Lombardium-wenn Vertrieb sich selber schützt im Gläubiger Ausschuss

Published On: Donnerstag, 30.03.2017By Tags:

Es ist eine Unverschämtheit, was sich die IG Lombard dort geleistet hat, so die Meinung nicht nur einzelner Rechtsanwälte, sondern auch von Anlegern, die sich nach unserem Bericht in der Redaktion gemeldet haben. Das ist kein Gläubigerausschuss, das ist ein Vermittlerschutzausschuss, so ein aufgebrachter Anleger uns am Telefon gegenüber. Genau, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath und Herr Stütz von der IG Lombard, diesen Eindruck hat Ihr Handeln hinterlassen.

Damit haben Sie sich sicherlich keinen Gefallen getan. Ihr „vorgeschobenes Dem-Anleger-helfen-wollen“ ist Ihr Feigenblatt, aber vollkommen unglaubwürdig. Sie und Ihre Vermittler sind doch mit in der Verantwortung für den ganzen Schlamassel, den die Anleger nun ausbaden müssen. Viele haben ihre komplette Altersvorsorge verloren. Sie haben gute Provision verdient. Keiner behauptet, dass Sie mit „geklaut“ haben, aber als Berater stehen Sie mit in der Haftung, wenn es eine falsche Beratung gegeben hat.

Mal ehrlich Herr Dr. Sieprath und Herr Stütz, welchem Anleger haben Sie bis heute dazu verholfen, dass er sein Geld wiederbekommt? Was Sie machen ist Schattenboxen. Sie erklären jedem, dass Sie bald einen Sieg für die Anleger davon tragen werden. Sie und ich wissen, dass außer beim Berater für den einzelnen Anleger nicht viel zu holen sein wird. Beim Berater natürlich aber nur dann, wenn er eine nachgewiesene Falschberatung durchgeführt hat.

Wir werden so lange über den Vorgang auf unseren Portalen berichten, sehr geehrte Herren Stütz und Herr Dr. Sieprath, bis einer von Ihnen den Weg für einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin freimacht, der nicht den Geruch der eigenen Parteilichkeit hat. Den haben Sie Herr Stütz, mögen Ihre Absichten auch lauter sein.

Treten Sie zurück Herr Stütz!

One Comment

  1. RA Sieprath Donnerstag, 30.03.2017 at 12:20 - Reply

    Sehr geehrter Herr Bremer,

    so richtig nachvollziehbar ist die Aufregung „einiger Rechtsanwälte“ für uns nicht. Der Vorwurf, die Stimmen der „IG Lombard“ hätten die Wahl des Ausschusses entschieden, ist nicht richtig.

    Bereinigt man die Abstimmungsergebnisse für die Wahl des Ausschusses um die von unserem Haus vertretenen Stimmen (aufgerundet knapp 49%), so gelangt man letztlich zu keinem anderen Ergebnis. Auch dann hätten die in den Ausschuss gewählten Personen immer noch – mit einigem Abstand – die meisten Stimmen erhalten:

    1. RA Dr. Sieprath 32,14%
    2. Peter Stütz 28,48%
    3. Peter Schreiber 26,74%
    4. RA Dr. Leitz 18,93%
    5. RA Röhlke 18,6%
    6. RA Dr. Pforr 14,28%
    7. RAin Fohrer 13,67%

    Die drei Ausschussmitglieder wurden also auch von der Mehrheit der übrigen anwesenden Gläubiger gewählt. Der guten Ordnung halber müsste man insofern eigentlich noch die eigenen Stimmen der anderen Kandidaten aus dem Ergebnis herausnehmen, was zu einem noch klareren Ergebnis führen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kanzlei Dr. Sieprath & Partner
    Partnerschaft mbB

    Hakllo Dr.Sieprath:
    Sie wissen das ich Sie als Anwalt sehr schätze, aber hier geht es nicht um die Rechtmäßigkeit, daran habe ich keinen Zweifel, hier geht es ganz klar um den Eindruck der nach Azßen vermittelt wird.Diese Eindruck ist bei allem was schon zum Thema Lombardium passiert ist, aus meiner Sicht auch Fatal. das sieht aus als hätte man die Mauern von Jericho gebaut…………aber auch die sind ja mal umgefallen.Zunächst einmal hätte es auch eine Gläubigerausschuss mit 5 Rechtsanwälten (Vertretern) geben können. Wäre dem so gewesen, dann wäre diese jtzt aufkommende Diskussion gar nicht erst entstanden. dea liegt aus meiner Sicht der eigentliche Fehler. Natürlich, und das unterstelle ich Ihnen und Herrn Stütz, war das so geplant, denn bei allem Verständnis für anwaltschaftliche Taktik, aber hier geht es um die Interessen der Anleger und die sehe ich in der jetzigen Konstellation sehr schlecht gehütet. Ich bin der Meinung, und werde mit allen legalen Mitteln dafür kämpfen, das es hier dringend eine Veränderung geben muss.

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