Im Rahmen unserer Recherche hatten wir ja, wie bereits ausgeführt, auch Kontakt zu Rechtsanwaltskanzleien in Costa Rica und Ecuador aufgenommen. Hier eine erste zusammenfassende Antwort in bezug auf Eigentum der Bäume.
Im Rahmen unserer Recherche hatten wir ja, wie bereits ausgeführt, auch Kontakt zu Rechtsanwaltskanzleien in Costa Rica und Ecuador aufgenommen. Hier eine erste zusammenfassende Antwort in bezug auf Eigentum der Bäume.
Vielen Dank für Ihre Nachricht sowie für Ihr Interesse an einer vertieften rechtlichen und vermögensrechtlichen Bewertung der Strukturen der „Life Forestry Group“ in Costa Rica.
Im Hinblick auf die aufgeworfene Frage einer möglichen Trennung zwischen dem Eigentum an den gepflanzten Bäumen und dem Eigentum am jeweiligen Grundstück lässt sich nach erster vorläufiger Prüfung Folgendes feststellen:
Nach costa-ricanischem Recht gelten Bäume grundsätzlich solange als Bestandteil der Immobilie, wie sie fest mit dem Boden verbunden sind. Das Eigentum an den Bäumen folgt damit regelmäßig dem Eigentum am Grundstück. Eine automatische oder grundbuchrechtlich selbstständige Trennung zwischen Grundeigentum und individualisiertem Eigentum an einzelnen Bäumen ist im Regelfall nicht vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund bedarf jede Konstruktion, bei der Investoren das „Eigentum“ an bestimmten Bäumen zugesprochen wird, ohne zugleich Eigentum am zugrunde liegenden Grundstück zu erwerben, einer besonders sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Zwar können nach costa-ricanischem Recht bestimmte vertragliche oder wirtschaftliche Modelle geschaffen werden – etwa durch Nutzungsvereinbarungen, Forstbewirtschaftungsverträge, Nießbrauchsrechte, Treuhandmodelle oder die Übertragung wirtschaftlicher Ansprüche. Fehlt jedoch eine klare dingliche Absicherung, insbesondere durch eine entsprechende Registereintragung oder eine rechtlich belastbare Treuhandstruktur, spricht vieles dafür, dass Anleger lediglich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber einer Gesellschaft erwerben – nicht jedoch ein unmittelbares dingliches Recht an Grundstück oder Baumbestand.
Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es durchaus möglich erscheint, dass die in der Vermarktung verwendete Darstellung eines angeblichen „Eigentums an einzelnen Bäumen“ in erster Linie werblichen Charakter hatte und mit der tatsächlichen rechtlichen Ausgestaltung der Investition nicht oder nur eingeschränkt übereinstimmt. Gerade bei internationalen Wald- und Forstinvestments wird der Begriff „Baumeigentum“ häufig marketingtechnisch genutzt, obwohl Investoren tatsächlich lediglich wirtschaftliche Beteiligungs-, Nutzungs- oder Ertragsrechte erwerben. Ob im konkreten Fall jemals ein rechtlich belastbares Eigentumsrecht an individualisierten Bäumen begründet wurde, bedarf daher einer besonders sorgfältigen Prüfung.
Eine vergleichbare Problematik dürfte sich auch aus Sicht des deutschen Rechts stellen. Auch dort gelten fest mit dem Grundstück verbundene Bäume grundsätzlich als wesentliche Bestandteile der Immobilie. Zwar können wirtschaftliche Beteiligungs- oder Nutzungsmodelle vertraglich ausgestaltet werden, jedoch ersetzt dies nicht automatisch ein rechtlich abgesichertes Eigentumsrecht im sachenrechtlichen Sinne.
Gerade deshalb erscheint eine vergleichende Analyse beider Rechtssysteme von besonderer Bedeutung. Entscheidend wird letztlich die Frage sein, ob Investoren tatsächlich über ein durchsetzbares dingliches Recht verfügen oder ob lediglich vertragliche Ansprüche gegen einzelne Gesellschaften der Unternehmensgruppe bestehen.
Auf Grundlage der bislang vorläufig ausgewerteten Unterlagen – darunter sogenannte Baumeigentumszertifikate, Kauf- und Dienstleistungsverträge, Pflanzungsunterlagen sowie interne Flächenzuordnungen – ergeben sich mehrere Aspekte, die aus unserer Sicht eine vertiefte Prüfung rechtfertigen.
Nach derzeitiger Einschätzung könnte die Struktur darauf beruhen, eine vermeintliche Veräußerung einzelner Bäume mit langfristigen Verwaltungs- und Forstbewirtschaftungsverträgen zu kombinieren. Parallel dazu deuten erste Register- und Strukturrecherchen darauf hin, dass hinter dem Modell möglicherweise eine komplexere gesellschafts- und vermögensrechtliche Konstruktion in Costa Rica steht, deren vollständige Rekonstruktion und rechtliche Einordnung noch aussteht. Möglicherweise war der Verkauf „von Eigentum an einem Baum“ nur ein Marketing.
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