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Life Forestry Switzerland AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Tama66 (CC0), Pixabay
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Life Forestry Switzerland AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Life Forestry Switzerland AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments mittels eines kombinierten Pacht-, Kauf und Bewirtschaftungsvertrags mit einer Laufzeit von ca. 13 Jahren unter der Markenbezeichnung „Golden Teak – Land Lease 2020“ in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

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