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Lieferkettengesetz light: EU denkt über Menschenrechte ab 5.000 Mitarbeiter*innen nach

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Heute wird im Europaparlament wieder abgestimmt – diesmal über die Frage: Wie viele Menschenrechtsverletzungen sind noch ok, solange der Umsatz stimmt?

Konkret geht es um das EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen eigentlich dazu bringen sollte, sich nicht mit Ausbeutung, Kinderarbeit oder Umweltsauereien in ihren weltweiten Lieferketten gemein zu machen. Klingt gut? Finden auch viele. Aber nur, wenn es nicht zu viele Firmen betrifft.

Deshalb wird nun diskutiert, ob die Regeln künftig nur noch für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten sollen. Für alle anderen gilt dann offenbar: „Kleine Schweinereien dürfen bleiben – wir wollen ja niemanden überfordern.“

Zweiter Versuch: Demokratie mit Anlauf

Die Abstimmung ist übrigens bereits der zweite Anlauf. Ein erster Kompromissvorschlag von Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen wurde zuvor elegant gegen die Wand gefahren – vermutlich, weil er noch zu viele ethische Ansprüche enthielt.

Und weil es so schön ist, geht’s gleich weiter: Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll gelockert werden. Schließlich ist es für Unternehmen enorm anstrengend, einmal im Jahr zu erklären, ob sie die Welt gerade retten oder ruinieren.

Und danach? Business as usual

Was auch immer heute beschlossen wird: Die Sache wandert danach schnurstracks in die Verhandlungen mit den 27 EU-Ländern – also in jenes Labyrinth, in dem Gesetzesideen traditionell weichgekocht, verwässert oder vergessen werden. Einige Mitgliedsstaaten drängen auf einen „schnellen Kompromiss zur Entlastung der Wirtschaft“ – was so viel heißt wie: „Bitte keine Vorschriften, wir sind gerade mitten in einem sehr profitablen Quartal.“

Bleibt nur zu hoffen, dass in der Lieferkette wenigstens noch ein bisschen Humor überlebt hat.

 

 

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