Startseite Allgemeines Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, bietet auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt oder erbringt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mega Millions: 800-Millionen-Dollar-Jackpot geknackt – Gewinner kommt aus Florida

Ein Lottospieler in Florida dürfte seit Dienstagabend einen sehr genauen Blick auf...

Allgemeines

Affäre mit Gavin Newsom: Frühere Mitarbeiterin spricht nach fast 20 Jahren über Hintergründe

Fast zwei Jahrzehnte nach Bekanntwerden ihrer Affäre mit dem heutigen kalifornischen Gouverneur...

Allgemeines

Krebs mit 25 Jahren: Plötzlich wurde die Frage nach eigenen Kindern dringend

Mit 37 Jahren hielt Elle Crofton schließlich ihren Sohn Harry im Arm....

Allgemeines

Zwei Feuerwehrleute sterben bei Waldbränden auf Kreta – Südeuropa kämpft gegen Hitze und Feuer

Bei schweren Waldbränden auf der griechischen Insel Kreta sind zwei Feuerwehrleute ums...