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Machtkampf um Transparenz: Trump will die Geheimhaltung im Weißen Haus deutlich ausweiten

ahundt (CC0), Pixabay
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Donald Trump bereitet sich offenbar schon jetzt auf einen möglichen politischen Machtkampf nach den Zwischenwahlen vor. Noch ist völlig offen, ob die Demokraten im November tatsächlich die Kontrolle über eine der beiden Kammern des Kongresses übernehmen werden. Doch die Regierung legt bereits juristische Argumente dafür zurecht, wie sie sich gegen mögliche Untersuchungen und Vorladungen des Kongresses wehren könnte.

Im Zentrum steht eine grundlegende Frage amerikanischer Demokratie: Wie viel darf ein Präsident vor dem Kongress und letztlich vor der Öffentlichkeit geheim halten?

Die Trump-Regierung vertritt dabei eine ausgesprochen weitgehende Position. Nach ihrer Auffassung soll das sogenannte „Executive Privilege“, also das verfassungsrechtlich anerkannte Recht eines Präsidenten auf vertrauliche Beratung, nicht nur Gespräche mit Mitarbeitern innerhalb der Regierung schützen. Auch Kontakte zu privaten Anwälten, Geschäftsleuten, Freunden und anderen Personen außerhalb des Staatsapparates könnten demnach der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden.

Noch weiter geht das Weiße Haus mit der Auffassung, möglicherweise selbst die Namen bestimmter Berater geheim halten zu können.

Ein Präsident mit ungewöhnlich vielen Beratern außerhalb der Regierung

Die Frage ist gerade bei Trump von besonderer Bedeutung.

In seiner zweiten Amtszeit greift der Präsident nach Darstellung des Berichts verstärkt auf Unternehmer, private Juristen und langjährige persönliche Vertraute zurück, die keine offiziellen Regierungsämter innehaben, aber dennoch Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können.

Damit verschwimmt eine wichtige Grenze.

Wer offiziell für eine Regierung arbeitet, unterliegt bestimmten Regeln, Dokumentationspflichten und parlamentarischer Kontrolle. Wer dagegen als Privatperson Einfluss auf Entscheidungen nimmt, befindet sich rechtlich in einer deutlich weniger klaren Position.

Genau diese Kontakte interessieren mittlerweile demokratische Abgeordnete und Senatoren. Sie untersuchen unter anderem Verbindungen der Regierung zur FIFA, mögliche Auswirkungen von Trumps Beziehungen zur Kryptowährungsbranche auf die amerikanische Politik sowie Überschneidungen zwischen Regierungsentscheidungen und Geschäftsinteressen der Trump-Familie.

Sollten die Demokraten nach den Zwischenwahlen eine Mehrheit im Kongress gewinnen, könnten solche Untersuchungen erheblich ausgeweitet werden.

Kann ein privater Trump-Berater sich auf Präsidentengeheimnisse berufen?

Ein wichtiger Testfall betrifft den langjährigen Trump-Berater Boris Epshteyn.

Er arbeitet nicht für die Regierung, ist aber als juristischer Berater eng mit Trump verbunden. Das Justizministerium versucht derzeit, ihn gegen eine Vorladung im Rahmen eines Verfahrens der American Bar Association abzuschirmen.

Genau daran könnte sich entscheiden, wie weit der Schutz vertraulicher Präsidentenberatung tatsächlich reicht.

Demokratische Senatoren um Adam Schiff haben das Weiße Haus deshalb aufgefordert offenzulegen, welche weiteren privaten Personen nach Ansicht der Regierung durch das „Executive Privilege“ geschützt werden sollen.

Ihre Gegenposition ist eindeutig: Das Privileg dürfe kein unbegrenzter Schutzschild sein, mit dem private Bürger oder informelle Berater der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden könnten.

Das Weiße Haus hält dagegen.

Präsidenten hätten sich historisch immer wieder von Menschen außerhalb der Regierung beraten lassen, argumentiert eine Sprecherin. Würde die Vertraulichkeit ausschließlich für Gespräche mit offiziellen Regierungsbeamten gelten, könne ein Präsident kaum noch offen Rat von externen Experten einholen.

Dieses Argument ist grundsätzlich nachvollziehbar. Präsidenten brauchen vertrauliche Beratung.

Die entscheidende Frage lautet jedoch: Wo endet legitime Vertraulichkeit – und wo beginnt die Abschottung vor demokratischer Kontrolle?

Juristen zweifeln an der Reichweite der Argumentation

Mehrere von CNN zitierte Rechtsexperten, darunter ehemalige Regierungsjuristen unterschiedlicher politischer Lager, halten die Argumentation des Justizministeriums für außergewöhnlich weitgehend.

Sie bestreiten nicht grundsätzlich, dass externe Berater in bestimmten Fällen geschützt sein könnten. Sie bezweifeln aber, dass bestehende Gerichtsentscheidungen den umfassenden Schutz stützen, den die Regierung für sich beansprucht.

Damit könnte letztlich wieder die Justiz entscheiden.

Doch genau darin liegt ein politisches Problem.

Solche Verfahren können Monate oder Jahre dauern. Selbst wenn Trump am Ende vor Gericht verlieren sollte, könnten Rechtsstreitigkeiten so lange hinausgezögert werden, dass Untersuchungen praktisch erst nach dem Ende seiner Amtszeit abgeschlossen werden.

Seine politischen Gegner räumen genau diese Gefahr ein.

Ein juristisch schwaches Argument kann politisch also trotzdem wirksam sein, wenn es genügend Zeit gewinnt.

