Lombardium Skandal:Die BaFin hat sich nicht bereichert

Published On: Donnerstag, 05.10.2017By Tags:

Irgendwie, Herr Riedlinger, geht die gesamte Diskussion um das Thema Lombardium doch völlig am Thema vorbei, denn wir sollten uns einig sein darüber, dass die BaFin weder Geld geklaut hat, Vermögen unterschlagen hat oder sich an irgendwelchen Vermögenswerten von Anlegern bereichert hat. Die BaFin hat genaue Regularien, wann sie wie handeln darf. Das wird hier sicherlich nicht anders gewesen sein. Es mag durchaus sein, dass ein Gericht im Nachgang zu einer völlig anderen Einschätzung einer Sachlage kommt, wie die Damen und Herren der BaFin. Die BaFin aber als „den Hauptschuldigen hinzustellen“ im Vorgang Lombardium, geht völlig am Thema vorbei. Sie waren über Jahre in viele Vorgänge im Hause Lombardium eingebunden. Sie haben das Konstrukt nach eigenen Angaben einst konzipiert, wobei ich Ihnen niemals unterstellen würde, auch den Verlust der Anlegergelder in dieser Größenordnung konzipiert zu haben. Im Gegenteil, ich kann mir vorstellen, dass Sie selber über die Entwicklung des gesamten Vorganges nicht glücklich sind, um das mal milde auszudrücken. Letztlich hatten Sie über Jahre eine gute Position mit guter, angemessener Bezahlung in dem Unternehmen. Davon darf ich sicherlich ausgehen. Was mir fehlt, sehr geehrter Herr Riedlinger, ist ganz einfach die kritische Auseinandersetzung von Ihrer Seite her mit den Personen, die dort im Unternehmen Vermögen geklaut, Anleger betrogen haben und Ihr wohlgemeintes Konstrukt zu ihrem finanziellen Vorteil ausgenutzt haben.

Hier sind Gelder zum Beispiel für Kunstwerke bezahlt worden in Höhe von 1 Million Euro (wohlgemerkt, das was an Geld herausgegangen ist) für Künstler, deren Werke bis zu diesem Zeitpunkt einen maximalen Marktwert von 20.000 Euro hatten. Unterstellt man einmal das Sicherheitskonzept des Pfandhauses, dann müsste dieses exemplarisch genannte Kunstwerk, einen Schätzwert von 2 Millionen Euro gehabt haben. Mit Verlaub Herr Riedlinger, solcher Fälle gibt es einige, und nicht wenige.

Je mehr man dort in die Tiefe der Aufklärung einsteigt, umso haarsträubender werden manche Geschäfte dann im Nachhinein. Erklären Sie mir doch einmal, warum zum Beispiel aus Anlegergeldern einem Ehepaar Stammkapital bzw. im weiteren dann Kapital für eine Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt wird? Genau dieses Ehepaar zeichnet dann in der Folge scheinbar für die Werteinschätzung der Kunstwerke verantwortlich. Hat das nicht ein „Geschmäckle“, was meinen Sie? Auch die Geschichte mit den Oldtimern, die Ihnen sicherlich bekannt ist, wie auch die Geschichte mit der Kiesgrube und die Sache mit dem „Berliner Griechen“. Mensch Herr Riedlinger, Sie beschimpfen eine Mücke und lenken von Elefanten und Nilpferden ab. Ist das wirklich Ihr Ernst? Sagen Sie doch mal dem Anleger, seit wann die Vermittler zum Beispiel wussten, dass es im Pfandhaus nicht so lief, wie man es dem Kunden verkauft hatte! Nochmals Herr Riedlinger, jetzt ist Aufklärung angesagt, nicht Schuldzuweisung. Wer Schuld an was hatte, soll dann bitte ein deutsches Gericht in einem Urteil feststellen.

17 Comments

  1. Chris Dienstag, 17.10.2017 at 09:43 - Reply

    Keine Antwort zur Kiesgrube. Keine Antwort auf Nachfragen von anderen.
    Scheint alles eher von einer „Sockenpuppe“ abgesonderte heisse Luft zu sein, wie ein weiterer Kommentar nicht ausschloss.

  2. Ingeborg Mittwoch, 11.10.2017 at 09:49 - Reply

    Noch mals die Frage Karl- Reiner Riedlinger,
    warum geben Sie ihr vielfaches Wissen jetzt nicht
    dort ab wo es gebraucht wird,wir Anleger können hier
    nichts tun,uns sind die Hände gebunden?

    • Roberto Rastapopoulos Montag, 16.10.2017 at 18:39 - Reply

      Riedlinger,

      Warum antworten Sie Inngeborg nicht?

      Hat Ihr Auftraggeber Ihnen den Internet-Zugang gestrichen?

