Lloyd Financial Service Treuhand (LFFS)-Bafin Mitteilung

Published On: Montag, 12.09.2016By Tags: , , ,

Die Lloyd Financial Service Treuhand (LFFS) bietet auf ihrer Website Interessenten „als Service unserer Treuhanggesellschaft die Kapitalsicherung und Kapitalverwaltung“ an. In diesem Zusammenhang gibt das Unternehmen an, aktuell 7.000 Investoren zu betreuen, die sich mit einem Eigenkapital von über € 1,5 Mrd. an insgesamt 140 Aktienfonds und Anleihen beteiligt hätten.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Das auf der Website im Impressum angegebene Postfach in Frankfurt ist tatsächlich nicht auf das Unternehmen registriert.

Die BaFin kann danach nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der „Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS)“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht bislang nicht unter der Aufsicht der BaFin.

One Comment

  1. Klaus.V Montag, 12.09.2016 at 20:53 - Reply

    Ist ja wie die Aras Group in Dubai.
    Vielleicht sogar die gleichen immer wieder etwas wo die BaFin lange die Augen zu hat.
    Liebe BaFin schaut euch die Aras Group an und bitte auch auf die BaFin seit.
    Hier gibt es schon Opfer und Geld ist nicht mehr da.

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