Ein US-Bundesrichter hat Donald Trumps Versuch abgelehnt, seinen New Yorker Schweigegeld-Fall vor ein Bundesgericht zu verlagern. Richter Alvin Hellerstein erklärte, die zugrunde liegenden Handlungen seien privater Natur und hätten keinen ausreichenden Bezug zu Trumps damaligem Präsidentenamt.
Kern des Falls sind Zahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels und deren spätere Erstattung über Trumps damaligen Anwalt Michael Cohen. Trump war 2024 in 34 Fällen wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen schuldig gesprochen worden. Eine Strafe im klassischen Sinn erhielt er allerdings nicht; das Gericht verhängte eine sogenannte „unconditional discharge“, also weder Haft noch Geldstrafe oder Bewährungsauflagen.
Trumps Anwälte argumentieren, Teile des Falls müssten wegen der vom Supreme Court anerkannten Immunität für offizielle Handlungen eines Präsidenten anders bewertet werden. Hellerstein widersprach deutlich: Gespräche über Schweigegeldzahlungen zur Vertuschung einer persönlichen Beziehung seien keine Amtshandlungen eines Präsidenten.
Auch der Umstand, dass Mitarbeiter des Weißen Hauses in einzelne Vorgänge eingebunden gewesen sein könnten, ändere daran nichts. Ein Präsidentenmitarbeiter könne sehr wohl auch private Angelegenheiten für den Präsidenten erledigen, stellte der Richter klar.
Trump legte gegen die Entscheidung umgehend Berufung ein. Parallel läuft auch sein Einspruch gegen die ursprüngliche Verurteilung durch die Gerichte des Bundesstaates New York weiter. Der Fall könnte am Ende erneut bis vor den Supreme Court gelangen.
Damit bleibt Trumps Verurteilung vorerst bestehen – und zugleich die juristisch entscheidende Grenze: Nicht alles, was ein Präsident während seiner Amtszeit tut, wird automatisch zu einer geschützten Amtshandlung.
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