    • Karl-Reiner Riedlinger Dienstag, 29.01.2019 at 19:40 - Reply

      Und nun die Antwort, verehrte Ingeborg: Ich bot der Staatsanwältin im Januar 2018 an, ihr zu helfen: Sie will nicht! Seit einem Jahr nicht. Verstehen Sie? Ich habe jetzt für Recherchen eine Liste aufgestellt aus den wenigen mir noch zugänglichen Unterlagen: danach wurden wohl über 122 Millionen Euro veruntreut. Einer klaute 8,6 Millionen Euro (ich holte 2 Millionen Euro zurück!), danach lieh ihm Herr Ebeling wieder 2 Millionen Euro, die dann natürlich weg waren. Einer lieh sich kurz mal 4 Millionen Euro (ohne Pfand!), zahlte nichts zurück und bekam kurz danach nochmal 8 Millionen Euro oben drauf (natürlich auch ohne Pfand). Die Ebeling-Akte der Staatsanwaltschaft weiß gerade mal von 18 Firmen, über die diverse Dinge liefen… Ich recherchierte inzwischen über 100 Firmen zusammen. Aber es will ja niemand wissen. So. Ich verabschiede mich wieder. Warum soll ich mich lange auf einem Forum aufhalten, das Leute unterstützt, die mich wüst bepöbeln? Soll das Forum doch mit den Pöblern glücklich werden… Ach so: Ich fand sogar in den letzten Monaten ein paar Unternehmen heraus, wo wohl ein paar Immobilien stecken, vielleicht mit Lombardium-Anlegergeldern finanziert. Aber auch das will ja niemand wissen. Falls doch: kr.riedlinger@gmx.net.

  3. Karl-Reiner Riedlinger Montag, 09.10.2017 at 20:25 - Reply

    Herr Rastapopoulos,
    ich antworte auf Ihren Text vom 9. Oktober 2017, unter dem leider kein „Antworten“-Button sitzt.
    Immerhin schreiben Sie jetzt Ihr Pseudonym richtig. Ich dachte immer, Sie wären der Herr G. von der BaFin, aber so dumm wie Sie kann der eigentlich gar nicht sein. Meine Einlassung sei nicht einschlägig? Warum? Ich zitiere mal von der Website http://www.anwalt.de: „…die BaFin bezog die Abwicklung „lediglich“ auf die Vergabe von Darlehen gegen die Inpfandnahme von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien, nicht jedoch auf beispielsweise Waren, Schmuck, Kunst, Uhren, Kfz.“ Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien sind generisch dasselbe; sie fallen beide unter den Begriff „Inhaberpapiere“, von denen es in § 1293 BGB heißt: „Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.“ Genau dasselbe, was der BGH im Beschluss äußerte. Und warum soll das nicht einschlägig sein? Fällt Ihnen eine Begründung ein? Dann nennen Sie sie doch bitte…

    • Roberto Rastapopoulos Montag, 09.10.2017 at 21:35 - Reply

      Riedlinger,

      Sie sind keineswegs dumm, Sie scheinen nur sehr viel Pech beim Denken zu haben.

    • Michael aka "Fake-Fuzzi" Dienstag, 10.10.2017 at 11:48 - Reply

      @Riedlinger:
      1. schöner Gruss von meinen Eltern: nein, die haben bei meiner Namensgebung nicht an den Erzengel gedacht,
      2. wo Sie doch so leicht zu beleidigen sind: wieso schreiben Sie, Rastapopoulos sein „dumm“? Messen Sie häufiger mit zweierlei Maß?

  4. Der tut hier nichts zur Sache Freitag, 06.10.2017 at 11:03 - Reply

    Herr Riedlinger,
    wenn man Ihnen bzgl. der Kiesgrube auf die Sprünge helfen soll, sagen Sie es gern.
    Und das Sie in den Jahren bis 2009 nur Reisekosten zur Verfügung hatten…. das lassen wir dann mal so dahin gestellt.
    Das zum Beispiel in der Pfandleihverordnung steht, das nur mobile Pfänder als Faustpfand gegen einen Lombardkredit einbehalten werden dürfen, gibt dem Thema mit Inhaberschuldverschreibungen und beliehenen Immobilien doch ein ganz anderes Gesicht.
    Das Sie, für den einen oder anderen Golddeal genug Anlegergeld bekamen, um es zu verprassen, denn nichts anderes taten Sie damit, nehmen Sie auch nicht ernst geschweige denn verschweigen es in Ihren ganzen Kommentaren.
    Sie sind genauso, wie alle anderen Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen, denn auch Sie haben Anlegergelder für sinnfreie Investitionen misbraucht.
    Genauso wie Herr E., der aber, wie wir alle wissen nichts dafür kann, dass Anlegergelder verhurt, verkokst und für sonstige sinnvolle Investitionen genutzt wurde, denn Geschäftsführerin der Lombardium Hamburg GmbH war er ja nicht….

