Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH-Insolvenzeröffnung

Published On: Donnerstag, 16.11.2017By Tags:

Über das Vermögen der  Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, AG Flensburg HRB 12014 FL, Paulstraße 7a, 25980 Sylt / OT Westerland, Unternehmensgegenstand: Die Tätigkeit als Komplementärin der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung dieser und anderer Gesellschaften, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Ebeling,
Alte Landstraße 260, 22391 Hamburg,Schuldnerin -im nachfolgenden Text Schuldner genannt-

wird heute am 13.11.2017 um 20:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Grimm 8, 20457 Hamburg.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 14.12.2017 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.

Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf

Mittwoch, 31. Januar 2018, 13:30 Uhr, Saal 1
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.

Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Der Rechtsbehelf kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Es ist bei der elektronischen Poststelle des Amtsgerichts Niebüll über die auf der Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

Amtsgericht Niebüll, den 13.11.2017 5 IN 32/17

2 Comments

  1. JS Samstag, 18.11.2017 at 10:37 - Reply

    siehe auch Meldung von die Bewertung:
    Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118704 eingetragenen Hedda GmbH, Burchardstraße 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Ebeling

  2. JS Samstag, 18.11.2017 at 10:23 - Reply

    Ja, so geht eine Firma nach der Anderen von Ebeling dahin, aber wenn die Insolvenz eröffnet wird, muss ja zumindest soviel Geld da sein, dass der Insolvenz Verwalter bezahl werden kann.

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