem der Anleger Eigentümer des Goldes bleiben soll und gleichzeitig ein Pfandrecht erhalten soll. Dies stelle eine besondere Sicherung im Rahmen einer möglichen Insolvenz der Valvero GmbH dar, da dem Anleger daraus ein Absonderungsanspruch entstehen solle. Die Konstruktion ist mit dem BGB nach unserer Ansicht gerade nicht zu vereinbaren. Man kann kein Pfandrecht an seinen eigenen Sachen bestellen, sondern nur an fremden Sachen. Bei der Gewährung eines Sachdarlehens geht die Sache auch automatisch in das Eigentum des Darlehensnehmers über. Sofern also gemeint sein sollte, dass der Anleger sein Gold-Eigentum an die Valvero GmbH überträgt und dafür ein Pfandrecht erlangen würde, wäre dieses wohl dann nutzlos, wenn die Valvero, wie in dem Flyer versprochen, das Gold durch Zwischenhandel an Industrie und weiterverarbeitendes Gewerbe veräußert. Dann geht das Eigentums ebenso unter wie das Pfandrecht. Dieselben Plausibilitätsbedenken bestanden schon bei dem Angebot der BWF“, berichtet der Jurist.
Umso erstaunlicher, meint Röhlke, dass das Angebot der Valvero Sachwerte GmbH jetzt ausgerechnet von einem Marktmittler namens Werner Held beworben wird, dem genau diese Plausibiliätsbedenken bei der Einräumung eines Sachdarlehens vom Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom 30.12.2015 bestätigt wurden. In dem Verfahren ging es um die BWF-Verträge, vertrieben von demselben Protagonisten, der gegenüber dem Anleger zu Schadenersatz verurteilt wurde. Begründung: fehlende Plausibilität des Modells.
Der Anwalt weist auch noch darauf hin, dass die Valvero Sachwerte GmbH durch Umfirmierung und Sitzverlegung aus der NMH Lindau GmbH hervorgegangen ist, die für das Geschäftsjahr 2014 nur eine Bilanzsumme von 233.109,87 Euro aufwies, bei Verbindlichkeiten von 204.000,00 Euro. Wie dieses kleine Unternehmen in der Lage sein will, die zugesicherten Renditen von 4,5 Prozent pro Jahr zu erzielen, erscheint unklar. Ebenso unklar ist auch die Beziehung der Valvero GmbH zur zwischenzeitlich insolventen NMH Noble Metal House GmbH, bei denen Anleger Medienberichten zufolge ihr verkauftes Gold nicht wieder gesehen haben.

Nach Röhlkes Meinung ist das Angebot der Valvero GmbH nur mit äußerster Vorsicht zu behandeln.

2 Comments

  1. derPrüfer Dienstag, 14.11.2017 at 07:23 - Reply

    Da ist er wieder – der „Held“ Herr Held!

    • hertenhans Montag, 11.12.2017 at 07:27 - Reply

      tja dem Herrn scheint die Sicherheit der Anlage ziemlich egal zu sein. Hauptsache verkaufen und selbst Knete daraus ziehen. Diesen Herrn müsste man im Zweifel auf jeden Fall haftbar machen, damit er endlich wieder zur Seriösität zurückkehrt

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