    Also, Ball flach halten oder: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.

    • Karl-Reiner Riedlinger Freitag, 06.10.2017 at 13:36 - Reply

      Guten Tag, Herr feiger Anonymus „Der tut hier nichts zur Sache“:
      Sie wissen natürlich, warum Sie hier anonym bleiben, denn Sie sondern nur Quatsch ab. Oder, wie es heute heißt, Fake-News. Kommen wir nun von Ihren erbärmlichen Lügen zur Wahrheit:
      1: Was ist denn nun mit der Kiesgrube? Was schwafeln Sie da faktenfrei? Fake!
      2: Was wissen Sie von anderen als Reisekosten für mich 2005 bis 2009? Fake!
      3: Sie sind ja schon – Verzeihung, aber das ist Tatsache – zu dämlich, auch nur die Bezeichnung der Verordnung richtig zu schreiben! Es gibt keine „Pfandleihverordnung“, sondern nur eine „Pfandleiherverordnung“. Und wenn Sie mir zeigen, wo da stehen soll, dass nur „mobile Pfänder“ durch ein Pfandhaus genommen werden dürfen, sende ich Ihnen zur Belohnung gerne 100 Euro. Na? Naaa? Sie verzapfen einfach komplette Lügen! NICHTS Derartiges steht in der PfandlV. Sie lügen, lügen, lügen! Im BGB steht aber ausdrücklich, dass Inhaberpapiere als Faustpfänder gelten, und der Bundesgerichtshof hat das erst 2015 wieder bestätigt. Aber von BGB und BGH haben Sie sicher in Ihrem ganzen Leben noch nichts gehört.
      4: Auch, dass ich „für einen Golddeal“ angeblich Anlegergelder „verprasste“: Wo soll das gewesen sein? Nennen Sie doch mal Fakten, Sie notorischer Routine-Lügner! Diese Fakten gibt es nicht.
      5: Wo habe ich denn Anlegergelder missbraucht? Wie wäre es mit Fakten? Wer nur diffamierenden, unwahren Schwachsinn absondert, macht sich nur lächerlich.
      6: Wo wären Anlegergelder „verhurt“ oder „verkokst“ worden? Sind Sie in Wahrheit Robin Miethe? Schließen Sie von sich auf andere?
      So, und wie wäre es nun mit Faken, Herr mit dem großen Mund? Ich sitze in keinem Glashaus und werde auf Schwachsinn wie Ihren stets sehr gerne mit Steinen werfen.

    • Chris Dienstag, 10.10.2017 at 20:14 - Reply

      Na, da hat mich der eine Kommentator aber neugierig gemacht: was war denn da mit der Kiesgrube?

