Marktmanipulation-lange Haftstrafen!

Im Sammelverfahren um unbefugt erteilte Telefonorders hat das Landgericht Frankfurt/Main am 14. Juni 2013 den ersten Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen Marktmanipulation und schweren Betrugs verurteilt. Der Verurteilte hatte im Mai 2012 unbefugt telefonische Orders für die Aktie Adinotec AG im Wert von über 800.000 Euro initiiert. Das Verfahren geht auf eine Marktmanipulationsuntersuchung der BaFin sowie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamtes zurück.

Bei unbefugten Telefonorders kontaktieren Personen Kreditinstitute, geben sich als deren Kunden aus und erteilen für fremde Depots Aufträge zum Erwerb von zumeist illiquiden Freiverkehrswerten. Gegenüber den Kreditinstituten legitimieren sie sich dabei regelmäßig mit Informationen, die sie sich zuvor von den eigentlichen Depotinhabern beschafft haben, beispielsweise Depotnummern oder über das Depot gehandelte Werte. An diese persönlichen Daten kommen die Täter in vielen Fällen dadurch, dass sie Anlegern telefo-nisch Aktien empfehlen und dabei behaupten, für ihre Provisionsabrechnungen etwa Depotauszüge oder Personalausweiskopien zu benötigen. Die künstlich erzeugte Nachfrage nutzen die Täter anschließend, um die zuvor günstig erworbenen Aktien gewinnbringend zu verkaufen.

Die BaFin hatte insgesamt 15 Fälle wegen unbefugt erteilter Telefonorders in über 40 Werten angezeigt. Dabei waren Orders im Wert von 7,5 Mio. Euro ausgeführt worden. Bei weiteren 4,1 Mio. Euro konnte eine Ausführung verhindert werden, da die Kreditinstitute rechtzeitig erkannten, dass es sich bei den Anrufern nicht um die tatsächlichen Depotinhaber handelte.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wurde nun das erste Verfahren abgeschlossen; das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In weiteren Fällen dauern die Ermittlungen an.

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