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Lignum Sachwerte udnd as Thema Vermittlerhaftung

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Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG haben Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, Berlin, aus Insiderkreisen erfahren, dass nicht mehr davon auszugehen ist, dass der Anbieter noch einen Verkaufsprospekt veröffentlichen wird. Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein Verkaufsprospekt vorgelegt wurde. Dieses Vertriebsverbot galt zumindest so lange, bis der erforderliche Prospekt veröffentlicht wird. Davon kann nun wohl keine Rede mehr sein.

Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte daraufhin Anfang April Insolvenz angemeldet. Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste. Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. Euro von mehreren tausend Anlegern eingesammelt.

Der Geschäftsbetrieb der Lignum ist eingestellt, die Mitarbeiter wurden offenbar entlassen, was aus den Baumplantagen in Bulgarien wird, steht in den Sternen. Damit ist davon auszugehen, dass die Anleger hohe Verluste erleiden werden, vielleicht sogar einen Totalverlust. Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M.: „Damit steht unsere Entscheidung fest, nunmehr auch gegen die Vermittler und Berater wegen Beratungsverschulden vorzugehen. Das Anlagemodell hätte unserer Ansicht nach niemals vertrieben werden dürfen, was den Beratern aus unserer Sicht hätte auffallen müssen. Nach den Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes war für diese Kapitalanlage ein Verkaufsprospekt vorgeschrieben, aber nicht vorhanden. Ohne einen solchen Prospekt war der Vertrieb unzulässig. Den Vermittlern hätte dies ohne weiteres klar sein müssen.“ Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen die Berater und Vermittler sinnvoll ist, da ein Beratungsverschulden auf der Hand liegt und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung ausreichend erscheinen.

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