  5. Karl-Reiner Riedlinger Donnerstag, 05.10.2017 at 22:10 - Reply

    Guten Abend!
    Danke für die Gelegenheit, die Angelegenheit sachlich zu differenzieren. Ich wüsste nicht, welche Diskussion an welchem Thema vorbeigeht. Helfe aber gerne, wenn jemand diesen (falschen) Eindruck bekommt.
    1: Wir haben die BaFin-Diskussion. Die BaFin war von 2011 bis 2015 mit Lombardium im Ge-spräch (jedenfalls von 2011 bis 2013, in dieser Zeit war ich involviert). Es wurde alles diskutiert, auch die Berechtigung, Inhaberpapiere als Pfänder zu nehmen. In der sagenhaften Zeit von vier Jahren (!), in der normale Studenten ein Studium absolvieren, brachte es die BaFin fertig, zur Entscheidung zu kommen, dass Inhaberpapiere nicht beliehen werden dürfen. Nach vier Jahren des Grübelns verbot sie das. In diesen vier Jahren steckten Investoren ca. 100 Millionen Euro in das Lombardium, die zum großen Teil verlorengingen. Hätte die BaFin diese Frage zügig in 2011 geklärt, hätten die meisten dieser Investoren die insgesamt ca. 100 Millionen Euro noch. Federführend war der Beamte G. (bei Tausenden BaFin-Mitarbeitern darf ich das Initial wohl verwenden).
    2: Wir haben die G.-Nebentätigkeits-Diskussion. Niemand behauptet, die BaFin habe Geld ge-klaut, das wäre absurd. Aber: Der Bonner BaFin-Beamte, der – jedenfalls solange ich involviert war – sich nie nach Hamburg bemühte, behauptet nun, Lombardium schulde der BaFin noch eine Gebühr von 10.000 Euro. Im Vergleich zu den Gesamtforderungen von wohl über 100 Millionen Euro ein Winz-Betrag. Er hätte den Betrag für die BaFin ja im Inso-Verfahren anmelden und abwarten können, was geschieht. Aber nein: Der Beamte lässt sich wegen der 10.000 Euro in den Gläubigerausschuss wählen! Und hat plötzlich alle Zeit der Welt. Er reist zu allen möglichen Treffen, er reist sogar über 600 Kilometer von Bonn nach Niebüll – und kassiert privatim pro Stunde Einsatz 100 Euro. Die Tatsache, dass das tagelange Fortbleiben eines A16-Beamten in der Behörde für diesen 10.000-Euro-Pipifax gar nicht auffällt, zeigt, dass das Amt im höheren Dienst überbesetzt ist; diese Ausschuss-Tätigkeit könnte ein A9-Beamter auch erledigen. Aber jetzt wird’s erst richtig spannend: Die Tätigkeit im Gläubigerausschuss ist zweifellos eine Nebentätigkeit im Sinne von § 97 Abs. 1 BBG, und da sie nicht unter die a priori erlaubten beamtlichen Nebentätigkeiten gem. § 100 Abs. 1 BBG fällt, ist sie gem. § 99 BBG zwingend (vorher!) genehmigungspflichtig. Es wird also zu prüfen sein, ob Herr G. seinem Dienstherrn vorher sagte: „Hallo, ich will gerne 100 Euro die Stunde nebenher verdienen im Gläubigerausschuss von Lombardium, weil wir ja 10.000 Euro Gebühren zu kriegen haben!“ Und ob er da wirklich die Antwort bekam: „Machen Sie nur! Ob Sie mehrere Tage im Jahr nicht hier sind, fällt gar nicht auf!“??? Quod erit disputandum.
    3: Wir haben die Beleidiigungs-Diskussion. Der Beamte G. hat mich im Thread, der extra für mich eingerichtet wurde, vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft mit einer Schmähkritik unter Verletzung von § 185 StGB beleidigt. Das brauchen wir hier nicht weiter vertiefen, das wird an den geeigneten Stellen getan. Und wenn sein Dienstherr meint, auch noch gegen § 164 StGB verstoßen zu müssen, können wir das ebenfalls aufarbeiten.
    4: Richtig schreiben Sie: Die BaFin hat Regularien. Zum Beispiel die Vorschriften über Nebentä-tigkeiten. Ich finde es aber sehr asymmetrisch, dass hier die Diskussion stets von der Prämisse ausgeht: Im Zweifel haben die BaFin-Beamten immer gesetzestreu gehandelt, und die Lombardium-Geschäftsleitung hat immer alle Gesetze gebrochen. Jener Herr G. hat das Lombardium mit Fragen gelöchert (er will ja jetzt alles aufarbeiten, bitte sehr!) wie: „Ist eine Beteiligung von 98 % an einem Unternehmen eine Mehrheit?“ Würde ein normaler Mitmensch im Alltag eine so vollblöde Frage stellen (und das ist nur ein einziges Beispiel!!!), käme sofort die Antwort, er möge den Unsinn bitte sein lassen und ins Aktiengesetz schauen. Aber das kann man als ohnmächtiges, kleines Unternehmen gegenüber der allmächtigen BaFin natürlich nicht sagen. Also mussten wir einen hochkompetenten Anwalt für 300 Euro Stundensatz bitten, diese vollkommen aberwitzige Frage auf vielen Seiten in einem langen Brief zu beantworten, für den dieser Anwalt viele, viele Stunden in Rechnung stellte. Was glauben Sie, was hier noch alles hochkocht, wenn wir diese Debatte mal mit Fakten füllen. Oder meinen Sie, die idiotische Frage, ob eine 98-Prozent-Beteiligung eine Mehrheit sei, entspreche den BaFin-Regularien? Der Inso-Verwalter wäre gut beraten, all die absurden Fragen der BaFin an Lombardium aus vier jahren zusammenzustellen und die darauf entfallenden Anwaltshonorare von der BaFin zurückzufordern! Das wäre ein Vielfaches jener 10.000 Euro BaFin-Gebühr!
