Die britische Regierung hat vor dem Londoner High Court eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied, dass die derzeitige Abschiebepraxis gegenüber Migranten, die nach Frankreich zurückgeführt werden sollen, rechtswidrig ist. Für das Innenministerium ist das ungefähr so willkommen wie ein Leck im Schlauchboot kurz vor Dover.
Im Kern geht es um eine Gesetzesverschärfung vom September 2025. Sie sollte dafür sorgen, dass Abschiebungen schneller und reibungsloser laufen – also möglichst ohne jene lästigen juristischen Umwege, die in einem Rechtsstaat gelegentlich vorkommen. Der High Court sah genau darin das Problem: Migranten hätten nicht genügend Möglichkeiten, gegen ihre Abschiebung vorzugehen.
Besonders betroffen sind Menschen, die angeben, Opfer von Menschenhändlern geworden zu sein. Nach der verschärften Regelung konnten solche Angaben nach einer ersten negativen Prüfung praktisch nicht mehr genutzt werden, um die Abschiebung noch anzufechten. Die Behörden sollten entsprechende Aussagen zudem deutlich kritischer prüfen. Klingt effizient – ist aber nach Ansicht des Gerichts zu effizient für ein Verfahren, bei dem es um Schutzbedürftigkeit und mögliche Ausbeutung geht.
Richter Clive Sheldon erklärte, Entscheidungen über Migranten, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen seien, würden in sehr hohem Tempo getroffen. Dieses Tempo könne dazu führen, dass wichtige Beweise gar nicht erst berücksichtigt werden. Anders gesagt: Wer zu schnell abschiebt, übersieht womöglich genau das, was vor einer Abschiebung eigentlich geprüft werden müsste.
Hintergrund ist das sogenannte »One in, one out«-Abkommen zwischen London und Paris. Großbritannien darf demnach Flüchtlinge, die über den Ärmelkanal einreisen und kein Asylrecht erhalten, nach Frankreich zurückschicken. Im Gegenzug nimmt Großbritannien dieselbe Zahl an Migranten aus Frankreich auf. Ein bürokratischer Tauschhandel, der politisch nach Kontrolle klingen soll – und nun juristisch ins Stolpern gerät.
Das britische Innenministerium will sich mit der Entscheidung nicht abfinden und kündigte Berufung an. Der Vertrag mit Frankreich stehe nicht infrage, die Abschiebungen würden fortgesetzt, hieß es. Gleichzeitig warnte das Ministerium davor, in letzter Minute vorgebrachte Hinweise auf Menschenhandel dürften nicht missbraucht werden, um die Abschiebung »illegaler Migranten« zu verhindern.
Damit bleibt die Linie der Regierung klar: Der Deal soll weiterlaufen, auch wenn das Gericht gerade erklärt hat, dass zentrale Teile der Praxis rechtswidrig sind. Man könnte sagen, London hält Kurs – selbst wenn der juristische Kompass gerade ziemlich deutlich in eine andere Richtung zeigt.
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