Startseite Allgemeines Lombardium Verwaltungsgesellschaft- Vornehm geht die Welt zu Grunde, zumindest was den Sitz anbetrifft hat man Stil- Ist das einfach nur dreist?
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Lombardium Verwaltungsgesellschaft- Vornehm geht die Welt zu Grunde, zumindest was den Sitz anbetrifft hat man Stil- Ist das einfach nur dreist?

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Amtsgericht Flensburg Aktenzeichen: HRB 12014 FL Bekannt gemacht am: 24.11.2016 10:32 Uhr
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Neueintragungen
23.11.2016
HRB 12014 FL: Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, Sylt, Paulstraße 7 a, 25980 Sylt / Westerland. Gegenstand: Die Tätigkeit als Komplementärin der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung dieser und anderer Gesellschaften. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Ebeling, Patrick, *25.06.1966, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.05.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 98543) nach Sylt verlegt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 1. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 20.09.2006

2 Kommentare

  • Lombradium Hamburg GmbH & Co. KG
    hat am 6.10.2016 beim AG Niebüll einen Insolvenz-Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Bis heute, 8.12. ist über diesen Antrag noch nicht entschieden. Es wird geprüft, ob das AG überhaupt zuständig ist.

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