    5: Ihre Unterstellung, dass Verluste nie geplant waren und dass ich über die Entwicklung sehr unglücklich bin, trifft zu. Ich darf Ihnen sagen, dass ich von 2005 bis 2009 (vier Jahre lang!) kein Honorar, sondern nur Spesen erhielt (Reisekosten). Und dass sich meine Firmen-Pension in Luft auflöste.
    6: Ihnen fehlt von meiner Seite Kritik an Leuten, die da Geld geklaut haben sollen. Mein Kritik an Frau Julia Reich, an der (nach meiner Kenntnis) Krankenschwester mit einem Buchhaltungskurs als Rüstzeug, um faktische Finanz-usw.-Chefin von Lombardium zu werden, habe ich prononciert geäußert. Sie war der Grund, dass ich in London und Hamburg 2013 ausschied. Eine Zeitlang war ich noch im Mail-Verteiler, um mitzubekommen, wie sie höchst verdiente und kompetente Mitarbeiter einen nach dem anderen feuerte und durch zwei Dutzend (!) Getreue ersetzte. Was sich 2014 und 2015 abspielte, weiß ich nicht. Aber ohne Wissen will ich auch nicht unfair spekulieren.
    7: Ich bitte bei dieser ganzen Debatte zu bedenken: Wir müssen unterscheiden zwischen Irrtü-mern und Betrug. Sollte ein Kunde mit einem 20.000-Euro-Bild am Schalter gestanden haben und ihm der Lombardium-Mitarbeiter darauf 1.000.000 Euro geliehen haben im Wissen um den Bild-Wert, dann wäre das eindeutig Betrug. Punkt. Aber so war es ja nicht, jedenfalls habe ich so was nie erlebt. Hier ist der Unterschied zwischen Bank und Pfandhaus wichtig: Wenn Sie von einer Bank Geld leihen, müssen Sie es zurückzahlen, Sicherheiten spielen nur eine Nebenrolle. Im Pfandhaus ist das anders. Wer dort ein Pfand lässt und mit Bargeld rausgeht, hat keine Schulden! Er muss nicht zurückkommen! Ich habe einmal eine Bewertung selbst durchgeführt, natürlich mit Spezialisten. Ein Interessent sandte mir eine Provenienz eines Bildes, das ein italienischer Renaissance-Maler gemalt haben sollte, und ein Foto des Bildes. Unsere zwei (!) Kunstsachverständigen waren begeistert. Wir fragten noch einen Spezialisten von Sotheby’s, London: Auch er nickte das ab. Und jetzt der Clou: Der Mann in London sagte, es gebe noch einen besonders kompetenten Spezialisten für diesen Künstler in New York. Also sandte ich dem die Unterlagen mit der Bitte um Bewertung. Antwort: Wunderschöne Provenienz, ganz toll – aber es ist nicht dasselbe Bild! Der Betrüger hatte sich offenbar wochenlang vorbereitet, um ein 500.000-Euro-Darlehen zu ergaunern – für ein wertloses Bild. Bitte: Hätte ich den ersten drei (!) Spezialisten vertraut und das Darlehen befürwortet: Hätte ich dann ein Verbrechen begangen? Hätte ich Anlegergelder veruntreut? Mit Sicherheit nicht! Dennoch wären wegen meiner einen Fehlentscheidung im besten Wissen 500.000 Euro Anlegergelder weg gewesen – mit einem Federstrich! Warum gilt auf der ganzen Welt die Unschuldsvermutung (ganz besonders bei den ach so tollen BaFin-Beamten) – aber nicht bei den Lombardium-Verantwortlichen? Und was erwartet die Öffentlichkeit von den Lombardium-Mitarbeitern am Schalter, die Tag für Tag solche Entscheidungen trafen und eben auch mal danebenlangten? Sollen die jetzt laut verkünden: „Hey, wir haben uns reinlegen lassen, sorry!“? Kein Anwalt, der bei Verstand ist, würde seinem Mandanten so eine Einlassung erlauben. Denn wie schnell kommt dann ein Staatsanwalt und sagt: „Hey, ich glaube, das war Absicht!“ Für jedes Kunstwerk, mit dem ich z.B. befasst war, gab es eine Akte! Da wurde dieses Kunstwerk in einem mehrtägigen Verfahren analysiert! Im Internet wurde recherchiert, wo dieses spezielle Kunstwerk wann zu welchem Preis versteigert worden war. Was vergleichbare Bilder des Künst-lers wo erbracht hatten. Regelmäßig gingen Mails mit den Unterlagen an Kunstsachverständige rund um den Globus (wie ja in meinem Beispielsfall). Ich hatte nie mit Finanzen zu tun, aber las-sen Sie uns nachrechnen. Wenn Anleger 100 Millionen Euro einzahlten und das Durchschnitts-Pfand für, sagen wir, sechs Monate ausgeliehen war, dann wurden viele 100 Millionen Euro ausgeliehen (im Gold-Bereich allein waren es 200 Millionen Euro von 2010 bis 2012). Und wenn es 700 Millionen Euro insgesamt waren und 2013 dann 70 Millionen Euro fehlten – kann es sich um kumulierte Irrtümer gehandelt haben? 