Lloyd Fonds AG aus Hamburg- Anfechtung

Lloyd Fonds AG Hamburg

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG wird bekannt gemacht, dass gegen den von der Hauptversammlung am 20. Juli 2016 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) erhoben wurde.

Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 9 für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 409 HKO 60/16 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist deswegen noch nicht bekannt.

Hamburg, im November 2016

Lloyd Fonds AG

Der Vorstand

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