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MABEWO Rechtsanwalt Jens Reime schickt Anspruchsschreiben an Partner von MABEWO

HeungSoon (CC0), Pixabay
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„Es ist der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Aktivitäten“, so Rechtsanwalt Jens Reime in einem Gespräch mit unserer Redaktion. „Und ja“, so Reime weiter, „uns ist bewusst, dass wir hier möglicherweise in Deutschland klagen können, aber in der Schweiz ein erfolgreiches Urteil vollstrecken müssten.“

Im Moment, so Rechtsanwalt Jens Reime, starten wir unsere Inanspruchnahme bei einer Kanzlei, die über Jahre eng mit dem Unternehmen MABEWO zusammengearbeitet hat und – soweit uns bekannt – bei der einer der Protagonisten des Unternehmens MABEWO über Jahre tätig war. Möglicherweise hat das Unternehmen aufgrund dieser Situation die eigentlich erforderliche Sorgfalt etwas lockerer gehandhabt.

„Natürlich“, so Rechtsanwalt Reime, „diskutieren wir unsere Rechercheergebnisse derzeit auch mit der BaFin und der Finma als Finanzaufsichtsbehörden. Denn wir sehen hier auch Rechtsverstöße sowohl gegen deutsche Gesetze als auch gegen Schweizer Gesetze und Bestimmungen.“

Mittlerweile haben sich über 70 Anleger bei Rechtsanwalt Jens Reime gemeldet – Anleger, die, so Reime, „endlich die Schnauze voll haben von irgendwelchen Durchhalteparolen, Versprechungen und immer wiederkehrenden Forderungen nach frischem Geld, das man doch bezahlen möge, um das Unternehmen weiter am Leben zu halten.“

Auch diebewertung.de hat in den letzten Jahren viel über das Unternehmen MABEWO berichtet. Nach der Meldung der BaFin und dem Wegfall der Börsennotierung der Aktie dürften viele investierte Anleger durch die Berichte auf diesem Portal in ihrer Skepsis bestätigt worden sein.

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