10 Prozent? Ich weiß es nicht, aber es ist doch jedenfalls möglich. Und wenn es so wäre, wäre es natürlich schlimm, aber eben keine Straftat! Und wenn ein Mitarbeiter wie Herr Miethe mit über 5 Millionen Euro verduftete (was natürlich eine Straftat war, aber worum sich seit Jahren kein Staatsanwalt kümmert, obgleich die erdrückenden Beweise vorliegen!), und wenn ein anderer vielleicht leichtfertig hier und da Darlehen vergab – macht das Herrn Ebeling zu einem schlechten Menschen? Und dann kam vielleicht sogar der Druck: Es fehlen Millionen, jetzt müssen die wieder eingespielt werden, also fuhr man vielleicht die Risikoschwelle herunter? Die Tatsache, dass ich das Auftreten von Frau Reich für inakzeptabel halte und jeden Tag preise, an dem ich nicht an sie denke oder – Gott bewahre! – ihr begegne, berechtigt mich doch noch lange nicht, ihr Untreue vorzuwerfen! Die BaFin hat jedenfalls die Buchhaltung ALLER Lombardium-Gesellschaften in 2013 komplett durchforstet, alle Geldströme, vom Millionen-Darlehen bis zum Kaffee im Konferenzraum – und sie fand nichts Beanstandenswertes. Was sagt uns das? Wenn es einen Künstler gibt, für dessen Werke noch nie mehr als 20.000 Euro bezahlt wurden, und auf eines seiner Werke 1.000.000 Euro ausgeliehen wurden: Warum hat die BaFin da nicht aufgeschrien? Hat sie nicht genau hingesehen? Verstehen Sie: Wenn man sich einerseits als großmächtige Aufsichtsbehörde („Bundesanstalt“!) aufplustert und ein kleines Hamburger Unternehmen vier Jahre lang mit teils absurden Fragen quält und grillt und dann aber nicht bemerkt, das – huch! – plötzlich 100 Millionen Euro Anlegergelder angeblich verschwunden sind – was sagt uns das über die Qualität dieser „Bundesanstalt“? Wenn es Verbrechen im Lombardium gab, dann MUSS es korrespondierendes Total-Versagen bei der BaFin gegeben haben.
    8: Ihr Vorwurf, dass ein Darlehen von 1 Million Euro gezahlt wurde für ein Pfand im Wert von 20.000 Euro, irritiert mich sehr. Ich kenne keinen solchen Fall. Und ich erinnere mich, dass ich in London mal mit einem Anwalt mal eine Liste mit allen kritischen Kunst-Objekten durchging. Natürlich gab es da Fehler. Ein Künstler ist am Markt plötzlich massiv im Wert gefallen oder was auch immer. Aber wir sollten nicht um den Brei herumreden: Ein Bild im Wert von 20.000 Euro mit einer Million Euro zu beleihen, ist kriminell, wenn es wissentlich geschieht. Aber da muss man die Akte studieren: Ich hätte um Haaresbreite (auf Empfehlung von drei (!) Kunst-Spezialisten) ein Bild ohne jeden Wert mit 500.000 Euro zu beleihen empfohlen. Nur der eine Tipp aus New York hat es verhindert. Wenn es von dieser Art (1 Mio. € Darlehen für ein 20.000-€-Pfand), wie Sie schreiben, „nicht wenige“ Fälle gibt, dann haut mich das allerdings um. Ich verstehe es auch nicht. Mir sind vereinzelte durchaus „engagierte“ Debatten über Beleihungen von Kunstwerken zwischen dem damaligen Isetreuhand-Geschäftsführer Wilhelmi und etwa Herrn Miethe und Herrn Kühl erinnerlich, wo Herr Wilhelmi schlicht „nein“ sagte und weitere Unterlagen verlangte. Jetzt könnte man fragen: Warum drängte Frau Reich diesen Herrn Wilhelmi nicht lange, nachdem ich ausgeschieden war, aus Isetreuhand heraus? Aber ich will hier nicht spekulieren, ich kenne Ihre Fakten nicht. Grundsätzlich haben Sie recht: ein Pfand, auf das 1 Million Euro ausgeliehen wird, muss einen Wert von mindestens 2 Millionen Euro haben. Ich hörte mal von einem Rolls-Royce Drophead Coupé, wenige Wochen alt, Neupreis knapp 500.000 Euro – unser Mensch, der es belieh (ich weiß nicht mehr, wer es war) berechnete das so: Der Wagen ist vielleicht nur noch für 250.000 Euro verkaufbar, also gab es irgendwas um 125.000 Euro als Darlehen. So ist es seriös, und so wurde es in der Regel gehandhabt. Natürlich: Auch wenn Sie nur 10 Fälle von Tausenden entdecken, in denen es unsauber lief, waren das 10 Fälle zuviel!
    9: Von einem Ehepaar, dem Stammkapital zur Verfügung gestellt wurde, weiß ich nichts. Dazu kann ich nichts sagen. Eine „Geschichte mit Oldtimern“ kenne ich gar nicht. Von einer Kiesgrube habe ich mal gehört, war aber nie damit befasst. Und dass es im Pfandhaus „nicht so lief“, habe ich mit einer Ausnahme nie mitbekommen, im Gegenteil – und diese Ausnahme betraf jenen grauenhaften Konflikt mit dem von Ihnen so genannten „Griechen“. Wenn Sie konkreter werden, kann ich vielleicht mehr dazu sagen.
    10: Ich beteilige mich gerne an jeder seriösen Aufklärung. Ich habe hier alle Ihre Fragen nach bestem Wissen beantwortet und werde das gerne auch weiterhin tun. Ich bot auch dem Insol-venzverwalter meine Zuarbeit an, was von dort dankbar angenommen wurde; und im Gegensatz zum BaFin-Beamten berechne ich weder Reisekosten noch 100 Euro je Stunde. Wo ich spröde werde, ist aber, wenn man es für nötig hält, sich über mich und meine nun mal so mir gegebene Helmut-Kohl-Figur lustig zu machen und sogar zu veritablen Beleidigungen coram publico zu greifen, und dann noch unter dem infamen Deckmantel der Anonymität. Ich habe gerade einen langen Tag hinter mir und setze mich jetzt noch hier hin und tippe diesen Text, ohne dass ich etwas davon hätte. Dann erwarte ich wenigstens das zivilisatorische Minimum, von anonymen Beleidigungen verschont zu werden, wenn es schon nicht für ein schlichtes „Dankeschön“ reicht. Aber Beleidigungen darf es nicht geben, und dafür sollte auch die Redaktion sorgen. Vielen Dank & guten Abend!