Selbst die Namen der Berater sollen möglicherweise geheim bleiben

Besonders weit reicht die Position des Weißen Hauses in einem weiteren Punkt.

In einem Gerichtsverfahren erklärte die Regierung, Trump berufe sich sogar auf sein Präsidentenprivileg, um die Identität von Personen geheim zu halten, die ihn bei seiner Politik gegenüber Anwaltskanzleien beraten haben.

Die Begründung: Würden solche Namen veröffentlicht, könnten potenzielle Berater künftig davor zurückschrecken, dem Präsidenten offen ihre Meinung zu sagen.

Auch hier gibt es durchaus ein legitimes Interesse an vertraulicher Beratung.

Doch die Gegenfrage ist ebenso legitim:

Wenn nicht einmal bekannt sein soll, wer maßgeblich an politischen Entscheidungen beteiligt war, wie soll der Kongress mögliche Interessenkonflikte oder unzulässige Einflussnahme untersuchen?

Gerade bei privaten Unternehmern, Lobbyisten oder Personen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen wäre eine vollständige Geheimhaltung problematisch.

Noch grundsätzlicher ist der Streit um Präsidentenakten

Der vielleicht bedeutendste Konflikt betrifft allerdings den Presidential Records Act.

Dieses nach der Watergate-Affäre geschaffene Gesetz verpflichtet das Weiße Haus grundsätzlich dazu, offizielle Präsidentenunterlagen aufzubewahren und nach dem Ende einer Amtszeit an das Nationalarchiv zu übergeben.

Das Justizministerium vertritt inzwischen die Auffassung, dieses Gesetz sei verfassungswidrig und Trump müsse sich deshalb nicht daran halten.

Das wäre ein erheblicher Bruch mit der bisherigen Praxis.

Die Regierung argumentiert, der Kongress greife mit dem Gesetz unzulässig in die Gewaltenteilung ein und beschränke die verfassungsrechtliche Eigenständigkeit des Präsidenten.

Kritiker halten dagegen, dass gerade Watergate gezeigt habe, warum Regierungsunterlagen nicht als persönliches Eigentum eines Präsidenten behandelt werden sollten.

Was passiert, wenn Nachrichten einfach gelöscht werden dürfen?

Besonders brisant wird diese Debatte im digitalen Zeitalter.

Nach einem entsprechenden Gutachten des Justizministeriums änderte das Weiße Haus seine internen Regeln und räumte Mitarbeitern mehr Spielraum beim Löschen bestimmter Textnachrichten ein. Die Regierung erklärte, dies sei weiterhin mit dem Gesetz vereinbar.

Ein Bundesrichter widersprach.

Der Fall liegt inzwischen bei einem Berufungsgericht; für Oktober sind mündliche Verhandlungen vorgesehen.

Der Streit wirkt technisch, berührt aber einen zentralen Bestandteil demokratischer Kontrolle.

Werden Dokumente, Nachrichten oder Gesprächsnotizen gelöscht, lässt sich später möglicherweise nicht mehr nachvollziehen, wie eine wichtige politische Entscheidung zustande kam.

Gerade darin sehen Kritiker eine erhebliche Gefahr.

Es geht nicht nur um Trump

Der vielleicht wichtigste Punkt in dieser Auseinandersetzung wird leicht übersehen.

Die Frage lautet nicht nur, wie viel Donald Trump geheim halten darf.

Jede Entscheidung der Gerichte könnte Regeln schaffen, auf die sich auch zukünftige Präsidenten berufen könnten – Demokraten ebenso wie Republikaner.

Deshalb muss die Debatte unabhängig davon geführt werden, ob man Trump politisch unterstützt oder ablehnt.

Ein Präsident benötigt einen geschützten Raum für vertrauliche Gespräche. Ohne ihn wäre ernsthafte Beratung kaum möglich. Außenpolitik, nationale Sicherheit und sensible Regierungsentscheidungen verlangen manchmal Vertraulichkeit.

Doch genauso wichtig ist ein zweites Prinzip: Präsidentielle Macht darf nicht vollständig der Kontrolle entzogen werden.

Der amerikanische Kongress besitzt nicht zufällig Untersuchungs- und Vorladungsrechte. Sie gehören zum System der gegenseitigen Kontrolle von Exekutive und Legislative.

Der eigentliche Kampf beginnt möglicherweise erst nach der Wahl

Momentan handelt es sich deshalb vor allem um einen juristischen Positionskampf.

Sollten die Republikaner ihre Mehrheiten behaupten, könnten viele der erwarteten Untersuchungen ausbleiben.

Gewinnen hingegen die Demokraten eine Kammer des Kongresses, dürfte aus diesen theoretischen Rechtsfragen sehr schnell ein handfester institutioneller Konflikt werden.

Dann könnte es um Vorladungen gehen.

Um private Trump-Berater.

Um Unternehmensunterlagen.

Um Nachrichten und Dokumente aus dem Weißen Haus.

Und letztlich um eine der ältesten Fragen jeder Demokratie:

Wer kontrolliert diejenigen, die regieren?

Trumps Regierung argumentiert, ein Präsident könne nur dann unabhängig handeln, wenn seine vertrauliche Beratung weitreichend geschützt bleibt.

Seine Kritiker fürchten dagegen, aus einem begrenzten Schutzrecht könne ein nahezu undurchdringlicher Mantel der Geheimhaltung werden.

Genau diese Grenze werden vermutlich die Gerichte ziehen müssen.

Und ihre Entscheidungen könnten weit über Donald Trumps Präsidentschaft hinaus bestimmen, wie transparent das mächtigste Amt der Vereinigten Staaten künftig noch sein muss.

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