MAS Vermögensmanagement aus dem Umfeld der Infinus Unternehmen

Über das Unternehmen MAS Vermögensmanagement, Inhaber Jens Mittau und Michael Scholz, wurde am gestrigen Tage das Insolvenzverfahren beim AG Dresden eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 533IN 2237/13 geführt.

533/549 IN 2237/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Vermögensmanagement GmbH, Niedersedlitzer Straße 67, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31604 vertreten durch den Geschäftsführer Jens Mittauvertreten durch den Geschäftsführer Michael Scholtz

– wurde am 12.02.2014 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz, Gustav-Adolf-Straße 6b, 01219 Dresden, Email geschäftlich: dresden@munz-anwaelte.de Telefax: 0351 46906 892 Telefon geschäftlich: 0351 46906 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.03.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

– zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 07.05.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 07.05.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 2237/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.02.2014

 

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