    • Arbab Freitag, 06.10.2017 at 10:17 - Reply

      Herr Riedlinger, man kann ja über die BaFin Schimpfen wie man will – sehr oft sogar zu Recht!
      Eine Frage stellt sich mir bei Ihren Ausführungen aber schon: Wenn es einen jahrelanegn (!) Austausch mit der BaFin bezüglich der Inhaberpapiere gab, warum wurde dies nicht publiziert? Demnach gab es nämlich keine Genehmigung der BaFin für dieses Geschäftsmodell, es wurde aber weiter und weiter betrieben – das Risiko trägt ja der doofe Anleger!

      • Karl-Reiner Riedlinger Freitag, 06.10.2017 at 13:59 - Reply

        Guten Tag, Arbab!
        Ja, es ist leider eine Tatsache, dass uns die BaFin z.B. wochenlang mit der Frage auf Trab hielt, ob denn eine Beteiligung von 98 % der Geschäftsanteile an einem Unternehmen (ich glaube, es ging um die Erste Oderfelder, weiß es aber nicht mehr genau) tatsächlich eine Mehrheit darstelle – und für den Fall einer unbefriedigenden Antwort mit einer Geschäftsuntersagung drohte. Mit solch einem Schwachsinn mussten wir uns da terrorisieren lassen. Das sollte man alles mal offenlegen.
        Ihrer Frage liegt eine grundsätzlich unrichtige Annahme über die Zulassung von Pfandleihern zugrunde, die ich gerne hier richtigstelle. Eine Bank benötigt für ihre Geschäftstätigkeit (also bevor sie als Bank auch nur anfängt zu arbeiten) eine Konzession der BaFin, Rechtsgrundlage ist das Kreditwesengesetz. Bei einem Pfandhaus ist das völlig anders. Es benötigt eine Konzession nach § 34 Gewerbeordnung, und zuständig ist nicht die BaFin, sondern die lokale Behörde; im Falle Lombardium Hamburg war diese Behörde das Bezirksamt Hamburg-Mitte, wo ich 2008 die Konzession in monatelangen Dialogen erwirkte. Die BaFin hat damit prinzipiell nichts zu tun. Die BaFin hat, wie ich vermute, mit den anderen 250 deutschen Pfandhäusern sicher nie auch nur Kontakt gehabt. Neben der Konzessionierung von Banken gehört es aber zur Aufgabe der BaFin, dafür zu sorgen, dass keine Nicht-Banken (also vom Pfandhaus bis zum Kiosk) bankartige Geschäfte tätigen, etwa das „Einlagengeschäft“. Was die BaFin also ab 2011 tat: Sie unterstellte, dass es möglich sei, dass Lombardium bankartige Geschäfte betrieb. Das gab ihr prinzipiell das Recht, nachzufragen und zu prüfen, etwa: betreibt Lombardium ein Einlagengeschäft, wozu es natürlich nicht berechtigt gewesen wäre (was es auch nicht tat). Dazu begannen ab 2011 diverse BaFin-Kontrollen u.a. mit der absurden Frage, ob 98 % Geschäftsanteile eine Mehrheit darstellten und ähnlicher Blödsinn, aber hier und da auch mit sinnvollen Fragen. Ihre Frage, ob ein solches BaFin-Prüfverfahren veröffentlicht werden müsste, kann ich nicht beantworten, dazu kann man einen spezialisierten Juristen befragen. Es ist nur eher unwahrscheinlich, denn dann müsste auch jede Gesellschaft – jedenfalls soweit sie Anlegergelder eingeworbren hat – jede Finanzamts-Steuerprüfung auch veröffentlichen. Aber genau kann ich es Ihnen nicht sagen.
        Es ist also nicht so, dass Lombardium die Beleihung von Inhaberpapieren ohne nötige Genehmigung betrieb, sondern zu diesem Geschäft war die Konzession des Bezirksamts Hamburg-Mitte nötig, und die lag vor. Umgekehrt gilt: Falls die BaFin dieses Geschäft expressis verbis verbietet, muss die Gesellschaft von diesem Moment an damit aufhören. Natürlich hat sie das Recht, gegen diese BaFin-Verfügung vors Verwaltungsgericht zu ziehen. Das tat Lombardium. In einer erstinstanzlichen Enscheidung schloss sich das Verwaltungsgericht Frankfurt der Auffassung der BaFin an – gegen die Vorschriften im BGB und die Position des Bundesgerichtshofs. Leider hat die Lombardium-Insolvenz verhindert, dass Lombardium durch die nötigen Rechtsmittel eine höherinstanzliche Korrektur dieser offenkundig falschen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erreichte.
        Ich hoffe, ich habe mich nachvollziehbar ausgedrückt. Sonst fragen Sie gerne noch mal nach.

