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Mehrwegquote sinkt

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Noch vor einigen Jahren war klar, wer Pfand an der Kasse bezahlte, hatte sich für Mehrweg entschieden. Und er hatte dafür zumeist klare Gründe: er wollte eine ökologisch vorteilhafte Getränkehülle und häufig auch ein regionales Produkt kaufen.

Mit dem Preisdruck der Discounter gelangten mehr und mehr Einwegflaschen und Dosen in die Getränkeregale.

Die Verpackungsverordnung, die in diesem Jahr 20 Jahre alt wird, schrieb deshalb für Getränkeverpackungen einen Mindestanteil von Mehrwegsystemen von 72 Prozent (Mehrwegquote) vor. Die 3. Änderungsnovelle der Verpackungsverordnung nennt als Zielgröße für Massengetränke den Anteil von 80 v. H. für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen (MövE).

Leider wurden die im § 1 gesteckten Abfallwirtschaftliche Ziele:
„Der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll durch diese Verordnung gestärkt werden“…, noch nie erfüllt.
Jahr für Jahr werden die dazugehörigen Zahlen erfasst. Trotz aller Hilfskonstrukte, wie Gesetzesnovellierungen und Zwangspfand befinden sich Mehrweg-Getränkeverpackungen seit 1997 im Sinkflug.

In der neuen UBA –Studie 37/2011 „Verbrauch von Getränken in Einweg- und Mehrweg-Verpackungen Berichtsjahr 2009“ ist dazu zu lesen:

Der Mehrweg-Anteil verringerte sich seit 2004 von 66,3 % auf 49,2 %.
Der Anteil der ökologisch vorteilhaften Einweg- Verpackungen reduzierte sich von 4,9 % auf 2,6 %.

Die sonstigen Einweg-Verpackungen stiegen entsprechend von 28,9 % auf 48,2 %.

Warum das so ist, lässt Verbraucherschützerin Martina Angelus nur mutmaßen:
„Zum einen können Verbraucher Ein- und Mehrweg nicht auseinander halten, Pfand bezahlen sie, zwar in unterschiedlicher Höhe, für Ein – und Mehrweg.
Zum anderen drohen bei Nichteinhaltung der Quoten keinerlei Sanktionen, es wird ausschließlich erfasst und dem Bundestag und dem Bundesrat berichtet.“
Aber auch bundesweit agierende Hersteller mit großen Marktanteilen nutzen Niedrig-Preis-Angebote vor allem in Einwegverpackungen im Wettbewerb mit regional vertreibenden mittelständischen Unternehmen, u.a. mit der Folge eines zunehmenden Verdrängens kleiner Betriebe die auf Mehrweg gesetzt haben.
Ob die nunmehr ins Gespräch geratene Kennzeichnung Einweg, Mehrweg ein Rettungsanker für Mehrweg sein kann, ist fraglich.
Inzwischen sind Verbrauchsgewohnheiten geprägt und die Debatte um den nachgewiesenen ökologischen Vorteil von Mehrweg ist aus dem öffentlichen Blickfeld gerückt. Ein Ausweg könnte das Fazit einer Studie der Uni Köln aus dem Jahr 2002 aufzeigen, die konstatiert: …. Aufgrund des stark eingeschränkten Erfolgs der Zwangsbepfandung von Einweggetränkeverpackungen sollte der Gesetzgeber,…, über die Einführung alternativer Steuerungsinstrumente, wie beispielsweise Abgaben oder Umweltlizenzen, diskutieren.

Quelle.VBZ Sachsen-Anhalt

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