        • 123 Sonntag, 08.10.2017 at 20:10 - Reply

          Hallo Herrr Riedlinger,
          Sie behaupten in Ihren Ausführungen implizit, auch nach nach Auffassung des BGH seien Inhaberpapiere als Faustpfand anzusehen. Dies ist schlicht falsch. Inhaberpapiere gelten nach höchstrichterlicher Auffassung gerade nicht als Faustpfand. Auf anderslautende stichhaltige Beweise bin ich schon jetzt gespannt.

          • Karl-Reiner Riedlinger Montag, 09.10.2017 at 11:35

            Guten Tag, 123! Noch ein feiger Anonymus, der Schwachsinn verbreitet. Das einzige, was hier falsch ist, ist Ihre Aussage „Das ist schlicht falsch.“ Gehen Sie doch mal auf die Website http://www.bundesgerichtshof.de. Und dort geben Sie in die Entscheidungsdatenbank das Aktenzeichen IX ZR 272/13 ein, und Sie erhalten ein Urteil vom 24. September 2015. Was sagt da schon der Leitsatz? Dies: „Inhaberaktien, die in einer bei einer Wertpapiersammelbank verwahrten Sammelurkunde verbrieft sind, können nach den Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen verpfändet werden; dies gilt auch, wenn es sich bei der Sammelurkunde um eine Dauerglobalurkunde handelt.“ Haben Sie das soweit verstanden? „Pfandrecht an beweglichen Sachen“? Damit werden Faustpfänder bezeichnet! Sind Sie wenigstens Manns genug, zuzugeben, dass Sie hier eben Unsinn schrieben? Oder kommt als Nächstes der Blödsinn, dass es sich bei jener Website nicht um die Seite des BGH handele, sondern von außerirdischen Verschwörern? Hauptsache, Schwachsinn absondern, nicht wahr?

          • Roberto Rastapopoulos Montag, 09.10.2017 at 18:21

            Riedlinger,

            Ihre Einlassung zum BGH Aktenzeichen IX ZR 272/13 ist im Rahmen Ihrer Argumentation nicht einschlägig.

            Für Sie, als lediglich Amateur-Juristen : es hat nichts mit Inhabergrundschuldbriefen zu tun.

            Sie vergleichen Äpfel mit Bananen und merken es nicht einmal. Und Sie waren „Leiter der Rechtsabteilung“ vom Pfandhaus Lombardium. Kein Wunder, das dort über 100 Mio. Anlegergelder fehlen.

            Sie haben auch noch die Stirn 1,5 Mio. € angebliche Pension für Ihren Auftritt dort von 2010 bis 2013 zu fordern?

      • Roberto Rastapopoulos Freitag, 06.10.2017 at 14:08 - Reply

        Riedlinger war ja „Leiter der Rechtsabteilung“ beim Lombardium, obwohl er weder Anwalt ist noch ein juristisches Staatsexamen hat. macht doch nichts.

        Das die BaFin von Beginn an bekanntermaßen Probleme mit der Beleihung dieser unseligen Inhabergrundschuldbriefe hatte, hat man nicht prospektiert.

        Die ersten Gerichte haben ja genau deswegen beteits Vermittler auf Schadenersatz verurteilt. Egal was Riedlinger behauptet, aus welchem Grund und in wessen Auftrag auch immer er es gerade jetzt behauptet.

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